Die Stadt Bulle reichte beim Schweizer Presserat Beschwerde ein, nachdem im November 2024 ein Artikel in «La Liberté» erschienen war. Die Zeitung hatte darin einen vertraulichen Untersuchungsbericht über die Entschädigung des ehemaligen Generalsekretärs der Stadt, Raoul Girard, offengelegt. Auf der Titelseite lautete die Überschrift: «Le secrétaire général doit rendre l’argent à Bulle» (Der Gemeindeschreiber muss der Stadt Bulle das Geld zurückgeben). Die Stadt Bulle wirft «La Liberté» vor, dem Publikum den Eindruck vermittelt zu haben, diese Rückzahlung sei eine offizielle Entscheidung gewesen, obwohl es sich lediglich um einen Vorschlag eines Experten handelte, und die Information nicht korrigiert zu haben, als der endgültige Entscheid bekannt wurde (die Präfektin forderte keine Rückzahlung).
Der Schweizer Presserat kommt zum Schluss, dass der Artikel klar dargelegt habe, dass es sich um einen Untersuchungsbericht und nicht um einen Entscheid handelte; das Publikum habe verstehen können, dass die Untersuchung noch nicht abgeschlossen war. Auch wenn der Titel auf der Titelseite zu kategorisch formuliert gewesen sei, habe der Untertitel die Situation korrekt erklärt. Der Presserat kommt daher zum Schluss, dass «La Liberté» die berufsethischen Regeln nicht verletzt hat, und weist die Beschwerde ab.