Nr. 29/2005
Anhörung bei schweren Vorwürfen

(Gemeinde Trogen c. «Appenzeller Zeitung»)Stellungnahme des Schweizer Presseratesvom 30. Juni 2005

Drucken

I. Sachverhalt

A. Am 9. November 2004 berichtete die «Appenzeller Zeitung» in ihrem Regionalteil unter dem Titel «Fünfmal Ðfristlosð in Trogen», dass der Gemeinderat Trogen fünf von zwölf Mit-arbeitenden des Gemeindealtersheims «Boden» Trogen fristlos gekündigt habe. Gemeinde-präsident Bruno Eigenmann, der auch Präsident der Altersheimkommission sei, habe die Entlassungen gegenüber der Zeitung mit «fortgesetzter Illoyalität und massivem Mobbing» gegen neue Angestellte und die neue Heimleitung begründet. Nach einem längeren Abnüt-zungskampf hätten an die Heimleitung gerichtete anonyme Briefe und Telefonate das Fass schliesslich zum Überlaufen gebracht. Die «Appenzeller Zeitung» habe vergeblich versucht, am Vorabend der Publikation mindestens eine der fünf Entlassenen zu erreichen.

B. Das «St. Galler Tagblatt» fasste am 10. November 2004 in ihrem Bund «Ostschweiz» den am Vortag in der «Appenzeller Zeitung» erschienenen Bericht kurz zusammen.

C. In der Ausgabe des «St. Galler Tagblatts» vom 18. November 2004 («Wir wurden fristlos entlassen») liess die Chefredaktorin der «Appenzeller Zeitung», Monika Egli, auf der Seite «Ausserrhoden und Innerrhoden» die Entlassenen zu Wort kommen. Die fristlose Entlassung sei für sie «wie aus heiterem Himmel» gekommen. Hintergrund der fristlosen Entlassung bilde wohl ihre Solidarisierung mit dem früheren Heimleiterehepaar, das nach 23 Jahren von der Gemeinde neue Arbeitsverträge mit einer Zurückstufung des Ehemannes wegen einer fehlenden Heimleiterausbildung nicht habe akzeptieren können und deshalb gekündigt habe. Die fünf entlassenen Mitarbeiterinnen seien zwar nicht immer «bequem» gewesen, hätten aber «stets im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner» gehandelt. Für ihre Anliegen hätten sie aber kein offenes Ohr gefunden. «Es wurde nur befohlen und mit Kündigung gedroht.» Von der Heimkommission sei praktisch nie jemand im Heim vorbeigekommen, um sich nach dem Befinden der Pensionäre und der Mitarbeitenden zu erkundigen. Dies gelte auch für den Heimkommissions- und Gemeindepräsidenten Bruno Eigenmann. Dieser sei nicht einmal bei einer Aussprache der Entlassenen mit zwei Mitgliedern der Heimkommission vom Oktober 2004 dabei gewesen. Auf die damals unterbreiteten 15 Verbesserungsvorschläge zur Verbes-serung des Arbeitsklimas und der Zusammenarbeit mit dem neuen Heimleiter hätten sie nie eine Antwort erhalten. Stattdessen habe Bruno Eigenmann ihnen nun je einzeln die fristlose Entlassung eröffnet. Später am gleichen Tag sei ihnen noch ein Aufhebungsvertrag mit Lohn-fortzahlung bis Ende Monat angeboten worden. Die Frauen wollten sich nun wehren und hät-ten einen Anwalt eingeschaltet.

In einem Kommentar mit dem Titel «Holzhammer» kritisierte Monika Egli das «selbstgefälli-ge, ja fahrlässige» Vorgehen der Trogener Behörden, das vor dem Gericht kaum Stand halten werde. Anstelle von fristlosen Kündigungen hätte es nach ihrer Auffassung der Anstand er-fordert, ordentliche Kündigungen mit Freistellung von der Arbeit bis zum Ablauf der Künd-igungsfrist auszusprechen.

