Edito zum Jahresbericht 2025 von Susan Boos, Präsidentin Schweizer Presserat
Der Jahresbericht 2025 ist da und zeigt: Die Zahl der Beschwerden beim Schweizer Presserat kletterte fast auf ein Rekordhoch. Im letzten Jahr gingen 178 Eingaben ein, annähernd so viele wie im Ausnahmejahr 2020, als Corona die Berichterstattung dominierte. Ende Jahr erreichte der Pendenzenberg mit 162 hängigen Fällen einen Höchststand, was mit der Beschwerdeflut zusammenhängt und dazu führt, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer auf rund 1,5 Jahre gestiegen ist. Um die Beschwerdeflut etwas einzudämmen und in der Hoffnung, die Qualität der Beschwerden zu verbessern, hat der Stiftungsrat deshalb beschlossen, für Privatpersonen schon ab der ersten Eingabe eine Bearbeitungsgebühr zu erheben und die Fristen sowie den Umfang der Beschwerden zu reduzieren (seit 1.1.2026 in Kraft).
Inhaltlich gab es mehrere wichtige Entscheide. Erstmals kam die überarbeitete Richtlinie 3.8 (Anhörung bei schweren Vorwürfen) zur Anwendung. Es ging dabei um eine Beschwerde des SVP-Nationalrates Andreas Glarner gegen den «Blick». Das Medium wurde letztlich gerügt, weil es den Politiker nicht angehört hatte (vgl. Stellungnahme 1/2025). Der Presserat weist jedoch explizit darauf hin: Pointierte, kritische Bewertungen müssen möglich bleiben, es geht nicht darum, redaktionelle Einschätzungen zu neutralisieren. JournalistInnen müssen sich jedoch bewusst sein: Die Anhörung ist nicht dazu da, einen Vorwurf zu verifizieren. Die Anhörung ist dazu da, einer kritisierten Person Gelegenheit zu geben, kurz zu erläutern, warum er oder sie sich so benommen hat. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Kritik berechtigt ist oder nicht.
Wie üblich betrafen die meisten Rügen Ziffer 1 (Wahrheitssuche). Auffallend häufig kam es aber auch zu Rügen, die Ziffer 8 (Diskriminierung / Menschenwürde / Opferschutz) betrafen. Oft ging es dabei um diskriminierende Berichterstattung – um ein Beispiel zu nennen: «24 heures» titelte, ein Nigerianer habe seinen Bruder ermordet. Es war indes zu jenem Zeitpunkt überhaupt nicht klar, was geschehen war; später stellte sich dann auch heraus, dass es sich nicht um ein Tötungsdelikt handelte. In einem zweiten Beitrag zum selben Ereignis insinuierte «24 heures» eine Verknüpfung zwischen Drogenhandel und illegalem Aufenthalt. Das Beispiel verdeutlicht, wie Berichterstattung durch voreilige Zuschreibungen und stereotype Verknüpfungen diskriminierend sein kann (Stellungnahme 41/2025). Gerade hier zeigt sich: Sorgfalt, Kontext und Zurückhaltung sind keine Nebensachen, sondern Kern journalistischer Verantwortung.
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