Nr. 20/2026
Wahrheit / Menschenwürde / Diskriminierung

(X. c. «Tages-Anzeiger»)

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I. Sachverhalt

A. Am 16. Oktober 2024 veröffentlichte der «Tages-Anzeiger» unter dem Titel «Ich will nicht in einer Welt leben, die nicht weiss, was eine Frau ist» ein Interview der Journalistin Michèle Binswanger mit Chris Elston alias «Billboard Chris». Der Interviewte engagiert sich im Internet sowie mit Auftritten in verschiedenen Ländern zum Thema Geschlechtsumwandlung und setzt sich insbesondere gegen die Behandlung mit Pubertätsblockern von Kindern und Jugendlichen ein.

Chris Elston sagt aus, man müsse dazu Gespräche auf der Strasse führen, «mit Otto Normalverbraucher». Die meisten Leute würden ihn respektieren, er sei aber auch mehrfach verbal und körperlich angegriffen worden. Unter anderem habe «ein biologischer Mann namens Jessica Janeev» gedroht, ihn umzubringen. Dieser sei «berühmt dafür, dass er Frauen belästigt, die seine Hoden nicht enthaaren wollen» und habe Kosmetikerinnen wegen Diskriminierung angeklagt.

Im weiteren Verlauf des Interviews berichtet Chris Elston über andere Gespräche und Begegnungen, äussert sich zu Homosexualität und hebt nochmals seine kritische Position bezüglich Transsexualität bei Kindern und Jugendlichen hervor. Seiner Meinung nach sei in diesen Fragen das Bewusstsein heute stärker. Früher habe man keine Ahnung gehabt, «dass bereits an Jugendlichen unter 16 Jahren Operationen durchgeführt wurden».

B. Am 17. Oktober 2024 reichte X. eine Beschwerde gegen den Beitrag ein. Die Beschwerdeführerin kritisiert zum einen die Aussage «Anfangs wusste kaum jemand, was Pubertätsblocker sind. Sie wussten nicht, was in den Schulen stattfand. Sie hatten keine Ahnung, dass bereits an Jugendlichen unter 16 Operationen durchgeführt wurden.» Sie macht geltend, Hormontherapien oder geschlechtsangleichende Operationen seien in den meisten Ländern der EU erst ab 16, 17 oder 18 Jahren möglich, lediglich in zwei Ländern auch bei jüngeren Personen. Ebenso sei in den USA die Anzahl von Operationen bei Jugendlichen unter 16 Jahren sehr gering. Daher sei die Aussage falsch, dass Operationen bei dieser Altersgruppe durchgeführt würden und dass dies, wie das Interview suggeriere, «in grossem Stil und unbemerkt» stattfinde. Die Beschwerdeführerin sieht darin eine Verletzung von Ziffer 1 (Wahrheitspflicht) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» (nachfolgend «Erklärung») sowie der zugehörigen Richtlinien 1.1 (Wahrheitssuche) und 5.1 (Berichtigungspflicht).

Zum anderen verletze die Passage «Einer ist bereits vorbestraft, ein biologischer Mann namens Jessica Janeev. Er ist berühmt dafür, dass er Frauen belästigte, die seine Hoden nicht enthaaren wollten» Ziffer 8 der «Erklärung» sowie die Richtlinien 8.1 (Achtung der Menschenwürde) und 8.2 (Diskriminierungsverbot). Chris Elston werte «durch die absichtliche Verwendung des falschen Pronomens einer Transfrau» die Geschlechtsidentität von Jessica Janeev ab und diskriminiere so aufgrund des Geschlechts. Zudem wird angemerkt, der Nachname von Jessica Janeev sei im Artikel falsch geschrieben, richtig wäre «Yaniv», doch wurde kein Verstoss gegen eine Richtlinie moniert.

C. Am 30. Mai 2025 nahm der Rechtsdienst der TX Group namens der Redaktion des «Tages-Anzeiger» zur Beschwerde Stellung und beantragte deren Abweisung. Bezüglich der gerügten Aussage zu geschlechtsangleichenden Operationen verweist die Beschwerdeantwort auf Informationen des Bundesamtes für Statistik, wonach in der Schweiz im Zeitraum von 2016 bis 2021 Operationen bei 10 Personen im Alter von 14 Jahren durchgeführt wurden. Die Wissenschaftsredaktion des «Tages-Anzeiger» habe dazu im März 2024 einen Artikel publiziert. Auch für die USA und Kanada seien Operationen bei Personen unter 16 Jahren dokumentiert, was in der Beschwerde selbst aufgeführt werde. Entsprechend sei die Aussage im Interview korrekt.

