Der Schweizer Presserat hat sich nach einer Beschwerde von X. und dem Kollektiv Kiboko, vertreten durch Lucas Grandjean, mit zwei Online-Artikeln der Zeitung «24heures» befasst.
Die Artikel tragen die Titel «« Un Nigérian de 45 ans tué par son petit frère à la gare » und «« Drame à Lausanne : un homme décède après une altercation à la gare. La victime, âgée de 45 ans, a été tuée par son petit frère de 35 ans ». Der erste Artikel hinterfragt in seiner Schlussfolgerung den Kontext: Welche Zusammenhänge bestehen zwischen diesen Personen nigerianischer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus, dem Drogenhandel oder einem möglichen Messerangriff?
Die Beschwerdeführer, darunter der Bruder des Opfers, werfen der Zeitung vor, einen Brudermord vermeldet zu haben, obwohl die Ermittlungen schnell ergaben, dass es sich nicht um einen Mord handelte. Sie kritisieren auch diskriminierende Äußerungen, die die Nationalität der Protagonisten mit Stereotypen in Verbindung bringen.
Nach Prüfung des Falls kommt der Presserat zu dem Schluss: «24 Heures» ist mit den verwendeten Titeln der beiden Artikel ihrer Pflicht zur Wahrheitsfindung nicht nachgekommen.
Die Äußerungen zur Nationalität der Protagonisten fördern Stereotype, die die Würde der betroffenen Personen oder sogar ihrer Gemeinschaft schaden können. Auch in diesem Punkt kam der Presserat zum Schluss, dass gegen die berufsethischen Regeln verstoßen wurde.