Tamedia-Journalistin hätte angehört werden müssen

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Es ist selten, dass ein Medienunternehmen an den Presserat gelangt. Tamedias Beschwerde richtete sich jedoch gegen zwei Artikel, die in verschiedenen Publikationen der CH-Media-Gruppe erschienen sind. CH Media hatte vor dem Hintergrund der Affäre rund um die Zuger Landammannfeier von 2014 berichtet, ein Buch der Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger dürfe vorläufig nicht erscheinen. Umstritten sei der Stand des Buchprojektes. Tamedia hätte behauptet, das Buch sei noch nicht fertiggestellt. Die gerichtliche Eingabe der Klägerin Jolanda Spiess-Hegglin zeige jedoch, dass ein Manuskript an Verlage geschickt worden sei. Es stehe daher der „Verdacht im Raum“, dass die Tamedia-Journalistin sowie deren Chefredaktor „gegenüber den Gerichten als auch der Öffentlichkeit unwahre Angaben“ gemacht hätten.

Dieser Vorwurf von Falschaussagen wiegt schwer. Die Betroffenen hätten dazu zwingend angehört werden müssen. Der Presserat heisst deshalb die Beschwerde von Tamedia gut.

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