Nr. 27/2018
Wahrheit / Entstellen von Tatsachen / Illustrationen

(X. c. «SonntagsZeitung»)

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Zusammenfassung

Beschwerde wegen Daniele Ganser abgelehnt

Die «SonntagsZeitung» hat Daniele Ganser als Verschwörungstheoretiker bezeichnet. Darf sie das? Ja, wenn sie sich an den Journalistenkodex hält, sagt der Schweizer Presserat. Das haben die Autoren getan, auch wenn sie es sich dabei recht einfach gemacht haben.

Am 11. März 2018 berichtete die «SonntagsZeitung» über eine Veranstaltung in Basel, an der vier «Verschwörungstheoretiker» aufgetreten waren, unter ihnen der Historiker Daniele Ganser. Eine Publikumsbeschwerde beanstandete beim Presserat, Ganser sei im Artikel als Verschwörungstheoretiker diffamiert worden und es seien ihm Aussagen in den Mund gelegt worden, die Ganser nicht gemacht habe. Zudem werde Ganser mit Bildern der Mondlandung und von Kondensstreifen in die Nähe von «ganz anderen, sehr umstrittenen Themen gerückt», so der Beschwerdeführer.

Der Presserat hat nicht zu beurteilen, ob Daniele Ganser ein Verschwörungstheoretiker ist oder nicht. Er hat zu beurteilen, ob sich die «SonntagsZeitung» an den Journalistenkodex gehalten hat. Das hat sie getan, indem sie einen Experten ausführlich zu Wort kommen lässt. Dieser erklärt im Artikel, was für Verschwörungstheoretiker typisch sei und weshalb Ganser zu diesen gehöre. Die Journalisten stützen sich dabei lediglich auf diesen einen Experten. Was etwas mager ist. Zudem haben sie Ganser nicht zum Vorwurf befragt. Immerhin haben sie eines seiner wichtigsten Argumente wiedergegeben: Er stelle nur Fragen, sage Ganser immer wieder.

Der Presserat konnte nicht feststellen, dass die «SonntagsZeitung» Ganser falsche Aussagen in den Mund gelegt hätte. Und die Bilder von der Mondlandung und den Kondensstreifen gehören zu einem Listicle auf der gleichen Doppelseite. Dabei geht es zwar auch um Verschwörungstheorien, aber die Bilder sind optisch klar getrennt vom Artikel über Ganser.

Der Presserat weist die Beschwerde in allen Punkten ab.

Résumé

Rejet d’une plainte concernant Daniele Ganser

La «SonntagsZeitung» a qualifié Daniele Ganser de théoricien du complot. En a-t-elle le droit? Oui, pour autant qu’elle respecte le code de déontologie des journalistes estime le Conseil suisse de la presse. C’est ce qu’ont fait les auteurs de l’article, tout en se facilitant grandement la tâche.

Le 11 mars 2018, la «SonntagsZeitung» rendait compte d’une manifestation qui s’était déroulée à Bâle, au cours de laquelle quatre «théoriciens du complot» avaient pris la parole, parmi lesquels l’historien Daniele Ganser. Une plainte publique déposée auprès du Conseil de la presse reprochait à l’article d’être diffamatoire pour Ganser parce qu’il le traitait de théoricien du complot et lui prêtait des paroles qu’il n’avait pas prononcées. Daniele Ganser, placé à côté d’images d’alunissage et de trainées de condensation, était assimilé à de tout autres thématiques, très contestées, estimait le plaignant.

Le Conseil de la presse n’a pas à apprécier la question de savoir si Daniele Ganser est, ou n’est pas, un théoricien du complot. Il doit seulement juger si la «SonntagsZeitung» a respecté le code de déontologie des journalistes. Elle l’a fait en donnant longuement la parole à un expert, qui explique dans l’article ce qui est typique du complotiste et pourquoi Ganser en est un. Les journalistes se fondent sur ce seul expert. C’est un peu maigre. De plus, ils n’ont pas interrogé Ganser sur le sujet. Ils ont toutefois reproduit un de ses principaux arguments: je me contente de poser des questions, ne cesse de répéter Ganser.