D. Am 27. November 2004 veröffentlichte die «Appenzeller Zeitung» einen weiteren Bericht von Monika Egli zu den fünf Entlassungen. Gemäss anonym wiedergegebenen Äusserungen von Pensionärinnen und Pensionären seien diese unzufrieden, dass die besten und treuesten Leute entlassen worden seien. Zudem zitierte die Zeitung aus einem ihr anonym zugespielten Briefentwurf eines Solidaritätsschreibens von Mitarbeitenden des Alters- und Pflegeheims Lindenhof in St. Gallen, wo der heutige Heimleiter des Altersheims Trogen, X. zuvor während zwei Jahren als Pflegedienstleiter gearbeitet habe. Im Brief machten die Mitarbeiterinnen Parallelen der Entlassungen in Trogen mit Vorfällen aus, die sie im Altersheim Lindenhof selbst erlebt hätten. «Als Mitarbeiter im Lindenhof fühlten sich diverse von uns durch Herrn X. bedrängt, respektive gemobbt. Aus unserer Sicht betrieb er Mobbing gegen weibliche Mit-arbeiterinnen, die seinen Führungsstil in Frage stellten oder auch Ansprüche äusserten und für diese einstanden. Herr X. ist sehr wortgewandt. Schlussendlich lauteten seine Anschuldigun-gen, dass das Personal Mobbing gegen ihn betreibe. Er erhalte angeblich anonyme Briefe (ÐDrohbriefeð).» Gemäss der «Appenzeller Zeitung» wollte X. auf keine Fragen antworten, da vereinbart worden sei, dass in dieser Sache nur der Gemeinde- und Heimkommissionspräsident Stellungnahmen abgebe. Letzterer wiederum habe auf telefonische Anfrage erklärt, dass er im Moment kein Bedürfnis habe, sich zu äussern.

E. Am 18. Dezember 2004 vermeldete Monika Egli für das «St. Galler Tagblatt» auf der Seite «Ausserrhoden & Innerrhoden», dass der «umstrittene» Heimleiter X. krankgeschrieben sei. Gemeindepräsident Eigenmann habe hingegen das Gerücht dementiert, wonach X. bereits sein Büro geräumt habe. In Trogen habe sich um den Videoproduzenten Christoph Pflüger eine Gruppe formiert, die bis ungefähr Mitte Februar einen Film über die jüngsten Geschehnisse im Altersheim Trogen realisieren wolle. Über sein Vorhaben habe Christoph Pflüger zuerst Bruno Eigenmann orientiert, der ihm daraufhin ein Hausverbot für das Altersheim erteilt habe. Zwischenzeitlich hätten die fünf fristlos entlassenen Frauen Ende November eine gerichtliche Klage eingereicht.

F. Am 31. Dezember 2004 veröffentlichte das «St. Galler Tagblatt» wiederum auf der Seite «Ausserrhoden & Innerrhoden» unter dem Titel «Die Gemeinde hat total versagt» ein Inter-view von Monika Egli mit den beiden Trogener Filmemachern Christoph Pflüger und Martin Matter über ihr Filmprojekt zum Altersheimkonflikt. Laut Christoph Pflüger hätten die Filmarbeiten wichtige neue Erkenntnisse gebracht: «Es wird sichtbar, dass der Heimleiter X. Probleme in der Führung hatte, er konnte gegenüber den Angestellten keinen normalen Ton anschlagen, der ein positives Klima geschaffen hätte.» Interessant sei, dass ein früherer Ar-beitgeber von X. bestätigt habe, dass dieser auch während jenes Arbeitsverhältnisses einen Drohbrief erhalten hätte. Und noch interessanter sei der sehr ähnliche Wortlaut und Stil der Briefe. Laut dem Abschlussbericht der Kantonspolizei Appenzell zu den anonymen Drohbrie-fen habe eine polizeiliche Nachfrage zudem ergeben, dass «Herr X. bei seinem vorherigen Arbeitgeber das Heim nach seinem Stellenantritt total umkrempeln und ältere Angestellte loswerden wollte (…) Es sei auch zu einem Vorfall gekommen, in welchem X. angeblich ge-mobbt worden sei. Zudem habe er insgesamt zwei anonyme Zettel auf seinem Pult gefunden.» Mit dem Schlussbericht der Polizei stehe nun fest, dass die fristlose Entlassung keinesfalls gerechtfertigt gewesen sei. «Die Verantwortung für dieses ganze Debakel liegt meiner Ansicht nach bei der Kommission sowie als oberster Instanz beim Gemeinderat und Präsidenten.»

