Wann dürfen JournalistInnen aus Mails zitieren?

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Dürfen JournalistInnen aus Mailwechseln zitieren? Eine Beschwerde gegen «tagesanzeiger.ch» warf diese Frage auf. Es ging um einen Jungpolitiker, der nicht an einem Streitgespräch teilnehmen wollte. Der Redaktor zitierte danach aus dem Mail des Jungpolitikers. Die erste Kammer des Presserates beriet die Beschwerde und wies sie ab. Die Begründung: Personen, die sich in der Öffentlichkeit bewegen und mediengewohnt sind, müssen damit rechnen, dass JournalistInnen aus ihren Mails zitieren. Wenn sie das nicht wollen, müssen sie dies explizit untersagen oder eine Autorisierung verlangen. Anders sieht es mit medienungewohnten Personen aus. Die müssen von den JournalistInnen explizit darauf hingewiesen werden, dass sie das Recht haben, eine Autorisierung zu verlangen.

Zur Stellungnahme 01/2024: https://presserat.ch/complaints/01_2024/