Nr. 54/2018
Wahrheitspflicht / Entstellen von Tatsachen

(FMH c. «Sonntagsblick»)

Drucken

Zusammenfassung

Der «Sonntagsblick» hat mit dem Titel «Brisante Studie: Ärzte und Spitäler verrechnen 3 Milliarden zu viel» gegen die journalistischen Pflichten verstossen. Die Zeitung hat nicht belegt, dass die Ärzte tatsächlich zu viel berechnen. Der «Sonntagblick» berichtet über eine Studie, die zeigt, dass Spitäler und Patienten ungerechtfertigte Rechnungen bei den Krankenkassen einreichen. Von den Ärzten ist dabei nicht die Rede. Deshalb gibt der Presserat in diesem Punkt der Ärzteverbindung FMH recht, die gegen diesen Titel Beschwerde beim Presserat eingereicht hat. Es handelt sich hier auch nicht um eine zulässige Zuspitzung. Für den flüchtigen Leser entsteht der Eindruck, dass Ärzte für einen wesentlichen Teil der drei Milliarden Franken verantwortlich sind. Dies geht aber nicht aus dem Artikel hervor.

Zum selben Thema hat Chefredaktor Gieri Cavelty ein Editorial verfasst. Den Vorwurf, dass dieses das Wahrheitsgebot verletzt haben soll, weist der Presserat dagegen ab.

Résumé

Le «Sonntagsblick» a porté atteinte aux devoirs du journaliste en intitulant un article «Brisante Studie: Ärzte und Spitäler verrechnen 3 Milliarden zu viel» (étude explosive: les médecins et les hôpitaux facturent 3 milliards de trop). Le journal n’a pas apporté la preuve que les médecins facturent réellement trop. Le «Sonntagblick» rend compte d’une étude indiquant que les hôpitaux et les patients envoient des factures injustifiées aux caisses maladie. Il n’y est nullement question des médecins. C’est pourquoi le Conseil de la presse donne raison sur ce point à la FMH, qui s’était plainte de ce titre auprès du Conseil de la presse. Il ne s’agit pas là d’une amplification acceptable. Le lecteur pressé peut avoir l’impression que les médecins sont responsables d’une part non négligeable des trois milliards. Ce n’est pourtant pas ce que dit l’article.

Le rédacteur en chef Gieri Cavelty a rédigé un éditorial sur le même sujet. Le Conseil de la presse rejette le reproche qui lui est fait de violer le devoir de vérité.

Riassunto

 

I. Sachverhalt

A. Am 12. August 2018 schreibt der «Sonntagsblick» auf der Titelseite «Brisante Studie: Ärzte und Spitäler verrechnen 3 Milliarden Franken zu viel». Die Überschrift ist illustriert mit einem Arzt in Operationsbekleidung. Auf den Seiten 2 und 3 folgt ein Artikel unter dem Titel: «Der Goldene Schnitt», Dachzeile: «Ärzte und Spitäler: Ungerechtfertigte Rechnungen von 3 Milliarden Franken». Illustriert ist der Artikel mit einer Zeichnung von Lily Metzker. Diese zeigt einen lachenden Mann in Operationsbekleidung in einem Operationssaal. In der Hand hält er ein goldenes Skalpell und um den Hals trägt er Goldketten. Vor ihm ragt eine Hundertfrankennote aus der Wunde eines Patienten. Der dazugehörige Artikel von Moritz Kaufmann befasst sich mit einer Studie, die im Auftrag des Krankenkassenverbandes Santésuisse durchgeführt wurde. Gemäss der Studie werden im Bereich der obligatorischen Krankenversicherungen jährlich Rechnungen in der Höhe von 3 Milliarden Franken als nicht gerechtfertigt zurückgewiesen.

In derselben Ausgabe des «Sonntagsblick» ist ein Editorial von Chefredaktor Gieri Cavelty erschienen. Er schreibt darin über Ärzte und deren Einkommen.