G. In drei weiteren Artikels vom 22. Januar, 19. Februar und 23. Februar 2005 berichtete das «St. Galler Tagblatt» jeweils auf der Seite «Ausserrhoden & Innerrhoden» Altersheimleiter X. habe aus gesundheitlichen Gründen gekündigt. Vorläufig werde kein neuer Heimleiter gesucht, da der Gemeinderat zuerst eine Kooperation mit einer bestehenden Alterseinrichtung suchen wolle. Eine aussergerichtliche Einigung mit den fünf fristlos entlassenen Frauen sei gescheitert, weil die Frauen darauf beharrt hätten, dass das ihnen gegenüber auferlegte Hausverbot aufgehoben werde. Zudem wollten sie eine eigene Medienmitteilung verfassen. Beides habe der Gemeinderat abgelehnt.

H. Am 9. und 18. März 2005 gelangte der Gemeinderat Trogen mit einer Beschwerde gegen die «Appenzeller Zeitung» an den Presserat. Beanstandet wurden insbesondere die beiden im Ostschweizer Bund des «St. Galler Tagblatts» und dessen Regionalblättern erschienenen Me-dienberichte vom 18. November («Wir wurden fristlos entlassen»; siehe
oben unter Abschnitt C) und 31. Dezember 2004 («Die Gemeinde hat total versagt»; siehe oben unter Abschnitt F). Nach Auffassung des Beschwerdeführers verstossen beide Berichte gegen die Richtlinie 3.8 zur «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» (Anhörungs-pflicht). Die «Appenzeller Zeitung» habe zudem als einziges täglich erscheinendes Printme-dium im Appenzellerland praktisch eine Monopolstellung inne. Gestützt darauf seien im Sin-ne der Richtlinie 2.2 zur «Erklärung» (Meinungspluralismus) erhöhte Anforderungen an die berufliche Sorgfalt der Journalistinnen und Journalisten zu stellen.

I. Mit Stellungnahme vom 22. April 2005 beantragte die durch Verleger Marcel Steiner und Chefredaktorin Monika Egli vertretene Redaktion der «Appenzeller Zeitung», die Beschwerde sei als unbegründet abzuweisen. Im chronologischen Ablauf der Berichterstattung der Zeitung seien nach und nach alle Betroffenen zu Wort gekommen. Zudem sei jeweils, wo nötig, eine Stellungnahme der Gemeindebehörden eingeholt worden. Vor der Publikation des Artikels vom 27. November habe die «Appenzeller Zeitung» vergeblich versucht, die Meinung von X. einzuholen. Zudem habe die Redaktion immer wieder das Gespräch mit dem Gemeindepräsidenten Bruno Eigenmann gesucht. Dessen nur spärlich und widerstrebend er-teilten Auskünfte seien alle veröffentlicht worden. Ohne Offenlegung ihrer Absichten habe Monika Egli Herrn Eigenmann keine präzisen Fragen stellen können. Die «Appenzeller Zei-tung» habe jedoch jede Medienmitteilung von offizieller Seite abgedruckt. Ebenso seien auch sämtliche Leserbriefe ungekürzt und unverändert veröffentlicht worden.

K. Das Presseratspräsidium übertrug die Beschwerde zur Behandlung an die 3. Kammer, der Esther Diener-Morscher als Präsidentin sowie Judith Fasel, Claudia Landolt Starck, Peter Liatowitsch, Roland Neyerlin, Daniel Suter und Max Trossmann als Mitglieder angehören.