Le Conseil de la presse n’a pu établir que la «SonntagsZeitung» avait prêté de fausses déclarations à Ganser. Et les images d’alunissage et de trainées de condensation font partie d’un listicle figurant sur la même double-page. Cet article-là traite certes de théories du complot, mais les illustrations sont clairement séparées, optiquement, de l’article sur Ganser.

Le Conseil de la presse rejette la plainte sur tous les points.

Riassunto

Ganser «complottista»? Si può

Era lecito alla «SonntagsZeitung» definire qualcuno «un complottista» (Verschswörungstheoretiker)? Il problema, per l’organo di deontologia, è solo se il settimanale si sia attenuto alle regole della professione. La risposta è positiva, pur ammettendo che la questione risulta nell’articolo trattata in modo alquanto sommario.

Il servizio pubblicato l’11 marzo 2018 dalla «SonntagsZeitung» riferiva di una manifestazione che aveva avuto luogo a Basilea, alla quale erano intervenuti quattro specialisti di «teorie del complotto», tra cui lo storico Daniele Ganser. Il reclamo presentato al Consiglio della stampa sostiene che definendo Ganser «complottista» lo si diffamava: inoltre gli sarebbero state messe in bocca affermazioni che non aveva mai pronunciato. Un altro addebito concerneva la pubblicazione di foto dello sbarco sulla Luna e di scie di condensazione: tematiche del tutto estranee a Ganser. Questi gli addebiti.

Al Consiglio della stampa non spettava pronunciarsi se Daniele Ganser sia o no un «complottista»: interessava sapere se il codice della professione è stato rispettato nel riferire. Il giornale aveva dato ampio spazio al parere di un esperto: era stato lui, nell’articolo, a spiegare che cosa si intende per «complottista» e nell’associare Ganser a queste teorie. Veramente, è un po’ poco basarsi sul parere di un solo esperto – dice il Consiglio; inoltre il giornale avrebbe dovuto interpellare lo stesso Ganser. Ma era pur citato l’argomento principale da lui sempre usato: io mi limito a porre interrogativi!

Se siano state messe in bocca a Ganser parole che non aveva mai pronunciato, il Consiglio della stampa non è in grado di constatarlo. Circa le foto dell’allunaggio e delle strisce di condensazione, di fatto appartengono a un «listicle», cioè a una lista che risulta chiaramente distinta dall’articolo in cui si parla di Ganser.

Il reclamo è respinto su tutti i punti.

I. Sachverhalt

A. Am 11. März 2018 veröffentlichte die «SonntagsZeitung» (SoZ) einen Artikel mit dem Titel «Wenn alles mit allem zu tun hat». Der Lead lautete: «Daniele Ganser, Ken Jebsen und weitere Verschwörungstheoretiker trafen sich in Basel – auf Einladung von Anthroposophen. Die Hintergründe». Im Artikel schreiben Andreas Tobler und Pascal Blum über eine Veranstaltung in Basel mit dem Titel «Terror, Wahrheit und Lügen» und über «Daniele Ganser, den Schweizer Superstar der Verschwörungstheorien». Sie beschreiben die Zusammenarbeit von Verschwörungstheoretikern mit Anthropo-sophen, zitieren Aussagen, die an der Veranstaltung gemacht wurden, und erläutern die Ansichten von Verschwörungstheoretikern.

Neben diesem Artikel, auf der selben Doppelseite, werden unter dem Titel «Merkels Raute, Kubricks Mondlandung und Flieger als Giftpilze» 13 Beispiele von Verschwörungstheorien kurz erklärt. Darüber sind sechs Bilder publiziert (Einsturz der World-Trade-Center-Türme in New York, die Raute von Angela Merkel, die Mondlandung, Kondensstreifen, Barack Obama, die Ermordung von John F. Kennedy).

