Der Presserat revidiert Richtlinie 10.1 (Trennung zwischen redaktionellem Inhalt und Werbung) auf den 1. Januar 2025. Bislang war seine Regelung weniger strikt als diejenige der Schweizerischen Lauterkeitskommission oder des Verbands Schweizer Medien. Künftig werden alle drei Organisationen denselben Grundsatz empfehlen respektive einfordern.
Neu verlangt auch der Presserat, dass nicht-redaktionelle Beiträge, die im Umfeld redaktioneller Beiträge erscheinen (also zum Beispiel sogenannte Native Ads) eindeutig deklariert sind und in erkennbar anderer Gestaltung daherkommen. Bislang war nur ein entweder/oder verlangt worden.
Die Richtlinie 10.1 basiert auf Ziffer 10 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten», die besagt: «Sie vermeiden in ihrer beruflichen Tätigkeit als Journalistinnen und Journalisten jede Form von kommerzieller Werbung und akzeptieren keinerlei Bedingungen von Seiten der Inserentinnen und Inserenten.» Diese Richtlinie ist existenziell für die Medien, weil die Glaubwürdigkeit des Journalismus untergraben wird, wenn Mediennutzerinnen und -nutzer nicht klar erkennen können, ob sie einen kommerziellen oder einen journalistischen Beitrag vor sich haben.
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Schweizer Presserat
Richtlinie 10.1 – Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung
(NEU)
Die deutliche Trennung zwischen redaktionellem Teil/Programm und Werbung bzw. bezahltem oder durch Dritte zur Verfügung gestelltem Inhalt ist für die Glaubwürdigkeit der Medien unabdingbar. Inserate, Werbesendungen und bezahlte oder durch Dritte zur Verfügung gestellte Inhalte sind gestalterisch von redaktionellen Beiträgen klar abzuheben. Sie müssen optisch/akustisch eindeutig als solche erkennbar sein UND explizit als Werbung deklariert werden. (…)