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Auch auf TikTok und Instagram gelten journalistische Regeln

Edito von Jan Grüebler, Vizepräsident des Schweizer Presserats

90 Prozent der Jugendlichen nutzen soziale Medien, 46 Prozent von ihnen suchen dort gezielt nach Informationen. Das zeigt die aktuelle James-Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW. Medien gehen konsequenterweise dorthin, wo sich ihr Publikum und besonders ihr künftiges Publikum informiert. Doch dieses Umfeld ist voll von halbwahren und ganz falschen Aussagen. Für echte Medien bietet das eine Chance, sich abzuheben und mit verlässlicher journalistischer Qualität herauszustechen. Entscheidend dafür ist die Einhaltung medienethischer Grundregeln. 

Der Schweizer Presserat hat aktuell eine Beschwerde zu journalistischen Beiträgen auf Instagram und Co behandelt (29/2026). Das grösste Risiko für eine Regelverletzung auf sozialen Medien liegt wohl in der Vereinfachung und Verkürzung. In einem aktuellen Beispiel hat eine Redaktion in einem Online-Beitrag über einen langen und intensiven Nachbarschaftsstreit berichtet. Im Beitrag erhoben beide Seiten schwere Vorwürfe. Die Geschichte wurde auch in einem Video, einem sogenannten Reel, nacherzählt und auf TikTok, Facebook, Instagram und LinkedIn veröffentlicht. Im Video ist der Sachverhalt so stark verkürzt, dass der Presserat eine Rüge wegen Verletzung der Wahrheitspflicht und der Anhörungspflicht aussprach.

Vereinfachung und Verkürzung ist kein neues Thema für den Presserat. 2003 rügte er die Schlagzeile eines Kioskaushangs (61/2003). Dort stand in grossen Lettern der Name eines Prominenten und nach einem Doppelpunkt: «Spendenmissbrauch». Mehr nicht. In der Zeitung selber war korrekt über die Vorwürfe berichtet worden. Der Presserat rügte jedoch die Schlagzeile, weil sie in ihrer Verkürzung die Unschuldsvermutung verletzte. Wer im Vorbeigehen nur den Aushang las, musste davon ausgehen, dass der Mann rechtskräftig verurteilt worden war. Tatsächlich berichtete das Medium nur über die Anklageschrift, der Prozess stand noch bevor. 

Heute existiert im Internet dasselbe Problem. Beim Vorbeiscrollen liest man selten mehr als Titel und Lead. Deshalb müssen Eilmeldungen, Anrisse, Kurzmeldungen, Kurzvideos oder Reels, die ein Medium veröffentlicht, trotz Kürze den grundlegenden medienethischen Anforderungen genügen, egal auf welchem Kanal sie erscheinen.    

Die James-Studie sagt übrigens auch, dass Jugendliche den sozialen Medien misstrauen. 80 Prozent gehen davon aus, dass man nur der Hälfte oder noch weniger der Informationen glauben kann. Etablierte Medienmarken geniessen dagegen bei Jungen ein wesentlich höheres Vertrauen. Offensichtlich können sich Medien mit journalistischer Qualität von der Flut von unzuverlässigen Informationen abheben.