Nr. 47/2008
Respektierung der Menschenwürde

(X. c. «Basler Zeitung») Stellungnahme des Presserates vom 21. November 2008

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I. Sachverhalt

A. Am 23. Februar 2008 berichtete die «Basler Zeitung» über den kollektiven Rücktritt der drei Gemeinderäte in der Gemeinde Hersberg/BL. Diese fühlten sich «gedemütigt und verspottet von den ewigen Nörglern» im Dorf. «‹Gegen alles und immer wird in diesem Dorf Beschwerde eingereicht – und das meist hinten durch›, sagen Gemeinderatspräsidentin Tania Kalt und ihre Amtskollegen Markus Gysin und Stephan Aebi.» Schon länger gäre im Dorf ein Streit ums Feuerwehrauto. Zwei neuere Vorfälle hätten nun jedoch «dass Fass zum Überlaufen» gebracht. «X. hat beim Kanton dagegen Beschwerde eingereicht, dass die Steuerveranlagung neu vom Kanton statt von einem Treuhandbüro gemacht wird und die Stimmbürger vom Gemeinderat darüber nicht informiert wurden. Auch wegen des Flugblatts, in dem sich der Gemeinderat zur Wahl anbietet, hat X. sich beschwert: Der Gemeinderat hätte es seiner Ansicht nach nicht dem Wahlcouvert beilegen dürfen, sondern auf eigene Kosten separat verteilen müssen. (…) X. stellt sich bei einem Treffen als zerbrechlich wirkender pensionierter Herr heraus. Er habe nicht persönlich etwas gegen den Gemeinderat, doch er halte ihn für ‹inkompetent› (…) ‹er arbeitet wie ein Diktator, als ob er die eigene Firma führte›.»

B. Am 26. Februar 2008 beschwerte sich der im Originalartikel mit vollem Namen genannte X. beim Presserat über den obengenannten Bericht. Die Darstellung seiner Person «als zerbrechlich wirkender, pensionierter Herr» verstosse gegen die Ziffer 8 (Respektierung der Menschenwürde) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten». Die «böswilligen Worte» seien «absichtlich verwendet worden, um meine Person in einem schlechten Licht erscheinen zu lassen».

C. Gemäss Art. 12 Abs. 1 des Geschäftsreglements des Presserats werden Beschwerden, auf die der Presserat nicht eintritt, vom Presseratspräsidium behandelt.

D. Das Presseratspräsidium bestehend aus Presseratspräsident Dominique von Burg, Vizepräsidentin Esther Diener-Morscher und Vizepräsident Edy Salmina hat die vorliegende Stellungnahme per 21. November 2008 auf dem Korrespondenzweg verabschiedet.

II. Erwägungen

1. Gemäss Art. 10 Abs. 1 des Geschäftsreglements tritt der Presserat nicht auf offensichtlich unbegründete Beschwerden ein.

2. Der Presserat hat in seinen Stellungnahmen zur Menschenwürde (vgl. z.B. die Stellungnahme 32/2006 mit weiteren Hinweisen) konstant darauf hingewiesen, dass die abwertende Äusserung gegen ein Individuum eine Mindestintensität erreichen muss, um als herabwürdigend zu gelten. Nur dann verletzt sie Ziffer 8 der «Erklärung». Man kann sich zwar fragen, ob die Beschreibung der Person des Beschwerdeführers im Zusammenhang mit der im Artikel geschilderten Auseinandersetzung mit den zurückgetretenen Gemeinderäten notwendig war. Möglicherweise wollte die Autorin damit ihrem Erstaunen darüber kund tun, dass sich der «Nörgler» und mehrfache Beschwerdeführer bei der persönlichen Begegnung als ganz andere Person entpuppte, als sie dies erwartet hatte. Dies ist – ob notwendig oder nicht – nach Auffassung des Presserates berufsethisch ohne weiteres zulässig, zumal sich der Beschwerdeführer öffentlich exponiert hat. Ohnehin wirkt die Beschreibung als «zerbrechlich wirkender pensionierter Herr» nicht besonders abwertend, jedenfalls nicht in der oben angesprochenen Mindestintensität, wie sie für die Bejahung einer Verletzung der Menschenwürde vorauszusetzen wäre.

III. Feststellung

Der Presserat tritt nicht auf die Beschwerde ein.