Der Schweizer Presserat besteht aus 21 Mitgliedern. Sechs Mitglieder sind Publikumsvertreter, welche keinen Medienberuf ausüben. Die übrigen Presseratsmitglieder sind Medienschaffende. Im Presserat sind alle Sprachregionen der Schweiz vertreten. Das Gremium tagt in drei siebenköpfigen Kammern. Sie diskutieren und beurteilen die eingegangenen Beschwerden auf Basis der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten». Der Schweizer Presserat arbeitet mit Ombudsstellen von Schweizer Medien, mit ausländischen Presseräten und weiteren ähnlichen Institutionen zusammen. Die Stiftung «Schweizer Presserat» gewährleistet die finanziellen, inhaltlichen und organisatorischen Grundlagen des Schweizer Presserates. Die Träger der Stiftung sind:

  • Impressum, Die Schweizer JournalistInnen
  • SSM, Syndikat Schweizer Medienschaffender
  • Syndicom
  • Verein «Konferenz der Chefredaktoren»
  • Verlegerverband «Schweizer Medien»
  • SRG SSR

Die Träger sind entsprechend ihrer Zuwendung mit einer gewissen Anzahl Mitglieder im Stiftungsrat vertreten. Der Stiftungsrat tritt mindestens einmal jährlich zusammen und besteht aus 18 Mitgliedern.

Die Geschäftsstelle organisiert die Arbeit des Presserats und der drei Kammern. Zudem ist sie Ansprechpartnerin für Beschwerdeführende, Journalisten, Verleger, Partner und für die Öffentlichkeit.