Der Schweizer Presserat hat zwei Beschwerden gegen «20 Minuten» und den «Tages-Anzeiger» abgewiesen. Beide Beschwerden richteten sich gegen die Berichterstattung über einen Tweet, den die Redaktion «Megafon» der Berner Reitschule veröffentlicht hatte. Im Tweet enthalten ist die Zeichnung einer Hinrichtungsszene aus der Zeit der Französischen Revolution. Darin wird ein durch eine Guillotine abgetrennter Kopf präsentiert. Über den ursprünglich gezeichneten Kopf ist das Foto einer Journalistin des «Tages-Anzeiger» montiert.
Die beiden Beschwerden des Vereins Netzcourage kritisierten insbesondere, dass in der Berichterstattung von «20 Minuten» und «Tages-Anzeiger» diese Hinrichtungsszene aus dem Kontext gerissen und des satirischen Charakters beraubt werde. Die Leserschaft könne nicht auf den Kontext schliessen.
Der Presserat hat beide Beschwerden abgewiesen. Die beschriebene Köpfungsszene ist zentrales Element des Tweets. «20 Minuten» hat kurz und einfach den Hintergrund der Kontroverse zwischen der Reitschule Bern und der Journalistin dargestellt. Im Artikel des «Tages-Anzeiger», bei dem es sich um einen Kommentar handelt, wird der Hintergrund und der Anlass für den Kommentar sinngemäss wiedergegeben.