Nr. 47/2023
Wahrheit

(X c. «SRF News»)

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I. Sachverhalt

A. Am 24. Februar 2023 erschien auf Instagram ein Video von «SRF News» des Schweizer Radio und Fernsehen SRF zum ersten Jahrestag des Angriffskriegs von Russland gegen die Ukraine. Der Begleittext zum «Reel» lautet: «Seit einem Jahr herrscht in der Ukraine Krieg. Am Morgen des 24. Februar 2022 wachen die Menschen in Kiew mit Explosionsgeräuschen auf. Sirenen heulen, russische Panzer rollen über die Grenze auf die Hauptstadt zu. Raketen fliegen auf Städte im ganzen Land. Doch der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine brodelt schon deutlich länger – wie ein Blick in die Vergangenheit verdeutlicht. SRF-Korrespondentin @luziatschirky klärt auf.» Der erste Satz des Videos lautet: «Seit einem Jahr sterben in der Ukraine täglich Menschen.» Danach wird in mehreren Segmenten die Geschichte der Beziehungen zwischen der Ukraine und Russland skizziert, von der Zeit der Verträge zwischen Kosaken und den Zaren bis zur Besetzung der Krim durch Russland 2014. In diesem letzten Zusammenhang wird unter anderem festgehalten: «Damit (Krim 2014, d. Presserat) beginnt im Grunde der Krieg von heute.» Und später ist vom «gegenwärtigen Krieg» als vom «zweiten Überfall Russlands» die Rede.

B. Am 27. März 2023 reichte X. Beschwerde beim Schweizer Presserat ein. Er macht geltend, der Beitrag verletze die Pflicht, sich an die Wahrheit zu halten, also die Ziffer 1 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» (nachfolgend «Erklärung»). Er begründet dies damit, im Einstieg des Beitrags werde behauptet, «dass erst seit einem Jahr täglich Menschen in der Ukraine sterben. (…) Die Behauptung impliziert, dass vor einem Jahr keine täglichen Todesfälle im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine stattgefunden hätten, was nicht der Wahrheit entspricht.» Tatsächlich seien laut Uno-Angaben zwischen 2014 und 2022 über 14’000 Menschen im Zusammenhang mit diesem Konflikt gestorben. Insofern gebe der Beitrag eine unvollständige Darstellung der Lage in der Ukraine wieder und verstosse entsprechend gegen das Wahrheitsgebot.

C.
Mit Beschwerdeantwort vom 5. Juni 2023 beantragten der Rechtsdienst SRF und Christian Schürer, der Leiter «Hintergrund News Digital SRF», die Beschwerde sei abzuweisen. Sie weisen zur Begründung darauf hin, dass der vorliegende Bericht Teil einer Reihe von Beiträgen gewesen sei, die SRF aus Anlass des ersten Jahrestages des russischen Angriffs auf die Ukraine ausgestrahlt habe. Der Einstieg mit dem Satz «Seit einem Jahr sterben in der Ukraine jeden Tag Menschen» beziehe sich klar auf diesen Jahrestag, das gehe aus dem Begleittext ebenso hervor wie aus dem Video selber. Damit werde nicht behauptet, es habe zuvor keine Opfer gegeben. Das Video zeige die Geschichte der Beziehungen zwischen der Ukraine und Russland inklusive der Ereignisse zwischen 2014 und 2022. Im Zusammenhang mit der Besetzung der Krim werde ausdrücklich gesagt, dass der Krieg von heute im Grunde bereits damals begonnen habe. Damit werde für die Nutzerinnen und Nutzer deutlich, dass es schon vor 2022 Kriegsopfer gegeben habe. Es sei richtig gewesen, aus Anlass des Jahrestags auf den gegenwärtigen brutalen Angriffskrieg zu fokussieren, der in ganz Europa als Zeitenwende wahrgenommen werde. Es liege kein Verstoss gegen die Ziffer 1 (Wahrheitspflicht) der «Erklärung» vor.