B. Am 15. Mai 2018 reichte X. beim Schweizer Presserat Beschwerde gegen die «SonntagsZeitung» ein. Diese habe insbesondere die Ziffern 3 und 4 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» (nachfolgend «Erklärung») verletzt. Die beiden Autoren hätten das Prinzip der Fairness gegenüber Ganser massiv verletzt. Konkret geht es in der Beschwerde um vier Punkte:

1. Die «SonntagsZeitung» rücke Ganser mit den Bildern von der Mondlandung und von Kondensstreifen in die Nähe von «ganz anderen, sehr umstrittenen Themen». Diese Themen seien an der Veranstaltung in Basel aber nicht zur Sprache gekommen. Das sei alles andere als sachgerecht. Damit sieht der Beschwerdeführer offenbar die Richtlinie 3.4 (Illustrationen) verletzt. Diese verlangt, dass Bilder mit Symbolcharakter als solche zu bezeichnen sind. Zudem sollen Symbolbilder von Bildern unterscheidbar sein, die zum Gegenstand der Berichterstattung einen direkten Bezug haben.

2. Ganser werde als Verschwörungstheoretiker diffamiert. Im Artikel werde das Wort «Verschwörungstheoretiker» dreizehn Mal verwendet. Diese Diffamierung sei mit keinem Zitat von Ganser belegt worden. Hier dürfte der Beschwerdeführer die Richtlinie 1.1 (Wahrheitssuche) und evtl. Ziffer 3 (Entstellen von Tatsachen) meinen.

3. Ganser würden Zitate in den Mund gelegt, die er nie gesagt habe. So schreibe die «SonntagsZeitung», laut Ganser gebe es ein Komplott, das es zu entlarven gelte. Ganser habe aber nie von einem solchen Komplott gesprochen. Die SoZ habe Ganser die Aussage untergeschoben, eine zentrale Macht habe am 11. September 2001 die Türme in New York einstürzen lassen. Ganser habe aber nie eine solche Aussage gemacht. Nach Lesart der SoZ sei jeder ein Verschwörungstheoretiker, wenn er zu offiziellen Untersuchungsberichten kritische Fragen stelle und deren Schlüsse nicht alle fraglos hinnehme. Die SoZ habe Ganser auch die Behauptung untergeschoben, dass die Nato bzw. der US-Imperialismus für die Terroranschläge und Kriege der letzten Jahre verantwortlich sei. Das habe Ganser weder an der Veranstaltung in Basel und seines Wissens auch nicht bei anderen Vorträgen oder in seinen Büchern behauptet, schreibt der Beschwerdeführer. Diese Vorwürfe betreffen ebenfalls die Richtlinie 1.1 (Wahrheitssuche) und Ziffer 3 (Entstellen von Tatsachen) der «Erklärung».

4. Die «SonntagsZeitung» habe Ganser Aussagen in den Mund gelegt, die andere Referenten der Veranstaltung gemacht hätten. Der Beschwerdeführer erläutert nicht, auf welche Aussagen er sich dabei bezieht.

C. Am 25. Juni 2018 nahm der Rechtsdienst der Tamedia für die «SonntagsZeitung» Stellung. Auf die Beschwerde sei nicht einzutreten, weil die Vorwürfe keiner konkreten Bestimmung der «Erklärung» zugeordnet seien. Dies verstosse gegen das Geschäftsreglement des Presserats. Falls der Presserat doch auf die Beschwerde eintreten sollte, sei diese abzuweisen.

1. Die verwendeten Bilder seien Teil eines eigenen, separaten Beitrags mit eigenem Titel und eigenem Lead. Dieser separate Artikel beziehe sich weder explizit noch implizit auf Ganser. Er sei auch durch eine ausgezogene Linie vom Artikel über die Veranstaltung in Basel getrennt. Die verwendeten Bilder seien als Symbolbilder erkennbar, wie es die Richtlinie 3.4 über Illustrationen verlange.

