Nr. 49/2011
Unterschlagung/Entstellung von Informationen/Berichtigung/ Sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen / Menschenwürde/ Diskriminierung

(Göttner-Abendroth c. «NZZ am Sonntag»/«St. Galler Tagblatt») Stellungnahme vom 11. November 20

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I. Sachverhalt

A. Unter dem Titel «Steuergelder zum Wohl des Matriarchats» berichtete Katharina Bracher am 8. Mai 2011 in der «NZZ am Sonntag» über den bevorstehenden Kongress einer «radikal-feministischen Matriarchatsbewegung». Zum Entsetzen von Sektenexperten unterstütze die Stadt St. Gallen den Anlass. Eine der zentralen Figuren der Bewegung sei die Deutsche Heide Göttner-Abendroth, die «seit den 1980er-Jahren von Frauen dominierte Gesellschaftsformen erforscht und propagiert».

Der Anlass, der vom 12.–15. Mai 2011 in St. Gallen stattfinde, werde von der Stadt finanziell unterstützt. «Im Patronat sind Ostschweizer Politikerinnen vertreten, darunter die FDP-Ständerätin Marianne Kleinert und FDP-Ständerätin Erika Forster.» Die Leiterin der städtischen Fachstelle Kultur rechtfertige den Beitrag von 5000 Franken an den Kongress auch damit, dass in der Kantonsbibliothek bald ein Archiv über die Matriarchatsforschung eröffnet werde.

Demgegenüber seien Fachleute der Sektenprävention entsetzt über die öffentliche Unterstützung des Anlasses. «‹Göttner-Abendroth vertritt eine dogmatische Weltanschauung, die für sich die Wahrheit beansprucht und keine anderen Meinungen duldet›, sagt Georg Otto Schmid, Leiter der evangelischen Sekteninformationsstelle relinfo.ch. Das rücke die Feministinnengruppe in die Nähe einer fundamentalistisch-religiösen Bewegung.» Martina Schäfer, Mitglied des Fachkreises «Neue religiöse Bewegungen» des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbunds sei als Studentin mit der von Göttner-Abendroth gegründeten Akademie Hagia in Berührung gekommen. «Sie verbreitet höchst undemokratisches Gedankengut, in dem sie die Priesterinnen-Herrschaft propagiert und Menschenopfer glorifiziert.»

Für Göttner-Abendroth seien die Vorwürfe «absurd. ‹Ich plädiere für Basisdemokratie› (…) Matriarchate seien egalitär und funktionierten auf der Basis der Konsensfindung. ‹Diese Herren Sektenbeauftragten sollen an den Kongress kommen und sich überzeugen, dass wir keine antidemokratischen Absichten hegen.›»

B. Am 10. Mai 2011 zog das «St. Galler Tagblatt» mit mehreren Berichten nach. Auf der Titelseite («Kritik an Matriarchatskongress: St. Gallen überprüft Beitrag») sowie auf Seite 28 («Streit um Matriarchatskongress») vermeldet Daniel Klingenberg, die Stadt St. Gallen überprüfe ihren Beitrag an den Anlass. Falls sich die Vorwürfe erhärteten, dass es sich «um eine sektenähnliche Gruppierung handelt», werde er gestrichen. Nicht abgesagt werden solle hingegen ein Apéro, welchen die Kantonsbibliothek für den Matriarchatskongress ausrichte. Der Bibliotheksleiter lege allerdings Wert darauf, dass man nicht zu den Organisatoren des Anlasses gehöre. Ihm seien die Vorwürfe gegen Göttner-Abendroth bereits länger bekannt. Nach Prüfung sei man jedoch zum Schluss gekommen, dass sie nicht zuträfen.

Für die Organisatoren handle es sich um eine «Denunziationskampagne» und «Retourkutsche» von Martina Schäfer, einer seinerzeit entlassenen, ehemaligen Mitarbeiterin von Göttner-Abendroth. Letztere bezeichne es als «ungeheuerlich (…) in die Nähe von Sekten gerückt zu werden». Mit sachlicher Kritik setze sie sich gerne auseinander. Sie bezweifle jedoch, dass Sektenexperte Schmid ihre Matriarchatsforschung kenne.

