Nr. 20/2010
Einseitige Berichterstattung / Unterschlagung wichtiger Informationen / Anonyme Leserbriefe / Korrespondenz mit Redaktionen

(SFG-ADHS c. «Tages-Anzeiger»)

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I. Sachverhalt

A. Am 25. Februar 2009 berichtete Maurice Thiriet im «Tages-Anzeiger» auf der Titelseite unter dem Titel «Rätselhafter Boom von Ritalin – Politiker fordern Untersuchung», der Absatz von Ritalin-Präparaten habe sich in einem Jahrzehnt verachtfacht. Der Kanton Zürich untersuche gegenwärtig die Verschreibungszahlen an den Volksschulen und auch auf nationaler Ebene gebe es entsprechende Bestrebungen. In einem weiteren Bericht auf Seite 3 der gleichen Ausgabe («Wer schluckt die enormen Mengen Ritalin?») berichtete die Zeitung, Ärzte wehrten sich gegen den von Ritalin-Kritikern erhobenen Vorwurf, für Ritalin und verwandte Produkte Werbung zu machen. Anonyme Ritalin-Kritiker «werfen (…) dem Berner ADHS-Spezialisten Meinrad Ryffel vor, sich von Novartis für Ritalin-Propaganda bezahlen zu lassen. Ryffel relativiert: ‹Für Vorträge an von Novartis gesponserten Symposien erhalte ich 500 Franken Entschädigung.› Dass er eine Veranstaltung mit dem Titel ‹ADHS – ein Begleiter fürs Leben» von Novartis finanzieren liess, verschweigt er aber. Dafür legen er und andere Ärzte in der Fachzeitschrift ‹Medical Forum› ihre Interessenbindungen an.»

B. Am 28. Februar 2009 berichtete wiederum Maurice Thiriet im «Tages-Anzeiger» über das gleiche Thema (Frontseite: «Ritalin-Hersteller umgehen Werbeverbot für Medikamente»; Seite 2: «ADHS thematisieren und Ritalin verkaufen»). Ein entsprechender Bericht erschien zudem unter dem Titel «Ritalin als Opium fürs Volk» im Newsnetz von Tamedia. Aufhänger der Berichte ist eine Studie der Universität Bremen. Diese kommt zum Schluss, Selbsthilfegruppen für hyperaktive Kinder und Erwachsene kurbelten mit ihrer Beratungstätigkeit den Verkauf von Ritalin an.

Auch in der Schweiz existiere seit 1995 ein Netz von ADHS-Selbsthilfegruppen, das sich im Dachverband Elpos organisiert. Seither habe sich der hiesige Markt für Ritalin und ähnliche Produkte verachtfacht. «Die Pharmafirmen unterstützen Elpos nicht direkt, finanzieren die Vermittlung von Know-how der medikamentösen Behandlung von ADHS jedoch indirekt. Ein international anerkannter Kinderarzt und ADHS-Experte, der mit Unterstützung der Pharmafirmen Weiterbildungsanlässe organisiert», sei mit Elpos eng verbunden. Neben Selbsthilfegruppen und Ärztekongressen nutzten die Pharmamultis auch Massenmedien, um die Diagnose ADHS ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken.

