Nr. 55/2013
Namensnennung von leitenden Angestellten

(X. c. «Basler Zeitung») Stellungnahme des Schweizer Presserates vom 1. November 2013

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I. Sachverhalt

A. Unter dem Titel «Der Leiter der Sanität muss gehen. Sicherheitsdirektor Baschi Dürr trifft wichtigen Personalentscheid – Hans Peter Altermatt wird intern versetzt» vermeldete Aaron Agnolazza in der «Basler Zeitung» vom 30. Juli 2013: «Regierungsrat Baschi Dürr (FDP) greift bei der Sanität durch: Wie die BaZ aus mehreren gesicherten Quellen weiss, hat der Leiter der Sanität, Hans Peter Altermatt, am Wochenende sein Büro geräumt. Heute lädt Baschi Dürr zu einer Medienkonferenz», an der er zusammen mit dem Leiter Rettung weitere Massnahmen erläutern werde.

B. Tags darauf berichteten Raphael Suter und Aaron Agnolazza in der «Basler Zeitung» über die Medienkonferenz vom Vortag («Baschi Dürr greift nur halbherzig durch»). Regierungsrat Dürr habe bestätigt, dass der bisherige Leiter der Sanität Basel departementintern eine neue Funktion erhalte. Regierungsrat Dürr ziehe damit erste Konsequenzen aus einem GPK-Bericht des Grossen Rats, welcher auf unhaltbare Zustände bei der Sanität Basel hingewiesen und sowohl in der Leitung von Sanität wie Rettung umgehend personelle Massnahmen gefordert habe. Nicht zur Disposition stehe für Dürr demgegenüber der Leiter der Rettung Basel-Stadt, Dominik Walliser.

In einem zweiten Bericht zum Thema in der gleichen Ausgabe der «Basler Zeitung» berichtet Aaron Agnolazza über einen «politisch brisanten Entscheid». Baschi Dürr habe an der Medienkonferenz verlauten lassen, neben dem Leiter der Sanität müsse auch ein Teamleiter gehen. «Wie die ‹Basler Zeitung› weiss, handelt es sich beim besagten Teamleiter der Sanität um Lorenz Nägelin, der für die Basler SVP im Grossen Rat sitzt und dort die Fraktion der Partei präsidiert.» Damit erhalte der Entscheid eine politische Dimension. Einerseits, weil Nägelin intern bei Walliser und Altermatt als Urheber des von der GPK in Gang gesetzten politischen Prozesses gelte, andererseits, weil er bei den Regierungsratswahlen 2012 im ersten Wahlgang gegen Baschi Dürr angetreten sei.

C. Gleichentags beschwerte sich X. beim Schweizer Presserat gegen die Veröffentlichung von Namen und Bildern «unterer Kaderstufen-Mitarbeiter» der Stadtbasler Sanität, insbesondere der Personalien von Hans Peter Altermatt und Lorenz Nägelin. Damit habe die «Basler Zeitung» gegen die Ziffer 7 (Identifizierung) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verstossen.

D.
Gemäss Art. 12 Abs. 1 des Geschäftsreglements behandelt das Presseratspräsidium Beschwerden, auf die der Presserat nicht eintritt.

E. Das Presseratspräsidium, bestehend aus Präsident Dominique von Burg, Vizepräsidentin Francesca Snider und Vizepräsident Max Trossmann, hat die vorliegende Stellungnahme per 1. November 2013 auf dem Korrespondenzweg verabschiedet.


II. Erwägungen

1. Gemäss Artikel 10 Absatz 1 seines Geschäftsreglements tritt der Presserat nicht auf eine Beschwerde ein, wenn diese offensichtlich unbegründet erscheint.

2. Gemäss der Ziffer 7 zur «Erklärung» respektieren die Medienschaffenden «die Privatsphäre der einzelnen Personen, sofern das öffentliche Interesse nicht das Gegenteil verlangt». Die zugehörige Richtlinie 7.2 (Identifizierung) verlangt, dass die Medienschaffenden «die beteiligten Interessen (Recht der Öffentlichkeit auf Information, Schutz der Privatsphäre) sorgfältig» abwägen. Eine identifizierende Berichterstattung ist zulässig, «sofern die betroffene Person ein politisches Amt beziehungsweise eine staatliche oder gesellschaftlich leitende Funktion wahrnimmt und der Medienbericht damit im Zusammenhang steht».

3. Bei Hans Peter Altermatt macht der Beschwerdeführer geltend, dieser habe eine Funktion im unteren Management gehabt. Der Presserat sieht dies anders. Der Leiter der Sanität ist ein höher gestellter Beamter im Stadtbasler Justiz- und Sicherheitsdepartement. Im Zusammenhang mit dieser Funktion darf der Name des Inhabers genannt werden. Darauf deutet auch der Umstand hin, dass Regierungsrat Dürr den Namen von Hans Peter Altermatt sowohl an der Medienkonferenz wie auch in einer Medienmitteilung vom 30. Juli 2013 («Sanität Basel: Personelle Massnahmen als Basis für den Kulturwandel») erwähnt und mitgeteilt hat, dass dieser departementintern eine neue Aufgabe übernehme.

4. Demgegenüber steht der Teamleiter Sanität weiter unten in der Hierarchiestufe, gehört aber ebenfalls dem Kader an. Bei Lorenz Nägelin rechtfertigt sich die Namensnennung jedoch vor allem aufgrund der speziellen politischen Konstellation, auf welche die «Basler Zeitung» im Bericht vom 31. Juli 2013 hinweist: «Das politische Duell, das Dürr und Nägelin in den Regierungsratswahlen 2012 miteinander ausgefochten haben. Im ersten Wahlgang duellierten sich Nägelin und Dürr um das Amt des Regierungspräsidenten und traten gegeneinander gegen den bisherigen Guy Morin an. Im zweiten Wahlgang trat Lorenz Nägelin nicht mehr gegen Baschi Dürr an, der gegen zwei chancenlose Kandidaten komfortabel in die Regierung gewählt wurde.» Unter diesen Umständen ist es offensichtlich nicht zu beanstanden, wenn die «Basler Zeitung» den Namen von Lorenz Nägelin im Zusammenhang mit den vom nunmehrigen Basler Regierungsrat Baschi Dürr getroffenen personellen Massnahmen in der Sanität Basel nennt.

III. Feststellung

Der Presserat tritt nicht auf die Beschwerde ein.