Ebenfalls auf Seite 28 kommt die Organisatorin des Kongresses Heide Göttner-Abendroth in einem Interview («Der Vorwurf ist ungeheuerlich») nochmals ausführlich zu Wort.

C. Tags darauf berichtete das «St. Galler Tagblatt» auf der Titelseite («St. Gallen hält an Beitrag für Kongress fest») und auf Seite 28 («Sektenverdacht nicht erhärtet»), die Stadt habe entschieden, den Beitrag wie geplant zu bezahlen. Abklärungen von Sektenexperten hätten ergeben, dass der Sektenverdacht unbegründet sei. «Die Organisation des Matriarchatskongresses sei zwar eine fundamentalistische, aber keine sektenähnliche Gruppierung.» In einem Kommentar («Matriarchatsfrauen nicht verteufeln») auf Seite 2 befürwortet Redaktorin Inge Staub den Entscheid der Stadt, die trotz des Wirbels um den Kongress ruhig Blut bewahrt habe. «Denn der Vorwurf, dass die Gruppe um die Forscherin Heide Göttner-Abendroth sektenähnlich sei, kann nicht belegt werden.» Dass einigen Leuten, auch solchen aus kirchlichen Kreisen, die nichtchristliche Weltanschauung der Matriarchatsfrauen missfalle, sei nachvollziehbar, rechtfertige es aber nicht, den Kongress geradezu zu verteufeln.

D. Am 12. Mai 2011 kam das «St. Galler Tagblatt» mit einem Artikel von Rolf App («Verlorene Paradiese») nochmals ausführlich auf die Kontroverse zurück. Den Mythos des Matriarchats habe vor 150 Jahren der Basler Jurist Johann Jakob Bachofen mit seinem Werk «Das Mutterrecht» begründet. Bachofen selber habe als Erzkonservativer allerdings den Sieg des Patriarchats für unausweichlich gehalten. Friedrich Engels habe das Buch Bachofens hingegen gerade umgekehrt gedeutet und sich für das Matriarchat begeistert, «weil dort das Gemeineigentum herrscht». In der Arbeiterbewegung habe die Idealvorstellung des Matriarchats fortgelebt, bis die Idee dann im 20. Jahrhundert von konservativen Bewegungen und vom Nationalsozialismus mit seinem Mutterkult aufgenommen worden sei. Auch Psychologen wie Carl Gustav Jung und Erich Neumann hätten das Mütterliche entdeckt und schliesslich habe sich die Frauenbewegung auf den Mythos des «goldenen Zeitalters der Frauen» berufen.

Göttner-Abendroth stehe in dieser Tradition. Matriarchale Gesellschaften seien «nicht das Spiegelbild patriarchaler Gesellschaften, sondern eine völlig andere Gesellschaftsform von sehr alter Herkunft». Die von ihr gegründete moderne Matriarchatsforschung fördere ein «Wissen von nichtpatriarchalen, grundsätzlich egalitären gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Mustern ans Licht». Laut App sind die Kongresse der Akademie Hagia von Göttner-Abendroth der Ort, an dem dieses Wissen ausgebreitet und diskutiert wird. «Eingeleitet wird das Wissenschaftliche seltsamerweise von Ritualen.»

Laut der Basler Archäologin Brigitte Röder, die in einem Buch das Matriarchat aus archäologischer Sicht untersucht hat, lasse sich dieses mit archäologischen Mitteln ebenso wenig belegen wie das Patriarchat. Kritisch äussere sich hingegen der Zürcher Religionswissenschaftler Christoph Uelinger, der die fehlende Wissenschaftlichkeit der Lehren Göttner-Abendroths kritisiere. «Wesentliche Teile ihrer Darstellung werden nicht argumentativ rational auf der Grundlage der kritischen Interpretation von Quellen begründet.» Es handle sich um eine religiöse und nicht um eine religiöswissenschaftliche Lehre. Mit ihren Positionen stehe Göttner-Abendroth nicht allein, sondern sei in gewisser Weise vergleichbar mit Positionen der Anthropo- und der Theosophie und anderer neureligiöser Bewegungen. Speziell an ihrem Ansatz sei der Bezug auf die Ur- und Frühgeschichte. In gewisser Weise schreibe sie damit die Traditionsgeschichte der «verlorenen Paradiese» fort.