Auch die Medien steuerten ihren Teil bei. So habe die Ringier-Zeitschrift «Gesundheit Sprechstunde» in den letzten zwei Jahren sechs Beiträge zum Thema veröffentlicht. Novartis sponsere die TV-Sendung zum Heft jährlich mit sechsstelligen Beiträgen. Der Basler Pharmamulti habe überdies lange ein Bilderbuch vertrieben, das die Geschichte einer hyperaktiven Krake erzähle, die mit einer kleinen weissen Tablette behandelt werde. Auch Symposien und Weiterbildungsveranstaltungen für Ärzte, Lehrer und Patienten fänden regelmässig statt. «Häufig tritt Meinrad Ryffel auf, ausgewiesener und anerkannter ADHS-Fachmann mit Praxen in Münchenbuchsee und Bremgarten, wo auch seine Frau eine Praxis führt.» Den Anlass habe eine deutsche Firma finanziert, die einen Monat später ihr neues Präparat in der Schweiz auf den Markt gebracht habe. Darauf habe Ryffel in der Folge auch in seinem Newsletter hingewiesen. Auch bei anderen Chemiefirmen habe sich der Arzt für die volle oder teilweise Finanzierung mehrerer Anlässe bedankt. Ryffel betone, selber nichts an der Zusammenarbeit mit den Pharmafirmen zu verdienen. Ebenso wie die Pharmafirmen stünden auch die Selbsthilfegruppen von Elpos in Verbindung mit dem ADHS-Spezialisten. Die Sekretärin der Schweizerischen Fachgesellschaft ADHS sei dieselbe wie diejenige von Elpos. «Und das Postfach von Elpos befindet sich in Bremgarten. Dort wo Meinrad Ryffel und seine Frau eine Praxis betreiben.» Ryffel sehe zwischen dem finanziellen Engagement der Pharmafirmen an Ärztekongressen und dem Erfolg ihrer Medikamente keinen Zusammenhang. «‹Die Medikamente lindern das Leiden. Das ist es, was den Betroffenen Eindruck macht.›»

C. Am 3., 9. und 10. März 2009 folgten drei weitere Artikel zum Thema, die teils nur Online und teils sowohl Online als auch in der Printausgabe des «Tages-Anzeiger» veröffentlicht wurden («Ritalin-Kinder: Die Lehrer sind überfordert» und «Ritalin-Boom: Schwere Vorwürfe gegen Schweizer Hausärzte», beide von Claudio Habicht sowie «Hyperaktive Kinder ohne Ritalin behandeln» von Anke Fossgreen). Die meisten Lehrer seien mit ADHS-Kindern überfordert. Sie wüssten zu wenig über die Krankheit. Schuld am Ritalin-Boom seien zudem weniger die Kinder- und Jugendpsychiater als vielmehr die Hausärzte, da diese das Medikament auf Drängen der Eltern oft zu leichtfertig verschreiben würden. Im letzten der drei Artikel informiert die Zeitung ausführlich über alternative ADHS-Behandlungen (Arbeitsgedächtnistraining, Neurofeedback und Homöopathie).

D. Den Abschluss der Serie bildeten vier weitere am 24. und 25. März 2009 wiederum teils Online, teils in der Printausgabe veröffentlichte Artikel («Erwachsene schlucken viel mehr Ritalin» / «Ritalin-Boom auch bei Erwachsenen – 70 Prozent mehr Bezüge seit 2005» und «Kein Ritalin, keine Schulreise», alle von Maurice Thiriet; «Studenten im Stress: Am Morgen Ritalin und abends Wein» und «Ritalin wirkt viel besser als Kaffee – und macht nicht nervös», beide von Claudio Habicht). Laut den Berichten hat der Ritalin-Konsum in den letzten Jahren auch bei Erwachsenen massiv zugenommen. Der Konsum steige hier sogar noch stärker an als bei Kindern oder Jugendlichen. Kritiker gingen davon aus, das Medikament werde missbräuchlich als Aufputschmittel verwendet. Demgegenüber setze sich in der ADHS-Forschung je länger je mehr die Ansicht durch, dass sich ADHS nicht mit der Pubertät auswachse, sondern auch im Erwachsenenalter bestehen bleibe.

Einzug gehalten habe Ritalin zudem auch an den Universitäten. Eine beträchtliche Zahl der Studentinnen und Studenten putschten sich mit «Hirndoping» auf, um im hektischen Alltag zu bestehen. Der letzte Beitrag der Serie kommt schliesslich auf das Thema «Volksschule» zurück und berichtet, überforderte Lehrer drängten bei schwierigeren Kindern immer öfter auf die Abgabe von Ritalin. So machten Schulen «etwa die Versetzung oder die Teilnahme an Schulanlässen wie Lagern oder Wanderungen von einer Medikation der Kinder abhängig». Das Zürcher Volksschulamt distanziere sich allerdings entschieden von entsprechenden Vorwürfen.

