Auch Satire ist nicht von den berufsethischen Pflichten ausgenommen
Der Schweizer Presserat ist auf die Beschwerde gegen die wöchentliche Kolumne «On a marché sur la tête» eingetreten. Die Kolumne widmet sich aktuellen Themen und wird morgens auf «Radio Fréquence Jura» ausgestrahlt. Auch wenn der Autor ein Humorist ist, gelten für die Kolumne die berufsethischen Pflichten. Die Satire geniesst zwar – wie die Karikatur – … Weiterlesen