B. Am 11. September 2018 reicht die anwaltlich vertretene FMH, die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, Beschwerde beim Schweizer Presserat gegen den «Sonntagsblick» ein. Mit der Berichterstattung zur Santésuisse-Studie habe dieser die Ziffer 1 (Wahrheitspflicht) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» (nachfolgend «Erklärung») und die Ziffer 3 (Unterschlagen wichtiger Elemente von Informationen und Entstellen von Tatsachen) verletzt. Zudem habe das Editorial das Wahrheitsgebot gemäss Ziffer 1 der «Erklärung» verletzt.

Es sei falsch, wenn der «Sonntagsblick» auf der Frontseite und in der Dachzeile zum Artikel behaupte, gemäss einer Studie würden Ärzte und Spitäler drei Milliarden Franken zu viel in Rechnung stellen. Die drei Milliarden würden alle Leistungserbringer der obligatorischen Krankenversicherung betreffen: Spitex, Rettungsdienste, Physiotherapeuten, Arztpraxen und Spitäler. Die Studie gebe keine Auskunft darüber, wie hoch der Anteil von Spitälern und Ärzten an den drei Milliarden Franken sei. Keine einzige der befragten Krankenkassen habe Arztpraxen und Ärzte als auffällige Rechnungssteller bezeichnet. Zudem hätten Spitalärzte bei der Rechnungsstellung kaum Spielraum. Der «Sonntagsblick» habe mit den Ärzten ausgerechnet jene Gruppe hervorgehoben, die in der Studie vergleichsweise unauffällig abgeschnitten habe. Damit sei die Rolle der Ärzte stark verzerrt und unwahr dargestellt worden.

Der «Sonntagsblick» suggeriere zudem, dass die drei Milliarden Franken bewusst zu hoch in Rechnung gestellt wurden, schreibt die Beschwerdeführerin. Die Gesamtaussage aus Titeln, Dachzeile und Illustration, die der «Sonntagsblick» erzeuge, sei eindeutig: Ärzte und Spitäler stellten nicht irrtümlich drei Milliarden Franken zu viel in Rechnung, sondern aus Geldgier oder zumindest bewusst. Mit der Illustration eines grinsenden Arztes mit dicken Goldketten, der einem Patienten im Operationssaal eine Hunderternote aus dem Körper ziehe, werde Geldgier der Ärzteschaft symbolisiert und suggeriert. Dies werde auch im Text getan, wo es am Anfang heisst: «Probieren kann man es ja mal: die Rechnung einschicken und abwarten. Vielleicht zahlt die Krankenkasse. Passieren kann einem sowieso nichts. So denken Patienten. Aber auch Spitäler und Ärzte.» Dies werde an anderer Stelle mit der Aussage eines Vertreters der Krankenkasse Concordia verstärkt: «Die Leistungserbringer wissen sehr genau, was sie abrechnen dürfen und was nicht.» Der Krankenkassenvertreter schliesse damit aus, dass die Leistungserbringer unbewusst falsche Rechnungen stellen könnten. Bewusst überhöhte Rechnungsbeträge seien aber laut der Studie selten. Die Studienautoren gingen davon aus, dass der grösste Teil der ungerechtfertigten Rechnungen irrtümlich und nicht bewusst in Rechnung gestellt worden sei.

Im Editorial sieht die Beschwerdeführerin an zwei Stellen das Wahrheitsgebot verletzt:

1. «Die Ärztevereinigung FMH will solche Debatten um jeden Preis vermeiden.» Die Aussage, die FMH wolle eine Debatte über Arztlöhne um jeden Preis verhindern, entbehre jeder Grundlage und sei nicht wahr. Chefredaktor Cavelty habe auch keine taugliche Grundlage für diese Unterstellung genannt.

2. «Selbst wenn ein Arzt erwiesenermassen falsche Rechnungen ausstellt, kann er auf die Rückendeckung der Branchenorganisationen zählen.» Es handle sich um eine Tatsachenbehauptung, die nicht belegt werde. Die FMH gehöre zu den ersten, welche solchen Vorwürfen nachgehe. Die Aussage beruhe auf einer untauglichen Grundlage, da sie sich auf ein Zitat des Präsidenten der Swiss Society for Interventional Pain Management (SSIPM) berufe. Die SSIPM sei kein Organ der FMH oder sonst in irgendeiner Art und Weise ihr Vertreter. Diese Aussagen könnten deshalb nicht der FMH zugeordnet werden.