E. Am 22. August 2009 gelangte Meinrad Ryffel in seiner Funktion als Co-Präsident der Schweizerischen Fachgesellschaft Aufmerksamkeitsdefizit/Hyperaktivitätsstörung (nachfolgend SFG-ADHS) mit einer Beschwerde gegen die obengenannte Berichterstattung an den Presserat. Der «Tages-Anzeiger» habe in einer «einseitigen, tendenziösen und zum Teil in verleumderischer Art und Weise erstellten Artikelserie über Wochen zur Thematik ADHS und dessen Behandlung berichtet», die nicht nur betroffene Patienten verunsichert habe, sondern in wesentlichen Punkten auch den berufsethischen Normen nicht entspreche.

In keinem der zahlreichen Berichte sei je ein Vertreter der SFG-ADHS zu Wort gekommen und viele Fakten seien tendenziös einseitig und böswillig interpretiert worden. Zudem habe der Journalist Maurice Thiriet die ihm «bekannten, dubiosen Informationsquellen» nicht bekannt gegeben – eine ehemalige VPM-Aktivistin und ein Vertreter von «ADHS-Schweiz». Die Artikelserie habe wichtige Informationen unterschlagen, so beispielsweise den Hauptgrund für den «Ritalinboom» nie dargestellt – den «Nachholbedarf bei weiterhin deutlicher Unterversorgung». Die Privatsphäre von Meinrad Ryffel und dessen persönliche Integrität sei verletzt worden. Zudem habe der mutmassliche Drahtzieher der ganzen Artikelserie – der erwähnte Vertreter von «ADHS-Schweiz» – Gelegenheit erhalten, einen Leserbrief anonym zu veröffentlichen. Trotz wiederholten E-Mails hätten es Redaktion und Chefredaktor zudem erst nach wiederholten Rückfragen und zweiwöchigem Schweigen für nötig befunden, sich mit der Beschwerdeführerin in Verbindung zu setzen.

F. Am 31. Oktober 2009 wies die durch den Rechtsdienst der Tamedia AG vertretene Redaktion des «Tages-Anzeiger» die «reichlich pauschal gehaltene und undifferenziert begründete» Beschwerde zurück. Entgegen den Vorhaltungen in der Beschwerde seien die SFG-ADHS und ihr Co-Präsident Meinrad Ryffel in der beanstandeten Berichterstattung, insbesondere dort, wo dessen Engagement kritisiert worden sei, mehrmals zu Wort gekommen.

Der «Tages-Anzeiger» habe in seiner Berichterstattung zwar – allein schon aus Platzgründen – nicht sämtliche kontaktierten Quellen genannt. «Sämtliche verwendeten Informationen stammen aber von Personen, deren Identität und Interessenlage dem TA bekannt waren.» Soweit die Beschwerde der Redaktion vorwerfe, wichtige Informationen zu unterschlagen, belege sie dies lediglich mit einem einzigen Beispiel, das zudem nachweislich unzutreffend sei. Der Artikel vom 25. März 2009 («Kein Ritalin, keine Schulreise») zitiere den Direktor der Schulgesundheitsdienste der Stadt Zürich mit der Aussage «Die Wahrscheinlichkeit, dass nicht alle Kinder Ritalin erhalten, denen es helfen würde, ist grösser als diejenige, dass zu viele Kinder Ritalin verschrieben bekommen.»

Der «Tages-Anzeiger» nehme in der Ritalinfrage eine Position ein, die sich von der Position der Beschwerdeführerin stark unterscheide. Dies sei berufsethisch ohne Weiteres zulässig, solange die wichtigsten Fakten überprüft, keine wesentlichen Inhalte unterschlagen und schwere Vorwürfe den Betroffenen zur Stellungnahme unterbreitet würden. Der «Tages-Anzeiger» erhebe gegenüber der Selbsthilfegruppe Elpos und der SFG-ADHS keineswegs den Vorwurf, diese seien direkt für den Anstieg des Ritalinkonsums in der Schweiz verantwortlich, da sie entsprechende Medikamente bewerben würden. Er habe lediglich die Mechanismen aufgezeigt, die dazu führten, die Diagnose ADHS ins öffentliche Bewusstsein zu rücken und damit die Nachfrage nach entsprechenden Medikamenten zu steigern.

