Nr. 5/2005
Wahrheitspflicht / Bearbeitung von Illustrationen

(Krebsliga Schweiz c. «Blick») Stellungnahme des Presserates vom 11. Februar 2005

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I. Sachverhalt

A. Im Juli 2004 berichtete die «NZZ am Sonntag», das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) plane eine Reihe von Massnahmen zur Eindämmung des Rauchens. «Blick» reagierte darauf mit einer Kampagne unter dem Motto «Stoppt Krieg gegen Raucher!» Im Rahmen dieser Serie veröffentlichte die Zeitung am 21. Juli 2004 auf den Seiten 4 und 5 einen Artikel von Michael Fiechter mit dem Titel: «Päckli-Preis 7.50 Franken: Dann wird jede 10. Zigarette geschmuggelt». Ein weiterer, kürzerer Bericht von Ralph Dongi titelte: «Stammtischler wehren sich gegen Anti-Raucher-Hatz». Illustriert war die Seite mit einem Stammtisch-Bild. Die zugehörige Legende lautete: «Der Stammtisch im Oltner ÐChöbuð (v.l.): Köchin Romina Graber, Sabrina Fritschi, Michelle Schafer, Serviertochter Samira Roten, Toni Lurati, Sascha Stirnemann, Herbert Müller, Wirt Roger Lang und Koch Dominik Tiller.»

B. Am 1. September 2004 gelangte die Krebsliga Schweiz mit einer Beschwerde an den Schweizer Presserat. Die Organisation machte geltend, «Blick» habe mit der Publikation des Bildes zum Artikel «Stammtischler wehren sich gegen Anti-Raucher-Hatz» in der Ausgabe vom 21. Juli 2004 gegen die Ziffern 1 (Wahrheitspflicht) und 3 (Bearbeitung von Quellen und Illustrationen) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verstossen. Der Hintergrund des Stammtischbildes zeige eine eindrücklich aufgehängte Sammlung von Schiesswaffen. Zusammen mit der «kämpferisch-kriegerischen Berichterstattung» («Krieg gegen Raucher») diene die prominente Abbildung einer Waffensammlung nicht der Wahrheitssuche, sondern biete «Raum für allfällige verhängnisvolle gedankliche Assoziationen (…) Die verwendeten Bildteile, die das Thema Opposition gegen die BAG-Vorschläge illustrieren sollen (die Stammtischleute) sind nicht klar getrennt von denjenigen, die mit dem Thema überhaupt nicht zu tun haben (Waffensammlung).»

C. Gemäss Art. 9 Abs. 3 des Geschäftsreglements des Schweizer Presserates sind offensichtlich unbegründete Beschwerden durch das Presseratspräsidium zurückzuweisen.

D. Das Presseratspräsidium bestehend aus dem Presseratspräsidenten Peter Studer und den beiden Vizepräsidentinnen Sylvie Arsever und Esther Diener-Morscher hat die vorliegende Stellungnahme per 28. Januar 2005 auf dem Korrespondenzweg verabschiedet.

II. Erwägung

Wie die Krebsliga Schweiz selber ausführt, bilden die an der Wand der «Oltner Altstadt-Beiz ÐRathskellerð» aufgehängten Waffen lediglich den Bildhintergrund. Ins Auge der Leserschaft dürfte demgegenüber in erster Linie der voll besetzte, friedlich erscheinende Stammtisch mit dem darüber hängenden «Blick»-Plakätchen «Stoppt Krieg gegen Raucher» gefallen sein. Mit Ausnahme der Vokabel «Krieg» und «Anti-Raucher-General» (gemeint ist BAG-Direktor Thomas Zeltner) enthalten die Textbeiträge auf den Seiten 4 und 5 keinerlei Assoziationen zu Gewalt und schon gar keine – auch nur versteckten – Aufforderungen, gegen die geplanten Massnahmen des BAG gewalttätig vorzugehen. Der Presserat hat in den Stellungnahmen 41/2000 und 51/2001 auf den Verweisungszusammenhang zwischen Bild, Bildlegende und Text verwiesen. Vorliegend verweisen Text, Bildlegende und Text offensichtlich gegenseitig auf die vom Oltner Stammtisch unterstützte verbale «Blick»-Kampagne gegen die BAG-Pläne zur Eindämmung des Rauchens. Der von der Krebsliga Schweiz beanstandete, zufällig erscheinende Bildhintergrund mit den aufgehängten Schusswaffen gibt dieser Gesamtaussage keine andere Bedeutung, weshalb sowohl eine Verletzung der Wahrheitspflicht (Ziffer 1) als auch der Pflicht zur sorgfältigen Bearbeitung von Quellen und Illustrationen offensichtlich zu verneinen ist.

III. Feststellung

Die Beschwerde wird als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.