Das Konsumentenmagazin «K-Tipp» publizierte vor der Volksabstimmung über die berufliche Vorsorge eine acht Seiten umfassende Sondernummer, die gratis an zwei Millionen Haushalte verteilt wurde. Titel: «Alles Wichtige zur Pensionskassen-Abstimmung vom 22. September». Das Hauptargument gegen die Gesetzesvorlage lautete, es werde in der Folge mehr Lohnabzüge und tiefere Renten geben. Insbesondere könnten die Versicherten insgesamt bis zu 30 Milliarden Franken verlieren und viele Frauen und TeilzeiterInnen würden nicht von einem Ja profitieren, ganz im Gegensatz zu den Versicherungen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband erhob Beschwerde gegen die Berichterstattung, insbesondere verstosse eine grosse Zahl der vom «K-Tipp» aufgeführten Argumente gegen die Pflicht, sich an die Wahrheit zu halten. Der Presserat trat auf eine Vielzahl davon nicht ein, mit der Begründung, er könne und dürfe politische oder wissenschaftliche Streitfragen nicht beurteilen. Zwar sei es einem Medium unbenommen, Sachverhalte aus einer bestimmten politischen oder gesellschaftlichen Perspektive zu beleuchten. Dass mit der Sonderausgabe des Magazins aktiv Partei ergriffen und für eine Seite geworben werde, sei in diesem Sinne zulässig, aber das eigene aktive Engagement gegen die Vorlage müsse der Leserschaft gut sichtbar deklariert werden.