Die Integrität und Glaubwürdigkeit von Dr. Ryffel sei durch die beanstandete Berichterstattung nicht in Zweifel gezogen worden. Insbesondere sei auch die Privatsphäre in keiner Weise betroffen, auch nicht durch die Nennung der Praxisadressen. Tatsächlich scheine dessen Frau zwar ihre Praxis in Bremgarten nicht mehr zu betreiben, doch habe Redaktor Thiriet Dr. Ryffel die entsprechenden Passagen zur Autorisierung gemailt. Der «Tages-Anzeiger» bestreitet, dass Ryffel zwei Stunden später telefonisch versucht habe, die entsprechende Korrektur anzubringen.

Einer Redaktion stehe es überdies frei, Leserzuschriften ohne Nennung des Absenders zu veröffentlichen, so lange ihr der Name des Absenders bekannt sei. Gerade in emotional aufgeheizten Debatten, wie bei der Auseinandersetzung über Ritalin, werde zum Schutze von Leserbriefschreiber/innen häufig auf die Namensnennung verzichtet. Schliesslich seien die Korrespondenzen beantwortet worden, wenn auch vielleicht nicht so rasch, wie es sich die mit der Hektik des Medienalltags offenbar nicht vertraute Beschwerdeführerin gewünscht hätte.

G. Am 3. November 2009 teilte der Presserat den Parteien mit, die Beschwerde werde vom Presseratspräsidium behandelt, bestehend aus dem Präsidenten Dominique von Burg, Vizepräsidentin Esther Diener-Morscher und Vizepräsident Edy Salmina.

H. Das Presseratspräsidium hat die vorliegende Stellungnahme per 14. Mai 2010 auf dem Korrespondenzweg verabschiedet.

II. Erwägungen

1. Zu den beiden beanstandeten Berichten vom 28. Februar 2009 («Ritalin-Hersteller umgehen Werbeverbot für Medikamente» und «ADHS thematisieren und Ritalin verkaufen») hat sich der Presserat bereits in der Stellungnahme 54/2009 im Zusammenhang mit einer Beschwerde der Selbsthilfeorganisation Elpos (Schweizer Dachverband der ADHS-Selbsthilfegruppen) geäussert und darauf hingewiesen, dass er aus der «Erklärung» keine Pflicht zu «objektiver Berichterstattung» ableitet. Vielmehr ist es im weit auszulegenden Rahmen der Freiheit des Kommentars und der Kritik berufsethisch zulässig, in einem Medienbericht die sich auf eine in Deutschland durchgeführte wissenschaftliche Untersuchung stützende These zu verbreiten, die Aktivitäten von Selbsthilfegruppen und spezialisierten Kinderärzten verstärkten auch hierzulande die Nachfrage nach Ritalin und ähnlichen Medikamenten und dienten damit indirekt den Interessen der Pharmaindustrie. Soweit der Beschwerdeführer die von ihm beanstandete Berichterstattung als «einseitig und tendenziös» wertet, fällt deshalb die Feststellung einer Verletzung berufsethischer Pflichten ausser Betracht.