C. In der Beschwerdeantwort weist der anwaltlich vertretene «Sonntagsblick» die Beschwerde in allen Punkten als unbegründet zurück. In der Berichterstattung des «Sonntagsblick» sei lediglich von «ungerechtfertigter» Rechnungsstellung die Rede. Es sei zulässig, aus den zahlreichen Ergebnissen der Studie einige herauszugreifen und so darzustellen, wie es der «Sonntagsblick» getan habe. Der Artikel behaupte nicht, dass allein Ärzte und Spitäler für ungerechtfertigte Rechnungen verantwortlich seien. Es sei auch die Rede von Patienten, die Rechnungen für Leistungen einsenden würden, die nicht versichert seien. Das stehe sogar an erster Stelle im Lead. Trotzdem dürften verallgemeinernd Ärzte und Spitäler als die genannt werden, welche ungerechtfertigte Rechnungen stellten, was ja nicht heisse, dass ausnahmslos alle Ärzte und Spitäler immer grundsätzlich falsche Rechnungen stellen würden, argumentiert die Beschwerdegegnerin. Der «Sonntagsblick» habe auch keine Behauptung aufgestellt, wie sich die drei Milliarden Franken auf die verschiedenen Leistungserbringer verteilten. Das sei keine Unwahrheit, sondern eine «im Lichte der Medienfreiheit hinzunehmende Unvollständigkeit». Auch die beschwerdeführende FMH sei nicht in der Lage, einen Betrag zu nennen, der auf die Ärzte und Spitäler entfalle.

Der «Sonntagsblick» weist den Vorwurf zurück, der Bericht unterstelle den Ärzten ein bewusstes Vorgehen oder Geldgier. Nirgendwo schreibe der «Sonntagsblick», die Ärzte und Spitäler würden bewusst zu viel in Rechnung stellen. Es könne nicht um eine von der Beschwerdeführerin konstruierte «Gesamtaussage» gehen, sondern darum, wovon der Artikel tatsächlich handle. Es gehe nicht um angebliche Schlüsse, die Leser aus dem Artikel geschlossen haben sollen. Es gehe um einen angeblichen Verstoss gegen das Wahrheitsgebot und ein solcher müsse sich durch den Vergleich von Text einerseits und der ihm widersprechenden Wahrheit andererseits beweisen lassen. «Das Geschreibe von der symbolischen Geldgier geht an der Sache und am Presserat vorbei», heisst es in der Beschwerdeantwort. Nirgendwo im Artikel stehe etwas von «Geldgier» und noch weniger stehe etwas von «bewusstem» Vorgehen. Auf die beanstandete Illustration geht die Beschwerdegegnerin nicht ein.

Die Beschwerde gegen das Editorial sei völlig haltlos, schreibt der «Sonntagsblick». Es sei korrekt, dass die Ärztevereinigung FMH allen Diskussionen über Ärzteeinkommen ausweiche. Die FMH sage mit keiner Silbe, in welcher Weise sie an der Diskussion um Arztlöhne beteiligt sei. Der zweite Vorwurf sei unsinnig, da die SSIPM zur FMH gehöre. Das zitierte Schreiben sei an die FMH gerichtet gewesen und dann von der SSIPM beantwortet worden. Zudem werde die SSIPM auf der Webseite der FMH als eine ihrer medizinischen Gesellschaften geführt.

D. Das Präsidium des Presserats wies den Fall seiner 3. Kammer zu. Ihr gehören Max Trossmann (Kammerpräsident), Annika Bangerter, Marianne Biber, Jan Grüebler, Barbara Hintermann, Markus Locher und Simone Rau an.

