Der Stiftungsrat informiert: Bearbeitungsgebühr ab 2026

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Gute Nachrichten: Das Parlament anerkennt den Wert der journalistischen Selbstregulierung und damit auch die Arbeit des Schweizer Presserats. Basierend auf der parlamentarischen Initiative Chassot wurde in der Dezembersession ins RTVG geschrieben, dass künftig auch der Presserat mit Gebührengeldern unterstützt werden soll. Das ist eine erfreuliche Nachricht zum Jahresende. Sie ermöglicht dem Presserat, seine Arbeit im Rahmen des bisherigen Budgets weiterzuführen. Das Gesetz und die dazu gehörende Verordnung treten voraussichtlich erst Anfang 2027 in Kraft. Die finanzielle Lage des Presserats bleibt auch 2026 herausfordernd. Der Stiftungsrat engagiert sich deshalb zusammen mit den Gönnerverein, den Presserat und seine Trägerschaft zu stärken.

In den letzten Jahren wuchs die Zahl der Beschwerden stetig und damit auch die Arbeitsbelastung des Presserats. 2025 gingen 177 Beschwerden ein – ein Rekord. Das ist einerseits erfreulich, weil der Presserat offensichtlich immer breiter bekannt ist und seine Entscheide geschätzt sind. Dies macht es ihm aber auch unmöglich, aktuelle medienethische Themen von sich aus aufzugreifen, weil ihm die Ressourcen fehlen. Zudem sind manche Beschwerden inhaltlich nicht sehr fundiert, verursachen jedoch ebenso viel Aufwand.

Der Presserat wäre nicht unglücklich, künftig weniger, aber bessere Beschwerden zu erhalten. Der Stiftungsrat hat deshalb entschieden, ab dem 1. Januar 2026 bereits ab der ersten Beschwerde eine Bearbeitungsgebühr zu erheben: 100 Franken für die erste, 200 Franken für die zweite, 500 Franken für die dritte und 1000 Franken ab der vierten Beschwerde derselben Person pro Kalenderjahr. Bisher wurde eine Gebühr ab der dritten Beschwerde fällig, die Erhöhung ist somit marginal. Für Organisationen und anwaltlich vertretene Personen ändert sich nichts, sie bezahlen wie bis anhin 1000 Franken.