2. a) Hätte der «Tages-Anzeiger» hingegen offenlegen müssen, eine «ehemalige VPM-Aktivistin» und ein Vertreter von «ADHS Schweiz», deren Website «möglicherweise ebenfalls von ehemaligen VPM-Mitgliedern» betrieben wird, gehörten zu den wichtigsten Quellen der vom Beschwerdeführer beanstandeten Berichterstattung?

b) Die Richtlinie 3.1 zur «Erklärung» (Quellenbearbeitung) hält dazu fest: «Eine genaue Bezeichnung der Quelle eines Beitrags liegt im Interesse des Publikums, sie ist vorbehältlich eines überwiegenden Interesses an der Geheimhaltung einer Quelle unerlässlich, wenn dies zum Verständnis der Information notwendig ist.»

c) Die Artikelserie des «Tages-Anzeiger» zum Thema «Ritalin» fragt nach den Gründen für die (unbestrittene) massive Zunahme der Verschreibung von Ritalin und vergleichbaren Medikamenten in den letzten Jahren und stellt Überlegungen zur Rolle der involvierten Akteure (Eltern betroffener Kinder, Kinderärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, Hausärzte, Selbsthilfegruppen, Pharmaindustrie) bei dieser Entwicklung an. Um diese Ausführungen zu verstehen und einzuordnen, war es für die Leserschaft nicht notwendig, sämtliche Quellen namentlich zu kennen. Zumal sich der «Tages-Anzeiger» gemäss seiner Darstellung nebst den vom Beschwerdeführer als «dubios» bezeichneten Quellen auch mit verschiedenen Personen aus unterschiedlichen Fachbereichen der Medizin über das Thema unterhalten hat.

Eine genaue Bezeichnung der Quellen wäre nach Auffassung des Presserates zur Einordnung der Informationen allenfalls dann unabdingbar, wenn die Kritik an der zunehmenden Verschreibung von Ritalin ausschliesslich aus fundamentalistischen Kreisen stammen würde. Dies behauptet aber auch der Beschwerdeführer nicht. Die auffallend starke Zunahme der Abgabe von Ritalin hat wie bei anderen gesundheitspolitischen Themen zu einer breiten gesellschaftspolitischen Kontroverse geführt, für deren Verständnis weniger die Nennung der einzelnen Akteure als vielmehr die argumentativen Positionen von Bedeutung erscheinen.

3. a) Unter dem Gesichtspunkt der Unterschlagung wichtiger Informationsquellen (Ziffer 3 der «Erklärung») beanstandet der Beschwerdeführer, der «Tages-Anzeiger» hätte den Hauptgrund des «Ritalinbooms» zwingend erwähnen müssen. Es gebe einen Nachholbedarf bei der Medikation, da zuvor bei vielen betroffenen Kinder und – neuerdings bei Erwachsenen – bisher häufig nicht erkannt worden sei, dass sie an ADHS litten. Der «Tages-Anzeiger» wendet dazu ein, der Artikel vom 25. März 2009 («Kein Ritalin-Rezept, keine Schulreise») habe den Direktor der Schulgesundheistdienste der Stadt Zürich wie folgt zitiert: «Die Wahrscheinlichkeit, dass nicht alle Kinder Ritalin erhalten, denen es helfen würde, ist grösser als diejenige, dass zu viele Kinder Ritalin verschrieben bekommen.» Damit ziele der Vorwurf der Unterschlagung wichtiger Informationselemente ins Leere.

b) Nach Auffassung des Presserates erscheint es wenig wahrscheinlich, dass den Leserinnen und Lesern der Standpunkt der Befürworter eines verstärkten medizinischen Einsatzes von Ritalin und vergleichbaren Medikamenten zur Behandlung von ADHS (in Kombination mit anderen Therapien) aufgrund eines einzelnen, interpretationsbedürftigen Satzes in einer ganzen Artikelserie verständlich wird. Insofern wäre es für die Einordnung der verschiedenen Positionen hilfreich gewesen, wenn der «Tages-Anzeiger» die von der Schulmedizin vertretene Position in der «Ritalindebatte» etwas ausführlicher dargelegt hätte – wie dies beispielsweise ein neuerer Artikel macht («Die Zahl der Ritalin-Kinder steigt – dennoch geben Ärzte Entwarnung»; «Tages-Anzeiger» vom 9. April 2010). Wie in Ziffer 1 der Erwägungen ausgeführt, verpflichtet die «Erklärung» jedoch nicht zu objektiver, ausgewogener Berichterstattung. Entsprechend durfte der «Tages-Anzeiger» seinen Fokus auf die Argumente der Kritiker der zunehmenden Verschreibung von Ritalin legen, ohne damit die Ziffer 3 der «Erklärung» zu verletzen.