L. Die 3. Kammer behandelte die Beschwerdenan ihrer Sitzung vom 30. Juni 2005 sowie auf dem Korrespondenzweg.

II. Erwägungen

1. Gemäss der Richtlinie 3.8 zur «Erklärung» sind Journalistinnen und Journalisten ver-pflichtet, Betroffene vor der Publikation schwerer Vorwürfe anzuhören. «Deren Stellungnah-me ist im gleichen Medienbericht kurz und fair wiederzugeben. Ausnahmsweise kann auf die Anhörung verzichtet werden, wenn dies durch ein überwiegendes öffentliches Interesse ge-rechtfertigt ist. Der von schweren Vorwürfen betroffenen Partei muss nicht derselbe Umfang im Bericht zugestanden werden wie der Kritik. Aber die Betroffenen sollen sich zu den schweren Vorwürfen äussern können.»

2. a) Der Gemeinderat Trogen sieht die Anhörungspflicht sowohl beim Artikel vom 18. No-vember 2004 als auch beim am 31. Dezember 2004 veröffentlichten Interview verletzt. Vorab ist dementsprechend zu prüfen, ob die «Appenzeller Zeitung» in diesen Medienberichten schwere Vorwürfe gegen Personen erhoben, die eine Anhörung notwendig gemacht hätten. Dies ist nach Auffassung des Presserates ohne weiteres zu bejahen.

Der Bericht vom 18. November mit dem Titel «Wir wurden fristlos entlassen» einschliesslich dem Kommentar («Holzhammer») wirft der Behörde und insbesondere dem Gemeinde- und Heimkommissionspräsidenten Bruno Eigenmann vor, langjährige und verdiente Mitarbeite-rinnen ohne genügenden Grund, selbstgefällig und fahrlässig fristlos entlassen zu haben. Zu-dem wird dem Präsidenten und der Kommission vorgeworfen, sich nie um Heim, Pensionäre und Angestellte gekümmert und im Umgang mit den Entlassenen menschlich versagt zu haben.

Beim Interview vom 31. Dezember 2004 mit den beiden Filmemachern Christoph Pflüger und Martin Matter bleiben deren massive Vorwürfe an Heimleiter X. dieser habe die anonymen Drohbriefe und anonymen Telefonate möglicherweise selber inszeniert, um ihm missliebige Angestellte loszuwerden, ebenso unbeantwortet wie der Vorwurf an Gemeinderat und Ge-meindepräsident, sie hätten total versagt und seien verantwortlich für ein Debakel. Darüber hinaus wird gar – wenn auch nur spekulativ – der massive Vorwurf in den Raum gestellt, die Behörde wolle den Betrieb des Altersheim Boden, das an bester Baulage stehe, zerstören und dessen Bewohner in ein neues Alterszentrum in Speicher abschieben. Insgesamt hätten deshalb beim Bericht vom 18. November 2004 die Gemeindebehörde und beim Interview vom 31. Dezember 2004 Gemeindebehörde und X. zwingend Gelegenheit erhalten müssen, in der gleichen Ausgabe zu diesen Vorwürfen zumindest kurz Stellung zu nehmen.

b) Die «Appenzeller Zeitung» wendet dazu sinngemäss ein, der Gemeinderat Trogen und des-sen Präsident seien zwar nicht in jedem einzelnen Bericht, insgesamt aber angemessen zu Wort gekommen. Zudem habe die Redaktion immer wieder das Gespräch mit dem Gemein-depräsidenten Bruno Eigenmann gesucht, der aber jeweils nur spärlich und widerstrebend Auskunft erteilte, mithin – ebenso wie Heimleiter X. – also auf weitere Stellungnahmen ver-zichtet habe.