E. Am 14. Mai 2011 veröffentlichte das «St. Galler Tagblatt eine Karikatur zum Thema «Matriarchatskongress». Unter dem Titel «Göttinnendämmerung in der Tonhalle» ist zu lesen: «Bis Sonntag findet in der Tonhalle ein Internationaler Matriarchatskongress statt. Vor seinem Start gab’s heftige Kritik und Sektenvorwürfe an die Adresse der Hauptreferentin. Hinter den Attacken standen offenbar andere Frauen aus der Szene.»

F. Schliesslich veröffentlichte die «NZZ am Sonntag» am 15. Mai den Artikel «Die Mutter aller Kongresse» von Carole Koch, die darin einen subjektiven Stimmungsbericht vom St. Galler Kongress wiedergibt und die Auseinandersetzung zwischen Schäfer und Göttner-Abendroth sowie die Begr
iffsgeschichte in groben Zügen zusammenfasst.

G. Am 7. Juni 2011 gelangte Heide Göttner-Abendroth namens der Kongressorganisatoren mit einer Beschwerde gegen die obengenannten Berichte von «NZZ am Sonntag» und «St. Galler Tagblatt» an den Presserat. Mit ihrer «Hetzkampagne» hätten die beiden Medien die Ziffern 3 (Unterschlagung/Entstellung von Informationen), 5 (Berichtigung), 7 (sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen) und 8 (Menschenwürde/Diskriminierung) verletzt. Die Beschwerdeführerin beanstandet die Berichte der «NZZ am Sonntag» vom 8. Mai («Steuergelder zum Wohl des Matriarchats») und vom 15. Mai («Die Mutter aller Kongresse») sowie die Veröffentlichungen des «St. Galler Tagblatts» vom 10. Mai («Kritik an Matriarchatskongress: St. Gallen überprüft Beitrag»), 12. Mai («Verlorene Paradiese») und 14. Mai (Karikatur).

Die beiden Zeitungen hätten sämtliche Sachinformationen zum Kongress und zur Person der Beschwerdeführerin unterschlagen. Sie hätten weder Inhalte von ihr noch von anderen Referent/innen berücksichtigt, noch die Inhalte der Vorträge auf dem Kongress. «Es fand nicht einmal eine minimale Recherche statt, die sehr schnell gezeigt hätte, dass es sich bei Frau M. Schäfer um eine Denunziantin handelt und dass die Aussagen des Sektenbeauftragten unhaltbar sind.» Im Gegenteil hätten die beiden Blätter eine Medienkampagne gestartet, «die sich auf die ungeprüften Aussagen der Denunziantin und des Sektenbeauftragten stützte». So sehr sich die Beschwerdeführerin darum bemüht habe, den Sachverhalt in Interviews richtig zu stellen, so wenig habe sie Gehör gefunden. «Jede ihrer Richtigstellungen wurde dann manipulativ verwendet und mit einer noch ausführlicheren Anschuldigung beantwortet. Eine Berichtigung der unsäglichen Vorwürfe ist trotz Protestschreiben etlicher der betroffenen Wissenschaftler/innen und Kongressteilnehmer/innen bis heute in den beiden Medien nicht erschienen.»

Die veröffentlichten Aussagen sowie die Karikatur verletzten schliesslich die Menschenwürde der Wissenschaftler/innen und der Leiterin des Kongresses. Die Aussagen seien «unverhohlen sexistisch». «Sie verletzen sie ebenso als indigene Forscher/innen aus heute noch existierenden matriarchalen Gesellschaften, da sie diesen Umgang mit dem Kongress in einem europäischen Land als kolonialistisch und rassistisch gegenüber ihren Personen und Gesellschaften betrachten.» Schliesslich sei der «spirituelle Rahmen des Kongresses diskriminiert» worden.

H.
Am 28. Juni 2011 reichte Heide Göttner-Abendroth dem Presserat Kopien von zahlreichen vor allem an die beiden Zeitungsredaktionen sowie an den Sekteninformationsdienst der Landeskirche gerichteten Leserbriefen und Protestschreiben von Referent/innen und Teilnehmer/innen des Internationalen Matriarchatskongresses nach.

