I. Sachverhalt
A. Am 27. Dezember 2024 sendete das Schweizer Radio (SRF) in seinem Nachrichtengefäss «Echo der Zeit» einen Beitrag von Maren Peters, Korrespondentin für Südostasien, unter dem Titel «Bangladesch: Hat es den Wirtschaftsboom gar nie gegeben?». Anlass des Beitrags war die Publikation eines Expertenberichts, den die Interimsregierung in Auftrag gegeben hatte und der sich mit der Wirtschaftspolitik der Vorgängerregierung auseinandersetzte. Diese Regierung war wenige Monate zuvor abgesetzt worden.
Gemäss dem Leiter der Expertenkommission war das Wirtschaftswachstum in den letzten Jahren deutlich tiefer als von der früheren Regierung angegeben. Die jeweiligen Daten seien aus politischen Gründen manipuliert worden. Zudem sei die Korruption schlimmer gewesen als bisher angenommen, was im Radiobeitrag von einem Vertreter von Transparency International bestätigt wird. Die frühere Regierung unter Sheikh Hasina sei Teil dieses «Systems» gewesen und habe zudem Kritiker als Staatsfeinde ins Gefängnis gesteckt.
Gemäss Expertenbericht waren seit 2009 234 Milliarden Dollar aus Infrastrukturprojekten, Börsenmanipulationen und Drogenhandel ins Ausland verschoben worden, was 3,4 Prozent des Bruttoinlandprodukts entspreche. Das «falsche Entwicklungsnarrativ» stelle die neue Regierung unter Muhammad Yunus vor grosse Herausforderungen, weil sie nun prioritär die Wirtschaft stabilisieren müsse. Laut Weltbank bestehe das Risiko, dass die Armut stark zunehme.
B. Am 25. März 2025 reichte X. eine Beschwerde beim Schweizer Presserat ein. Mit dem Beitrag werde die Pflicht zur Wahrheitssuche gemäss Richtlinie 1.1 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt.
In der Beschwerde wird bemängelt, es werde im Beitrag mit keinem Wort erwähnt, «dass seit Muhammad Yunus an der Macht ist, liberale Intellektuelle und vor allem Journalisten verfolgt werden, Hunderte wegen Mordes angeklagt und ins Gefängnis gesteckt wurden».
Auch an anderer Stelle habe der Bericht die aktuell herrschenden, «verheerenden Zustände völlig ausgeblendet». Das Land versinke im Chaos und in den drei Monaten seit der betreffenden Sendung sei keine weitere Berichterstattung zur politischen und wirtschaftlichen Entwicklung in Bangladesch erfolgt. Das Land werde von Radio SRF «ignoriert».
C. Am 30. Juni 2025 nahm Fredy Gsteiger, Chefredaktion Audio und Digital, zusammen mit dem Rechtsdienst für SRF zur Beschwerde Stellung und beantragte deren Abweisung. Die Beschwerdeantwort hält fest, dass der Beitrag nicht die Politik der neuen Regierung zum Thema hatte. Diese war damals erst seit vier Monaten im Amt und eine «aussagekräftige Beurteilung» sei noch nicht möglich gewesen. Hingegen sei es legitim gewesen, den Fokus auf die lange Regierungszeit von Sheikh Hasina zu legen und sich mit den im Kommissionsbericht genannten Fehlentwicklungen auseinanderzusetzen. Der Presserat habe selber mehrmals festgehalten, aus den Richtlinien liesse sich «keine Pflicht zur objektiven Berichterstattung» ableiten.
SRF weist darauf hin, dass Radio SRF vor und nach der gerügten Sendung regelmässig über Bangladesch berichtet habe und nennt eine Vielzahl von Beiträgen in verschiedenen Sendegefässen. Insbesondere die Wochensendung «International» vom 14. März 2025 zeige, dass man der neuen Regierung «keineswegs unkritisch» begegne.
D. Am 25. Juni 2026 teilte der Presserat den Parteien mit, die Beschwerde werde gemäss Artikel 13 Abs. 1 seines Geschäftsreglements vom Präsidium behandelt, bestehend aus Susan Boos, Präsidentin, Annik Dubied, Vizepräsidentin, und Ursina Wey, Geschäftsführerin. Jan Grüebler, Vizepräsident, trat von sich aus in den Ausstand.
E. Das Präsidium des Presserats hat die vorliegende Stellungnahme am 14. Oktober 2026 verabschiedet.
II. Erwägung
Gemäss Richtlinie 1.1 stellt «die Wahrheitssuche den Ausgangspunkt der Informationstätigkeit dar». Dies setzt die «Beachtung verfügbarer und zugänglicher Daten, die Achtung der Integrität von Dokumenten (Text, Ton und Bild), die Überprüfung und die allfällige Berichtigung voraus». Der kritisierte Radiobeitrag befasst sich mit einem Bericht zur Wirtschaftspolitik der früheren Regierung und den damit verbundenen Korruptionsvorwürfen. Einleitend wird darauf hingewiesen, dass die neue Interimsregierung den Bericht in Auftrag gegeben habe. In Ergänzung zum Vorsitzenden der Expertenkommission nimmt auch ein Vertreter von Transparency International Stellung und bestätigt die wesentlichen Aussagen des Berichts. Abschliessende Einschätzungen beziehen sich auf Prognosen der Weltbank. Für die Hörerinnen und Hörer ist jederzeit klar, auf welche Fakten und Quellen sich der Beitrag stützt. Es gehört zur redaktionellen Freiheit, in der Berichterstattung auf bestimmte Aspekte – wie auf den damals neu publizierten Expertenbericht – zu fokussieren. Den Anforderungen an die Wahrheitssuche ist Rechnung getragen, Richtlinie 1.1 nicht verletzt.
III. Feststellungen
1. Der Presserat weist die Beschwerde ab.
2. SRF hat mit dem Radiobeitrag «Bangladesch: Hat es den Wirtschaftsboom gar nie gegeben?» Ziffer 1(Wahrheit) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» nicht verletzt.