4. Gemäss Ziffer 7 der «Erklärung» ist die Privatsphäre der von einem Medienbericht Betroffenen zu respektieren, soweit das (überwiegende) öffentliche Interesse nicht das Gegenteil verlangt. Die Kritik des «Tages-Anzeiger» an von Novartis mitgesponserten Tagungen berührt die berufliche Tätigkeit und nicht die Privatsphäre des Beschwerdeführers. Dies gilt auch für die offenbar nicht mehr aktuelle Information zur ehemaligen Praxis der Frau und zum Standort der eigenen Arztpraxis von Dr. Ryffel. Mithin wären diese Fehler nicht als Verletzung von Ziffer 7, sondern als solche von Ziffer 1 der «Erklärung» (Wahrheit) zu rügen. Dessen ungeachtet erscheinen diese Ungenauigkeiten im Gesamtzusammenhang der beanstandeten Berichte ohnehin nicht genügend relevant, um eine Verletzung der «Erklärung» zu begründen (vgl. dazu zuletzt die Stellungnahme 64/2009).

5. a) Gemäss der Richtlinie 5.2 (Leserbriefe) zur «Erklärung» gelten die berufsethischen Normen auch für Leserbriefe. «Leserinnen- und Leserbriefe sind vom Autor oder der Autorin zu zeichnen. Sie werden nur in begründeten Ausnahmefällen anonym abgedruckt.»

b) Vorliegend beanstandet der Beschwerdeführer den anonymen Abdruck des Leserbriefs von «J.S. (Name der Redaktion bekannt)», der unter dem Titel «Ritalin ist auch eine Ersatzdroge» die These vertritt, dass der Verkauf von Ritalin als Ersatzdroge an Drogenabhängige auf dem Schwarzmarkt den Verbrauch dieses Mittels bestimmt enorm in die Höhe treibe. Der «Tages-Anzeiger» wendet dazu ein, den Redaktionen stehe es frei, Leserzuschriften ohne Nennung des Absenders zu veröffentlichen, so lange ihr die Identität des Autors bekannt sei. Gerade in emotional aufgeheizten Debatten wie der Ritalin-Debatte werde zum Schutze von Leserbriefschreiberinnen und -schreibern oft darauf verzichtet, deren Namen zu publizieren. «Richtig ist, dass eine Redaktion im Dienste der Glaubwürdigkeit beim Anonymisieren von Leserbriefpublikationen Zurückhaltung üben sollte; eine Verletzung des Journalistenkodex bedeutet der Verzicht auf die Publikation des Namens von der Redaktion bekannten Leserbriefautoren in keinem Fall.»

c) Der Presserat hat sich bisher in zwei Stellungnahmen zur Veröffentlichung von anonymen Leserbriefen geäussert. In der Stellungnahme 53/2007 hielt er fest, der Abdruck von nicht namentlich gezeichneten, anonymen Leserbriefen sei ausnahmsweise zulässig, sofern dafür überzeugende Gründe vorgebracht werden, beispielsweise wenn bei einer namentlichen Publikation mit ernsthaften Nachteilen zu rechnen ist. «Auch wenn es überzeugende Gründe für den anonymisierten Abdruck einer Zuschrift gibt, sind Redaktionen verpflichtet, sorgfältig abzuwägen, ob nicht besser gänzlich auf eine Veröffentlichung zu verzichten ist.» In der Stellungnahme 55/2007 ergänzte der Presserat: «Das Prinzip der ausnahmsweisen Zulässigkeit des (begründeten) anonymen Abdrucks von Leserbriefen wird überstrapaziert, wenn eine Redaktion zu einem Thema mehrheitlich anonyme Zuschriften veröffentlicht.»