I. In ihrer Stellungnahme vom 29. Juni 2011 bestreitet die durch Chefredaktor Felix E. Müller vertretene Redaktion der «NZZ am Sonntag» die Vorwürfe der Beschwerdeführerin und insbesondere, an einer organisierten Kampagne beteiligt gewesen zu sein. «Die Beiträge der ‹NZZ am Sonntag› sind auf Grund der Eigeninitiative der Redaktion entstanden und entsprechen in allen Punkten den geltenden Standesregeln des Presserats.»

J. Am 12. Juli 2011 beantragte das «St. Galler Tagblatt», die Beschwerde sei abzuweisen. Die Beschwerdeführerin biege in ihrer Eingabe zahlreiche Halbwahrheiten zu falschen Fakten um. Zudem Frau Göttner-Abendroth in ihrer Eingabe bezeichnenderweise nicht alle vom «St. Galler Tagblatt» veröffentlichten Artikel erwähnt. Eine Absprache mit der «NZZ am Sonntag» habe es nie gegeben. Von einer «Denunziationskampagne» könne auch deshalb keine Rede sein, weil die Redaktion den Internationalen Kongress für Matriarchatspolitik aus den unterschiedlichsten Blickwinkeln thematisiert habe. Dazu gehöre auch, die harsche Kritik an der Beschwerdeführerin aufzugreifen und die Frage aufzuwerfen, ob Steuergelder für einen derartigen Anlass eingesetzt werden dürfen. Ebenso habe das «St. Galler Tagblatt» aber ein ganzseitiges Interview mit Frau Göttner-Abendroth sowie einen wohlwollenden Kommentar zum Kongress veröffentlicht.

K. Am 5. August 2011 teilte der Presserat den Parteien mit, die Beschwerde werde vom Presseratspräsidium behandelt, bestehend aus dem Präsidenten Dominique von Burg, Vizepräsidentin Esther Diener-Morscher und Vizepräsident Edy Salmina.

L. Das Presseratspräsidium hat die vorliegende Stellungnahme per 11. November 2011 auf dem Korrespondenzweg verabschiedet.

II. Erwägungen

1. a) Laut ständiger Praxis des Presserats ist aus der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» keine Pflicht zu «objektiver Berichterstattung» abzuleiten (vgl. zuletzt die Stellungnahmen 17 und 27/2011 mit weiteren Hinweisen). Zudem hat er bereits in der Stellungnahme 7/2000 darauf hingewiesen, dass es im redaktionellen Ermessen liegt, die Berichterstattung über einen Anlass auch dann auf eines oder mehrere aus journalistischer Sicht relevante Aspekte zu beschränken, wenn diese für den Veranstalter nicht zentral sind.

b)
Entsprechend ist es berufsethisch nicht zu beanstanden, dass «NZZ am Sonntag» und «St. Galler Tagblatt» kritisch über den Matriarchatskongress berichtet, der Kritik von Frau Schäfer und der evangelischen Sekteninformationsstelle Raum gegeben und den öffentlichen Beitrag der Stadt St. Gallen hinterfragt haben. Zumal die Beschwerdeführerin in den beanstandeten Berichten in dem durch die Richtlinie 3.8 (Anhörung bei schweren Vorwürfen) geforderten Mindestmass zu Wort kommt. Insbesondere zu den Vorwürfen der ehemaligen Mitstreiterin Schäfer kann sie sich klipp und klar äussern. Aus der Berichterstattung des «St. Galler Tagblatt» geht zudem hervor, dass die Stadt St. Gallen an ihrem Beitrag festhielt, weil sich der Sektenvorwurf nicht erhärtete. Zieht man zudem die von der Beschwerdeführerin nicht eingereichten Berichte des «St. Galler Tagblatt» – ausführliches Interview mit Heide Göttner-Abendroth vom 10. Mai 2011; wohlwollender Kommentar von Redaktorin Staub am 11. Mai 2011 – bei der Beurteilung hinzu, ist festzustellen, dass das «Tagblatt» das Thema breit abhandelt.