E. Die 3. Kammer behandelte die Beschwerde an ihrer Sitzung vom 13. November 2018 und auf dem Korrespondenzweg.

II. Erwägungen

1. Liest man den Artikel ohne Berücksichtigung von Frontseite, Titel, Dachzeile und Illustration, kommt man zum Schluss, dass vor allem Spitäler und Patienten ungerechtfertigt Rechnungen an Krankenkassen schicken. Es wird nicht erläutert, wer wie viel der drei Milliarden Franken verursacht. Im Artikel entsteht aber der Eindruck, dass nicht die Ärzteschaft dafür verantwortlich ist. Es ist für den Presserat deshalb nicht nachvollziehbar, weshalb Ärzte auf der Frontseite und in der Dachzeile so prominent mit den drei Milliarden Franken in Verbindung gebracht werden. Der «Sonntagsblick» belegt die Aussagen in der Überschrift auf der Frontseite «Ärzte und Spitäler verrechnen 3 Milliarden Franken zu viel» und in der Dachzeile auf Seite 2 «Ärzte und Spitäler: Ungerechtfertigte Rechnungen von 3 Milliarden Franken» nicht. Es stellt sich die Frage, ob es sich um eine zulässige Zuspitzung handelt, die in Titeln gerade noch erlaubt ist oder ob die Leserschaft mit einem überspitzten Titel getäuscht worden ist.

Der Presserat hat sich immer wieder mit der Zu- und Überspitzung in Titeln und Schlagzeilen befasst. Dabei prüft er, ob die Gefahr besteht, dass Leserinnen und Leser, bei denen nicht vorausgesetzt werden kann, dass sie neben Titel und Schlagzeilen auch den Text eines Artikels lesen, in relevanter Weise getäuscht werden. Eine Täuschung liegt vor, wenn die Leserschaft aufgrund von überspitzter Schlagzeile und Titel von Tatsachen ausgeht, die nicht belegt sind (vergleiche die Stellungnahmen 58/2007, 12/2009, 4/2011, 25/2018 und 39/2018).

Nach der Beurteilung des Presserats gehen Titel und Dachzeile im beanstandeten Bericht des «Sonntagsblick» über das zulässige Mass an Zuspitzung hinaus. Es entsteht der Eindruck, dass Ärzte für einen massgeblichen Teil der drei Milliarden Franken verantwortlich sind. Der «Sonntagsblick» belegt dies aber nicht und verletzt damit Ziffer 3 der «Erklärung» (Entstellen von Tatsachen). Ein medienethisch korrekter Artikel zu einem gesellschaftspolitisch wichtigen Thema wird damit durch die Titelsetzung zum Fall für den Presserat. Ein Vorgang, der sich in letzter Zeit häuft (siehe die Entscheide 25/2018 und 39/2018). Der Presserat ruft Blattmacher und andere für die Titelsetzung verantwortliche Journalisten auf, sich bei ihrer Arbeit an den Journalistenkodex zu halten. Wer mit überzogenen Titeln die Aussage im korrekten Lauftext verfälscht, diskreditiert auch die sorgfältige Arbeit seiner Kolleginnen und Kollegen.

2. Die FMH wirft dem «Sonntagsblick» vor, zu suggerieren, es würden bewusst drei Milliarden Franken falsch in Rechnung gestellt. Das tut der «Sonntagsblick» nach Einschätzung des Presserats tatsächlich, indem er den Artikel mit der Aussage «Probieren kann man es ja mal» beginnt und mit der gleichen Aussage beendet. Der «Sonntagsblick» belegt diesen Vorwurf mit den Aussagen eines Krankenkassenvertreters: «Die Leistungserbringer wissen sehr genau, was sie abrechnen dürfen» und «Gerade die Spitäler sind unter Druck, die Einnahmen zu steigern. Sie haben den klaren Auftrag, mehr zu verdienen». Der Spitalverband H+ und die FMH erhielten Gelegenheit, zu diesem Vorwurf Stellung zu nehmen. Der Artikel geht einer wichtigen Frage nach und lässt die wichtigsten Akteure zu Wort kommen. Das Publikum kann sich an Hand der Informationen im Artikel ein eigenes Bild machen.

