Der Leitartikel der Zeitung «Le Matin Dimanche» vom 2. Februar 2025 mit dem Titel «Du rêve écolo à la réalité» befasste sich mit den Erfolgsaussichten der Volksinitiative der Jungen Grünen «Pour la responsabilité environnementale» an der Urne. Es wurde eine Beschwerde eingereicht, da der Leitartikel den Inhalt der Initiative übermässig vereinfachte, indem er nur eine der neun von ihr empfohlenen Massnahmen ansprach, nämlich die Klimafrage.
Nach Prüfung des Falls kam der Presserat zum Schluss, dass der Leitartikel, indem er nicht alle Einzelheiten der Initiative selbst erwähnte, nicht gegen seine Pflicht verstiess, die Wahrheit zu suchen und sie nicht zu verfälschen. Der Text befasste sich nämlich mit den Erfolgsaussichten der Initiative und nicht mit ihrem Inhalt, den er daher nicht vollständig zusammenfassen musste; die wiedergegebenen Fakten waren korrekt und klar vom Kommentar getrennt. Zu diesem letzten Punkt, der in der Beschwerde nicht angesprochen wurde, hält es der Presserat dennoch für sinnvoll, darauf hinzuweisen, dass der Artikel, ein Leitartikel, eindeutig zum Genre des Kommentars gehörte und dass die «Erklärung der Pflichten und Rechte des Journalisten» eine grosse Freiheit des Kommentars garantiert – wobei jedoch eine klare Unterscheidung zwischen Fakten und Informationen erforderlich ist, was im vorliegenden Fall gegeben war. Der Schweizer Presserat ist daher der Ansicht, dass die journalistischen Pflichten in dieser Angelegenheit eingehalten wurden, und weist die Beschwerde folglich ab.