2. a)
Wie ist in diesem Kontext der generelle Vorwurf der Beschwerdeführerin zu beurteilen, sie sei Opfer einer Denunziations- und Medienkampagne?

b) Zunächst ist festzustellen, dass die beiden Redaktionen bestreiten, sich über die beanstandete Berichterstattung abgesprochen zu haben. Die Beschwerdeführerin legt zudem keinerlei Dokumente vor, die auf eine solche Absprache hindeuten. Und allein aus dem chronologischen Ablauf der Berichterstattung lässt sich nicht ableiten, die beiden Redaktionen hätten planmässig beabsichtigt, den St. Galler Kongress und die Forschung der Beschwerdeführerin durch eine fortgesetzt negative Berichterstattung in Diskredit zu bringen. Zumal es aufgrund des Ereignisablaufs für den Presserat nachvollziehbar ist, dass den ersten Berichten – öffentliche Gelder für einen Matriarchatskongress? – weitere Berichte (Stadt St. Gallen hält an ihrem Beitrag fest; Sektenvorwurf entkräftet) folgten.

c)
Ebenso wenig wie den Vorwurf einer orchestrierten Medienkampagne belegt die Beschwerde den Vorwurf, wonach die ehemalige Mitarbeiterin Martina Schäfer eine Denunziantin sei, welche Person und Werk von Heide Göttner-Abendroth seit 20 Jahren in den Schmutz ziehe.

d)
Es ist nicht Aufgabe des Presserates, zu umstrittenen Tatsachenbehauptungen ein Beweisverfahren durchzuführen. Ihm fehlen im Gegensatz zu einem Gericht die dafür notwendigen prozessualen (Zwangs-)Mittel (vergleiche dazu die Stellungnahmen 4 und 16/2011). Der Presserat stützt sich in seinen Ste
llungnahmen deshalb in erster Linie auf die ihm von den Parteien eingereichten Unterlagen ab.

3. Letztere erlauben es darüber hinaus ebenso wenig, eine Verletzung der Ziffer 3 (Unterschlagung und/oder Entstellung von Informationen) respektive Ziffer 7 (sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen) der «Erklärung» festzustellen. Entsprechend masst sich der Presserat nicht an, den «Wahrheitsgehalt» der von den Akteuren je gegenseitig erhobenen Vorwürfe zu beurteilen, soweit es in der Kontroverse rund um den Kongress überhaupt um Fakten und nicht um reine Werturteile geht. Prinzipiell waren die beiden Zeitungen entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin jedenfalls nicht verpflichtet, neben den aus journalistischer Sicht interessierenden Aspekten auch «Sachinformationen zum Kongress und zur Beschwerdeführerin» oder zu den Referatsinhalten zu veröffentlichen.

4.
Soweit die Beschwerdeführerin schliesslich eine Verletzung von Ziffer 8 der «Erklärung» (Menschenwürde; Diskriminierung) rügt, ist auf die Beschwerde mangels genügender Begründung nicht einzutreten. Aus der Beschwerdeschrift geht nicht hervor, weshalb die von «NZZ am Sonntag» und «St. Galler Tagblatt» thematisierte Kritik an der Lehre der Beschwerdeführerin, dem St. Galler Kongress und dem Beitrag der Stadt St. Gallen die Menschenwürde der teilnehmenden indigenen Forscher/innen verletzt, noch weshalb die Kritik «unverhohlen sexistisch» sein und damit die Kongressteilnehmerinnen diskriminieren soll.


III. Feststellungen


1.
Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.

2. Die «NZZ am Sonntag» (Berichte «Steuergelder zum Wohl des Matriarchats» vom 8. Mai 2011 und «Die Mutter aller Kongresse» vom 15. Mai 2011) und das «St. Galler Tagblatt» (Artikel «Kritik an Matriarchatskongress: St. Gallen überprüft Beitrag» vom 10. Mai 2011, «Verlorene Paradiese» vom 12. Mai 2011; Karikatur zum Thema «Matriarchatskongress» vom 14. Mai 2011) haben die Ziffern 3 (Unterschlagung und Entstellung von Informationen), 5 (Berichtigung), 7 (sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen) und 8 (Menschenwürde/Diskriminierung) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» nicht verletzt.