Falschinformation zu Pubertätsblockern

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In einem sehr ausführlichen Artikel über die Behandlung von Kindern, welche sich dem jeweils anderen Geschlecht zugehörig fühlen (sog. Geschlechtsdysphorie) stellte die SonntagsZeitung fest, dass die Zahl solcher Fälle stark zunehme. Dies sei problematisch, weil die entsprechende Diagnose heute zu wenig gründlich erfolge und die häufig verschriebene Therapie mit Hormonblockern schädlich sein könne. In Grossbritannien sei eine spezialisierte Klinik deswegen geschlossen worden. Eine Beschwerdeführerin monierte, die Wahrheitspflicht sei in mehreren Punkten missachtet worden und der Text enthalte diskriminierende Passagen. Der Presserat gab einer Beschwerde gegen den Text in einem Punkt recht: Die Behauptung, in Grossbritannien sei die Abgabe von Pubertätsblockern an Jugendliche verboten worden, war falsch und verstiess gegen die Wahrheitspflicht. Der Umstand, dass die Klage einer Patientin erwähnt wurde, ohne dabei zu ergänzen, dass diese letztinstanzlich abgewiesen wurde, beurteilte der Presserat lediglich als «journalistische Unzulänglichkeit», da im Text auf das Verfahren im Einzelnen gar nicht eingegangen wurde. In allen übrigen Punkten wurde die Beschwerde abgelehnt.

Zur Stellungnahme 38/2023