2. Die Redaktion habe ein Interesse daran, das Phänomen Verschwörungstheorie näher zu beleuchten. Bei der Einschätzung der Redaktion, was eine Verschwörungstheorie sei, stütze sie sich auf Michael Butter, der an der Universität Tübingen ein Projekt zur Erforschung von Verschwörungstheorien leite. Butter bezeichne, wie im Artikel zitiert, Ganser als den «bekanntesten Verschwörungs-theoretiker des deutschsprachigen Raums». Zum Vorwurf, Ganser werde diffamiert, schreibt Tamedia, dass es gemäss konstanter Praxis des Presserats keine Pflicht zur objektiven Berichterstattung gebe. Tamedia weist zudem darauf hin, dass die Redaktoren von ihrem Recht auf Kommentarfreiheit Gebrauch gemacht hätten (Ziffer 2 der «Erklärung»). Hinzu komme, dass die «SonntagsZeitung» vor der Veröffentlichung des Artikels Daniel Ganser mehrere Fragen gestellt habe. Diese seien jedoch unbeantwortet geblieben.

3. Tamedia weist den Vorwurf zurück, Ganser seien Aussagen in den Mund gelegt worden, die dieser gar nicht gemacht habe. Die vom Beschwerdeführer genannten Beispielzitate habe die SoZ weder als direkte noch als indirekte Zitate von Ganser wiedergegeben. Der Leserschaft sei zu jedem Zeitpunkt klar, dass es sich bei den beanstandeten Passagen nicht um Zitate von Ganser handle.

D. Der Presserat wies die Beschwerde der 3. Kammer zu, der Max Trossmann (Kammerpräsident), Annika Bangerter, Marianne Biber, Jan Grüebler, Barbara Hintermann, Markus Locher und Simone Rau angehören. Simone Rau trat von sich aus in den Ausstand.

E. Die 3. Kammer des Presserats behandelte die Beschwerde an ihrer Sitzung vom
12. Juli 2018 und auf dem Korrespondenzweg.

II. Erwägungen

1. Der Presserat tritt auf die Beschwerde ein. Sie ist begründet und die Vorwürfe sind klar formuliert, auch wenn sie nicht eindeutig einzelnen Bestimmungen der «Erklärung» zugeordnet sind.

2. Die «Sonntagszeitung» befasste sich auf einer Doppelseite in zwei Artikeln mit Verschwörungstheorien. Die beiden Artikel sind optisch klar voneinander getrennt und haben neben dem Grundthema Verschwörungstheorien inhaltlich nichts miteinander zu tun. Es ist für das Publikum ersichtlich, dass kein direkter Zusammenhang zwischen Ganser und den Kondensstreifen, der Mondlandung und den anderen Beispielen besteht. Zudem hat das Listicle einen eigenen Titel und einen eigenen Lead. Richtlinie 3.4 (Illustrationen) ist somit nicht verletzt (vgl. Stellungnahme 1/2017).

3. Unbestritten ist, dass die SoZ Daniel Ganser als Verschwörungstheoretiker bezeichnet. Es ist nicht Aufgabe des Presserats, zu beurteilen, ob jemand ein Verschwörungstheoretiker ist oder nicht. Aufgabe des Presserats ist es, zu beurteilen, ob die Redaktion die medienethischen Regeln eingehalten hat (siehe Stellungnahme 1/2017). Die Redaktoren stützen sich bei der Beurteilung, was Verschwörungstheorien und Verschwörungstheoretiker sind, nur auf einen Experten. Auch bei der Aussage, Ganser sei ein Verschwörungstheoretiker, stützen sie sich auf diese eine Quelle. Damit macht es sich die «SonntagsZeitung» einfach. Es wäre ein Leichtes gewesen, weitere Experten zu Wort kommen zu lassen. Immerhin zeigen die Autoren anhand von Aussagen der anderen Redner, in welchem Umfeld sich die Veranstaltung bewegte. Zudem erläutern sie ausführlich, wie der Experte Verschwörungstheorien definiert. Das hilft den Leserinnen und Lesern, sich ein eigenes Bild zu machen.