D. Am 12. September 2023 teilte der Presserat den Parteien mit, die Beschwerde werde vom Präsidium behandelt, bestehend aus Susan Boos, Präsidentin, Annik Dubied, Vizepräsidentin, und Ursina Wey, Geschäftsführerin. Vizepräsident Jan Grüebler trat in den Ausstand.

E. Das Präsidium des Presserats hat die vorliegende Stellungnahme am 22. Dezember 2023 auf dem Korrespondenzweg verabschiedet.

II. Erwägung

Der Presserat stellt fest, dass im Begleittext zum Video formuliert wird: «Seit einem Jahr herrscht in der Ukraine Krieg.» Die nächsten Sätze lauten: «Am Morgen des 24. Februar 2022 wachen die Menschen in Kiew mit Explosionsgeräuschen auf. Sirenen heulen, russische Panzer rollen über die Grenze auf die Hauptstadt zu. Raketen fliegen auf Städte im ganzen Land.» Diese Beschreibung erscheint zwar im ersten Satz als zeitlich ungenau. Kriegsähnliche Zustände herrschen in der Ukraine schon wesentlich länger. Aber die gleich folgende Beschreibung («Am Morgen des 24. Februar 2022 wachen die Menschen in Kiew mit Explosionsgeräuschen auf (…) russische Panzer rollen über die Grenze auf die Hauptstadt zu») lassen klar erkennen, was gemeint war, nämlich der Beginn des breit angelegten russischen Angriffskriegs mit Panzern und Raketen gegen Ziele im ukrainischen Kernland. Und die gleich anschliessende Bemerkung «Doch der Konflikt (…) brodelt schon deutlich länger» zeigt, dass die zeitlich vorangehende Gewaltanwendung mit ihren Opfern nicht verschwiegen wird.

Das Video selber beginnt mit dem Satz: «Seit einem Jahr sterben in der Ukraine täglich Menschen.» Auch dieser Satz ist – für sich genommen – ungenau. Menschen werden schon länger getötet. Aber auch hier gilt: Aus dem Kontext wird klar, was gemeint ist. Das geht nicht nur aus dem erwähnten Begleittext hervor, sondern auch aus dem ganzen Video, das die Geschichte der immer schon belasteten ukrainisch-russischen Beziehungen seit der Herrschaft der Kosaken und der Zaren beschreibt. Im Zusammenhang mit den Ereignissen von 2014, der Besetzung der Krim, bemerkt die Korrespondentin ausdrücklich, dass der heutige Krieg im Grunde schon damals begonnen habe. Später spricht sie vom «zweiten Überfall» auf die Ukraine. Das heisst, es wird nirgends unterschlagen, dass Russland schon seit neun Jahren mit Gewalt gegen die Ukraine und ihre Bevölkerung vorgeht.

Der Beschwerdeführer irrt sich im Weiteren in einem Punkt: Er geht davon aus, dass zu Beginn des Beitrags behauptet worden sei, dass «erst seit einem Jahr in der Ukraine täglich Menschen sterben». Das wird nirgends gesagt, von «erst» ist im Beitrag nicht die Rede. Hätte die Korrespondentin dies behauptet, läge in der Tat ein sachlicher Fehler vor. So aber fokussiert der Beitrag zu Beginn erkennbar auf den breit angelegten Überfall auf die Ukraine, der im Februar 2022 begonnen hat. Anschliessend werden die zeitlich vorhergehenden Geschehnisse nicht verschwiegen worden, sondern sind vielmehr Fokus des Beitrags. Im Ergebnis wurde die Ziffer 1 der «Erklärung» somit nicht verletzt.

III. Feststellungen

1. Der Presserat weist die Beschwerde ab.

2. «SRF News» hat mit dem Instagram-Reel über die geschichtlichen Zusammenhänge des Ukraine-Kriegs vom 24. Februar 2023 die Ziffer 1 (Verpflichtung zur Wahrheit) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» nicht verletzt.