Beschwerde gutgeheissen: Namensnennung eines Einsprechers ist auch bei Grossprojekt nicht nötig
Ein Artikel im «Walliser Bote» mit dem Titel «Spitalneubau in Brig – Die Posse könnte noch in diesem Jahr enden» beschrieb den Rechtsstreit eines Anwohners rund um das Baugesuch für den Neubau und nannte ihn dabei mit vollem Namen. Der Anwohner reichte beim Schweizer Presserat Beschwerde ein – der Artikel sei diffamierend, rufschädigend, ehrverletzend und … Weiterlesen