Chris Elston habe nicht ausgesagt, dass es «viele Operationen» gewesen oder dass diese «im grossen Stil und unbemerkt» durchgeführt worden seien. Er habe lediglich darauf hingewiesen, dass dies früher wenig bekannt gewesen sei und dass das entsprechende Bewusstsein «stark gewachsen» sei. Die Richtlinien 1.1 (Wahrheitssuche) und 5.1 (Berichtigungspflicht) seien nicht verletzt.

Ebenso wurden aus Sicht des «Tages-Anzeiger» die Menschenwürde (Richtlinie 8.1) und das Diskriminierungsverbot (Richtlinie 8.2) nicht verletzt. Chris Elston diskriminiere niemanden, sondern habe eine «pointiert biologische Perspektive auf Transthemen» und bezeichne Jessica Yaniv daher als «biologischen Mann». Diese Sichtweise und die Verwendung der entsprechenden Pronomen sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Er werfe Jessica Yaniv keine Täuschung vor und weise lediglich «sinngemäss» auf die Gefährlichkeit hin, da er offenbar von ihr bedroht worden sei.

D. Am 24. Februar 2026 teilte der Presserat den Parteien mit, die Beschwerde werde gemäss Artikel 13 Abs. 1 seines Geschäftsreglements vom Präsidium behandelt, bestehend aus Susan Boos, Präsidentin, Annik Dubied, Vizepräsidentin, Jan Grüebler, Vizepräsident, und Ursina Wey, Geschäftsführerin.

E. Das Präsidium des Presserats hat die vorliegende Stellungnahme am 17. Mai 2026 verabschiedet.

 

II. Erwägungen

1. Der Presserat hat mehrfach zu Beschwerden Stellung genommen, die umstrittene Aussagen in Interviews zum Gegenstand hatten. Er hat dabei stets betont, dass es nicht seine Aufgabe ist, die Richtigkeit von wissenschaftlichen oder gesellschaftspolitischen Positionen zu beurteilen. Wie zuletzt in der Stellungnahme 27/2025 ausgeführt, ist die Äusserung «pointierter persönlicher Standpunkte» ein wesentliches Merkmal von Interviews und die Abbildung «verschiedener Interpretationen von Fakten» ein «notwendiger Teil der demokratischen Meinungsbildung».

Selbstverständlich gelten die Grundsätze der «Erklärung» auch für Interviews. Die Journalistinnen und Journalisten sind angehalten, zu intervenieren und kritisch nachzufragen, wenn «offenkundig falsche Aussagen» gemacht werden oder wenn bestimmte Äusserungen persönlichkeitsverletzend sind. Im vorliegenden Fall war beides nicht der Fall, weshalb der Presserat den Journalismuskodex als nicht verletzt erachtet.

2. Wie die Beschwerdeantwort mit Verweis auf verschiedene Quellen belegt, wurden in der Schweiz und in anderen Ländern geschlechtsangleichende Operationen bei Jugendlichen unter 16 Jahren durchgeführt. Auch wenn es sich dabei um wenige Fälle handelt, ist die entsprechende Aussage im Interview nicht falsch. Aus Sicht des Presserates suggeriert das Interview nicht, dass dies «in grossem Stil und unbemerkt passiert» ist. Die Wahrheit gemäss Ziffer 1 der «Erklärung» wurde nicht verletzt und es besteht keine Berichtigungspflicht.

3. Dass Jessica Yaniv von Chris Elston als «biologischer Mann» bezeichnet wird und er männliche Pronomen verwendet, ist dem Interviewten im Rahmen der Meinungsfreiheit zuzugestehen. Der Presserat sieht darin keine Verletzung der Menschenwürde und keine Diskriminierung.

III. Feststellungen

1. Der Presserat weist die Beschwerde ab.

2. Der «Tages-Anzeiger» hat mit dem Interview «Ich will nicht in einer Welt leben, die nicht weiss, was eine Frau ist» die Ziffern 1 (Wahrheit) und 8 (Menschenwürde / Diskriminierung) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» nicht verletzt.