Wie sieht es nun mit dem Vorwurf aus, der «Sonntagsblick» suggeriere mit der Illustration, dass Ärzte geldgierig seien? Die Zeichnung mit einem operierenden Arzt mit Goldketten, der offenbar einem Patienten Geld aus der Operationswunde zieht, unterstellt nichts anderes als Geldgier. Der Vorwurf zielt auf eine ganze Berufsgruppe. Da im Artikel nicht belegt ist, dass Ärzte einen grösseren Teil von den drei Milliarden Franken ungerechtfertigter Rechnungen stellen, ist dieser Vorwurf der Geldgier nicht belegt. Zwar ist einer Illustration eine gewisse künstlerische Freiheit zuzugestehen. Aber auch eine in die Berichterstattung eingebettete Illustration hat sich an die grundlegenden medienethischen Regeln zu halten. Die mit der Illustration prominent visualisierte Geldgier geht über das hinaus, was als Zuspitzung erlaubt ist. Das Publikum wird durch diese Überspitzung getäuscht (siehe oben). Der «Sonntagsblick» hat auch mit der Illustration Ziffer 3 (Entstellung von Tatsachen) verletzt.

3. Hat der «Sonntagsblick» mit dem Editorial von Chefredaktor Gieri Cavelty die Ziffer 1 (Wahrheit) der «Erklärung» verletzt? Die Aussage, die Ärztevereinigung FMH wolle die Debatte über das Einkommen ihrer Mitglieder um jeden Preis vermeiden, ist nicht direkt im Text abgestützt, aber im Kontext schon: Cavelty kritisiert, dass Ärzte die Kostentreiber im Gesundheitswesen an einem anderen Ort sehen als bei den Einkommen der Ärzteschaft. Der Vorwurf ist zudem plausibel, da es die Aufgabe einer Branchenorganisation ist, sich für die Interessen ihrer Mitglieder einzusetzen und die als hoch gerügten Einkommen nicht zu thematisieren. Die Formulierung, die FMH wolle sich «um jeden Preis» der Diskussion entziehen, ist zwar zugespitzt, aber sie verletzt – insbesondere in einem kommentierenden Text – die «Erklärung» nicht.

Cavelty stützt anhand eines einzelnen Beispiels seine Aussage, wonach ein Arzt, der erwiesenermassen falsche Rechnungen ausgestellt hatte, auf Rückendeckung der Branchenorganisationen zählen konnte. Der Fall selber ist nicht umstritten, aber die Zuordnung ist umstritten. In der entscheidenden Passage heisst es: «In einem Brief an die FHM fragte eine Sonntagsblick-Leserin nach den Konsequenzen für dieses Verhalten. Doch Fehlanzeige: Der Präsident des Berufsverbandes für interventionelle Schmerztherapie (SSIPM) antwortete unserer Leserin, er schätze besagten Arzt als integren Schmerztherapeuten.» Aus den Unterlagen geht hervor, dass der Brief an die FMH tatsächlich von der SSIPM beantwortet worden ist und dass die FHM auf ihrer Webseite die SSIPM als eine ihrer medizinischen Gesellschaften führt. Zudem schreibt Cavelty vor dieser Passage verallgemeinernd von «Branchenorganisationen» und nicht von der FMH. Für das Publikum ist klar, dass die Aussage nicht direkt der FMH zugeordnet wird, aber dass eine Verbindung zwischen FMH und SSIPM besteht. Es liegt hier somit keine Verletzung von Ziffer 1 der «Erklärung» vor.

III. Feststellungen

1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen.

2. Der «Sonntagsblick» hat mit dem verfälschenden Titel «Brisante Studie: Ärzte und Spitäler verrechnen 3 Milliarden Franken zu viel» auf der Frontseite und der Dachzeile: «Ärzte und Spitäler: Ungerechtfertigte Rechnungen von 3 Milliarden Franken» sowie der dazugehörigen Illustration vom 12. August 2018 die Ziffer 3 (Entstellen von Tatsachen) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt.

3. Der «Sonntagsblick» hat mit dem begleitenden Editorial die Ziffer 1 (Wahrheit) der «Erklärung» nicht verletzt.

4. Darüber hinausgehend wird die Beschwerde abgewiesen.