Leserbrief Kernaussage wurde nicht verändert

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Ein Leser beschwerte sich beim Schweizer Presserat über «La Liberté», weil der von ihm eingereichte Leserbrief verändert veröffentlicht worden sei. Der Beschwerdeführer beanstandet, Inhalt und Form seines Leserbriefes seien ohne Möglichkeit zur Stellungnahme «entschärft» worden. Aus einer direkten Anrede an den Staatsrat – Anlass war dessen Fahrt in angetrunkenem Zustand – sei eine indirekte, weniger pointierte Version geworden, die dennoch seinen Namen trug.

Die Zeitung entgegnete, sie publiziere grundsätzlich keine offenen Briefe an Personen. Der Text habe deshalb in der ursprünglichen Form nicht erscheinen können. Nach telefonischer Rücksprache habe der Text jedoch mit leichten Änderungen veröffentlicht werden können. 

Der Presserat hält fest, nicht klären zu können, was zwischen Autor und Redaktion telefonisch vereinbart wurde, da die Darstellungen auseinandergehen. Entscheidend ist deshalb, ob die Bearbeitung den Kern der Aussage verfälscht habe. Der Presserat kommt zum Schluss, dass die zentralen Aussagen – von der scharfen Kritik am Verhalten des Staatsrats bis zur Rücktrittsforderung – auch in der überarbeiteten Fassung enthalten waren. 

Die Beschwerde wurde abgewiesen. Um solche Missverständnisse zu vermeiden, empfiehlt der Presserat jedoch, redigierte Leserbriefe wenn möglich von den Autorinnen oder Autoren gegenlesen zu lassen.

Zur Stellungnahme 09/2026