d) Entgegen der Auffassung der Beschwerdegegner liegt der Abdruck von Leserzuschriften ohne Angabe des Autors nicht im freien Ermessen der Redaktionen, sondern ist – wie dies auch der Wortlaut der Richtlinie 5.2 nahelegt – nur in Ausnahmefällen und mit plausibler Begründung zulässig. Der «Tages-Anzeiger» bringt in seiner Beschwerdeantwort keine auf den konkreten Fall bezogenen Gründe für den Verzicht auf die volle Nennung des Namens des Autors vor, sondern wendet lediglich ein, bei emotional aufgeheizten Debatten werde dies häufig praktiziert. Dies allein stellt keinen genügenden Grund für den anonymen Abdruck dar, zumal sich offenbar der gleiche Autor auf der Website ADHS regelmässig öffentlich zum Thema äussert. Entsprechend wird die Beschwerde in diesem Punkt gutgeheissen.

6. Soweit der Beschwerdeführer schliesslich beanstandet, die Beschwerdegegner hätten zu spät auf seine Beanstandungen reagiert, ist die Zuständigkeit des Presserates zur Beurteilung dieser Rüge zu verneinen.

Der Presserat hat in der Stellungnahme 8/2001 festgehalten, dass sich die «Erklärung» in erster Linie auf die Recherche und Veröffentlichung von Informationen zu Handen des Publikums bezieht, weshalb er sich bei der Beurteilung redaktionsinterner Vorgänge zurückhält. In der Stellungnahme 34/2001 hat der Presserat diesen Grundsatz verdeutlicht und ausgeführt, er äussere sich ausnahmsweise dann zu redaktionsinternen Vorgängen, wenn zumindest ein unmittelbarer Bezug zu einem veröffentlichten Medienbericht besteht. Einen derartigen direkten Bezug zur publizistischen Tätigkeit verneinte er bei der Weitergabe einer an die Redaktion adressierten E-Mail an eine Drittperson. Dies obwohl sich die E-Mail auf einen kurz zuvor von der Redaktion veröffentlichten Kommentar bezog. An dem in der erwähnten Stellungnahme formulierten Grundsatz «Die Zuständigkeit des Presserates erstreckt sich auf die Behandlung und Bearbeitung von Leserbriefen, nicht jedoch auf sämtliche interne und externe Korrespondenzen einer Reaktion» hält der Presserat auch vorliegend fest.

III. Feststellungen

1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen.

2. Der «Tages-Anzeiger» hat mit dem nicht genügend begründeten anonymen Abdruck des Leserbriefes «Ritalin ist auch eine Ersatzdroge» von «J.S. (Name der Redaktion bekannt) die Ziffer 5 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» (Leserbriefe) verletzt.

3. Darüber hinausgehend wird die Beschwerde abgewiesen.

4. Der «Tages-Anzeiger» hat mit der Veröffentlichung der Artikel «Rätselhafter Boom von Ritalin – Politiker fordern Untersuchung» und «Wer schluckt die enormen Mengen Ritalin?» (25. Februar 2009), «Ritalin-Hersteller umgehen Werbeverbot für Medikamente» und «ADHS thematisieren und Ritalin verkaufen» (28. Februar 2009), «Ritalin-Kinder: Die Lehrer sind überfordert» (3. März 2009), «Ritalin-Boom: Schwere Vorwürfe gegen Schweizer Hausärzte» (9. März 2009), «Hyperaktive Kinder ohne Ritalin behandeln» (10. März 2009), «Erwachsene schlucken viel mehr Ritalin», «Ritalin-Boom auch bei Erwachsenen – 70 Prozent mehr Bezüge seit 2005» (23. März 2009), «Studenten im Stress: Am Morgen Ritalin und abends Wein», «Ritalin wirkt viel besser als Kaffee – und macht nicht nervös» (24. März 2009), «Kein Ritalin, keine Schulreise» (25. März 2009) in seiner Print- bzw. Online-Ausgabe die Ziffern 1 (Wahrheit), 3 (Entstellung von Tatsachen, Quellenbearbeitung) und 7 (Respektierung der Privatsphäre) der «Erklärung» nicht verletzt.