Unberechtigte Kritik an Autohändlern

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Im Mai 2023 reichte X. beim Presserat eine Beschwerde gegen die SRF-Nachrichtensendung «Tagesschau» ein. Es ging um den Bericht mit dem Titel «Autohändler in der Schweiz umgehen Abgas-Strafgebühren», der sich auf eine Untersuchung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) stützte. Der Presserat ist der Ansicht, dass die im Bericht genutzten Begriffe «Umgehung» und «Trick» suggerieren, dass Schweizer Autohändler und -Importeure Gesetzeslücken ausgenutzt hätten. Ein Eindruck, der nicht der Wahrheit entspricht: Tatsächlich stellt die im Beitrag beschriebene Methode des Imports – und insbesondere die Möglichkeit der Bildung von Emissionsgemeinschaften (CO2-Pooling), Übernahme von Fahrzeugen (punktuelle Abtretung) und entsprechende Regelung (Bonus-Malus-System) – eine gesetzlich ausdrücklich vorgesehene Option dar. Nach Ansicht des Presserates hat die Redaktion der «Tagesschau» die Kritik der EFK an der Gesetzgebung zur Reduktion der CO2-Emissionen in einen unberechtigten Vorwurf an die Autohändler umgewandelt, die entsprechenden Vorschriften zu umgehen. Dadurch wurde die Wahrheitspflicht der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt.

Zur Stellungnahme 02/2024