c) Diese Einwendungen der Beschwerdegegnerin sind nicht stichhaltig. Zum einen ist darauf hinzuweisen, dass die zumindest kurze Stellungnahme der von schweren Vorwürfen Betrof-fenen im gleichen und nicht in einem späteren oder vorangegangenen Medienbericht zu veröf-fentlichen ist. Zum anderen gebietet die Anhörungspflicht den Medienschaffenden, einen Verzicht auf die Anhörung zu einem schweren Vorwurf nicht leichthin anzunehmen. Es genügt deshalb nicht, einen Betroffenen nur allgemein zu kontaktieren. Vielmehr sind gerade auch bei einer Gesprächsverweigerung die konkreten Vorwürfe zu unterbreiten, sei dies mündlich oder schriftlich (z.B. per Telefax oder E-Mail). Vorliegend macht die «Appenzeller Zeitung» lediglich allgemein geltend, Gemeindepräsident Eigenmann sei abgesehen von der ersten Medienmitteilung und einem Leserbrief nie gesprächsbereit gewesen. Wie ausgeführt wäre die Redaktion ungeachtet dieser defensiven Kommunikation verpflichtet gewesen, ihm die konkreten Vorwürfe vor der Publikation zur Stellungnahme zu unterbreiten. Ebensowenig kann sie sich auf die einmalige Verweigerung einer Stellungnahme durch X. im Zusammenhang mit dem Artikel vom 27. November 2004 berufen. Angesichts der ihn nicht nur in seiner Funktion als Heimleiter sondern auch darüber hinaus sehr persönlich angreifenden Vorwürfe der beiden Filmemacher wäre auch bei ihm die Unterbreitung der konkreten schweren Vor-würfe unabdingbar gewesen.

3. Soweit sich der Gemeinderat Trogen ergänzend auf die Richtlinie 2.2 zur «Erklärung» (Meinungspluralismus) beruft, ist darauf hinzuweisen, dass aus dieser Bestimmung vorliegend für die Redaktion keine zusätzlichen berufsethischen Pflichten abzuleiten sind. Auch eine einseitige, parteiergreifende Berichterstattung ist mit den in der «Erklärung» festgehaltenen berufsethischen Pflichten vereinbar (vgl. z.B. die Stellungnahmen 1 und 37/2004). Dies gilt ungeachtet der Richtlinie 2.2 zur «Erklärung» grundsätzlich auch für Medien, die in ihrem Verbreitungsgebiet eine Monopolstellung oder zumindest eine regionale Vormachtstellung innehaben (Stellungnahmen 11/1998, 23/2002, 59/2004). Vorbehalten ist auch hier die Ein-holung einer Stellungnahme des Betroffenen und die Wiedergabe zumindest eines kurzen Statements, wenn in einem Medienbericht schwere Vorwürfe erhoben werden (Richtlinie 3.8).

III. Feststellung

1. Die Beschwerde wird gutgeheissen.

2. Die zumindest kurze Stellungnahme der von schweren Vorwürfen Betroffenen ist im gleichen und nicht in einem späteren oder vorangegangenen Medienbericht zu veröffentlichen. Zudem gebietet die Anhörungspflicht den Medienschaffenden, einen Verzicht auf die Anhörung zu einem schweren Vorwurf nicht leichthin anzunehmen. Es genügt deshalb nicht, einen Betroffenen nur allgemein zu kontaktieren. Vielmehr sind gerade auch bei einer Gesprächsverweigerung die konkreten Vorwürfe zu unterbreiten, sei dies mündlich oder schriftlich (z.B. per Telefax oder E-Mail).

3. Die «Appen
zeller Zeitung» hat bei ihren am 18. November und 31. Dezember 2004 veröffentlichten Berichten im Zusammenhang mit der Entlassung von fünf Angestellten aus dem Altersheim «Boden» in Trogen die Pflicht zur Anhörung von Gemeinderat und Gemeindepräsident verletzt, gegenüber denen sie schwere Vorwürfe erhoben hat. Ebenso wäre sie verpflichtet gewesen, den Leiter des Altersheims vor der Publikation des Interviews vom 31. Dezember 2004 mit den beiden Filmemachern anzuhören.