Der Schweizer Presserat dient Publikum und Medienschaffenden als Beschwerdeinstanz. Er wacht über die Einhaltung des für alle Journalisten gültigen Journalistenkodex, der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten». Der Presserat nimmt auf Beschwerde hin oder von sich aus Stellung zur journalistischen Berufsethik. Beschweren kann sich jedermann. Für Privatpersonen beträgt die Bearbeitungsgebühr 100 Franken. Für die zweite Beschwerde innerhalb eines Kalenderjahres beträgt diese 200 Franken, für die dritte Beschwerde 500 Franken, ab der vierten werden 1000 Franken in Rechnung gestellt. Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern, die sich anwaltlich vertreten lassen, sowie Organisationen, Unternehmen und Institutionen wird eine Kostenbeteiligung von 1000 Franken in Rechnung gestellt. Das Gremium urteilt dabei auf Grund des Kodex sowie der von ihm erlassenen Richtlinien. Im Entscheid beurteilt und begründet der Presserat, ob und warum ein journalistischer Bericht in Presse, Radio, Fernsehen oder Internet den Journalistenkodex verletzt – oder eben nicht. So garantiert der Rat die freiwillige Selbstregulierung der Medienbranche.

Der Presserat trägt aber auch zur Reflexion und Diskussion über grundsätzliche medienethische Themen bei. Und er verteidigt die Presse- und Meinungsäusserungsfreiheit.