Kommentare müssen erkennbar und Interessenbindungen transparent sein 

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Das Newsportal «Linth24» hat verschiedentlich über Standortdiskussionen von Sportanlagen in Rapperswil berichtet, insbesondere über die Platzierung der Trainingshalle der «Rapperswil Jona Lakers». Gegen zwei dieser Texte hat der Stadtrat von Rapperswil Beschwerde erhoben. Er monierte, in dem einen Bericht über einen Gerichtsentscheid seien stark kommentierende Meinungsäusserungen enthalten gewesen, was für die Leserschaft aber nicht genügend erkennbar gewesen sei. Der zweite Text war klar als Kommentar gekennzeichnet. Dort kritisierte der Stadtrat, gegen ihn seien darin schwere Vorwürfe erhoben worden, ohne dass er habe Stellung nehmen können. Ausserdem habe der Autor, der Verleger von «Linth24», seine Interessenlage nicht transparent gemacht, da er in der fraglichen Angelegenheit selber in einem Komitee politisch aktiv sei.

Der Presserat unterstrich in diesem Zusammenhang zunächst die Wichtigkeit der Meinungs- und Kommentarfreiheit. Die kritische Kommentierung des Urteils im ersten Text habe im legitimen Bereich der Kommentarfreiheit gelegen. Jedoch seien die kommentierenden Elemente von der übrigen Berichterstattung zu wenig deutlich erkennbar getrennt gewesen. Im zweiten Text, dem Kommentar, sieht der Presserat bei den kritischen Bewertungen ebenfalls legitime persönliche Einschätzungen. Auch hat der Stadtrat zu den Vorwürfen nicht befragt werden müssen, weil sich die Kritik primär gegen das Gerichtsurteil richtete. Hingegen hätte der Autor seine eigene Interessenbindung in dieser Angelegenheit transparent machen müssen. Der Presserat hiess deshalb die Beschwerde des Stadtrates teilweise gut.

Zur Stellungnahme 31/2022