Nr. 18/2006
Diskriminierung

(X. c. «Blick») Stellungnahme des Presserates vom 11. April 2006

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I. Sachverhalt

A. Am 30. August 2005 gelangte X. mit einer Beschwerde gegen den «Blick» an den Presserat. «Blick» habe am 25. August 2005 in einem Bericht über das Abschneiden des FC Basel in der Qualifkation zur Champions League den damals kurzfristig von Basel zu Olympique Marseille wechselnden FCB-Spieler Christian Gimenez gross aufgemacht als «Judas» und «Verräter» bezeichnet. Diese Ausdrucksweise fördere den Hass und zementiere zudem das gegen Juden bestehende Feindbild.

B. Gemäss Art. 9 Abs. 3 des Geschäftsreglements des Schweizer Presserates sind offensichtlich unbegründete Beschwerden durch das Presseratspräsidium zurückzuweisen.

C. Das Presseratspräsidium bestehend aus dem Presseratspräsidenten Peter Studer und den beiden Vizepräsidentinnen Sylvie Arsever und Esther Diener-Morscher hat die vorliegende Stellungnahme per 13. April 2006 auf dem Korrespondenzweg verabschiedet.

II. Erwägungen

1. Der Beschwerdeführer rügt zwar keine konkrete Bestimmung der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» oder der zugehörigen Richtlinien als verletzt. Offensichtlich appelliert er aber an das Diskriminierungsverbot (Ziffer 8 der «Erklärung»). In die Erwägungen einzubeziehen sind zudem die Grundsätze zur Kommentarfreiheit. Danach müssen kommentierende Wertungen ebenso wie ihre faktischen Grundlagen für die Leserschaft erkennbar sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist auch eine harsche Kritik zulässig (vgl. z.B. die Stellungnahme 48/2004 mit weiteren Hinweisen).

2. Vorliegend waren die Begriffe «Judas» und «Verräter» für die Leserinnen und Leser des «Blick» ebenso als Wertung erkennbar, wie der kurzfristige, vom Spieler erzwungene Vereinswechsel als faktische Grundlage. Im Lichte der Kommentarfreiheit erscheint deshalb die harsche Kritik am Verhalten des Spielers Christian Gimenez berufsethisch als zulässig. Ebenso vermag der Presserat allein aus der Ähnlichkeit der Begriffe «Judas» und «Juden» keine pauschalisierende Herabsetzung der Juden zu erkennen. Der Terminus «Judas» hat über den Kontext der Bibel hinaus einen allgemeinen Bedeutungsinhalt und bezeichnet jemanden, der treulos an einem anderen handelt. Genau dies war mit der kommentierenden Wertung des «Blick» offensichtlich gemeint.

III. Feststellung

Die Beschwerde wird als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.