Zu bedenken ist, dass sich Ganser in seinen Vorträgen und Büchern mit echten und angeblichen Verschwörungen befasst und dass man ihn deshalb im neutralen Sinne des Wortes als Verschwörungstheoretiker bezeichnen kann. Die SoZ-Autoren und auch der Tamedia-Rechtsdienst gehen nicht auf diese neutrale Bedeutung des Begriffs ein. Offensichtlich ist ihnen die diffamierende Bedeutung des Begriffs klar.
Der Presserat wertet die Bezeichnung Verschwörungstheoretiker nicht als schweren Vorwurf im Sinn von Richtlinie 3.8, die Anhörung bei schweren Vorwürfen vorschreibt. Ein Anhören Gansers war somit nicht obligatorisch. Trotzdem war es angebracht, Ganser anzuhören und seine Stellungnahme kurz wiederzugeben. Die Autoren haben Ganser laut Tamedia denn auch mehrere Fragen gestellt. Der habe sie jedoch nicht beantwortet. Aus den dem Presserat vorliegenden Unterlagen ist nicht ersichtlich, welche Fragen die Autoren gestellt haben und wie viel Zeit sie Ganser zur Beantwortung gegeben haben. Für das Publikum wäre es hilfreich gewesen, wenn im Artikel erwähnt worden wäre, dass Ganser die Anfragen nicht beantwortet habe. Immerhin haben die Autoren eines der wichtigsten Argumente von Ganser wiedergegeben: «Wenn es um seine Fakten geht, agiert Ganser etwas vorsichtiger … ‹Ich stelle nur Fragen› ist eine seiner liebsten Phrasen.»

Die «SonntagsZeitung» hat somit handwerklich nicht gut gearbeitet, sie hat aber die Richtlinien 1.1 (Wahrheitssuche), 3.8 (Anhörung bei schweren Vorwürfen) sowie die Ziffer 3 (Entstellen von Tatsachen) der «Erklärung» nicht verletzt.

4. Der Beschwerdeführer wirft den Autoren vor, sie hätten Ganser Aussagen in den Mund gelegt, die dieser nicht gemacht habe.

Eine Stelle lautet: «Ganser verkörpert denn auch alles, was für Verschwörungstheoretiker typisch ist: Für sie ist alles miteinander verbunden. Nichts ist zufällig. Und nichts ist so, wie es uns erscheint. Sondern Teil eines Komplotts, das es zu entlarven gilt. Wie bei Ganser.» Es ist zwar nicht klar, ob sich die «SonntagsZeitung» hier auf den Amerikanisten Butter bezieht oder ob es sich um eine eigene Einschätzung der Autoren handelt, aber die Passage wird offensichtlich nicht als eine Aussage von Ganser dargestellt.

X. wirft der «SonntagsZeitung» weiter vor, diese habe Ganser die Aussage untergeschoben, eine zentrale Macht habe am 11. September 2001 die Türme in New York zum Einsturz gebracht und die Nato bzw. der US-Imperialismus seien letztlich für die Terroranschläge und Kriege der letzten Jahre verantwortlich. Diese Aussagen werden im Artikel mit folgendem Satz eingeleitet: «In Basel sind die Hintermänner dieser Verschwörung bald ausgemacht:» Die Aussagen sind also nicht direkt Ganser zugeordnet, sondern den Teilnehmern der Veranstaltung insgesamt oder allenfalls den vier Rednern. Die SoZ ordnet die Aussagen zwar nicht klar zu, aber sie werden nicht, wie der Beschwerdeführer kritisiert, Ganser in den Mund gelegt. Damit sind Richtlinie 1.1 (Wahrheitssuche) und Ziffer 3 (Entstellen von Tatsachen) der «Erklärung» ebenfalls nicht verletzt.

III. Feststellungen

1. Die Beschwerde wird abgewiesen.

2. Die «SonntagsZeitung» hat mit den Artikeln «Wenn alles mit allem zu tun hat» und «Merkels Raute, Kubricks Mondlandung und Flieger als Giftspritzen» vom 11. März 2018 die Ziffern 1 (Wahrheitspflicht) und 3 (Illustrationen / Anhörung bei schweren Vorwürfen) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» nicht verletzt.