Namensnennung gerechtfertigt: Presserat weist Beschwerde eines Professors gegen «Le Matin Dimanche» ab

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Ein Universitätsprofessor beschwerte sich über einen Artikel vom 31. Oktober 2021 in «Le Matin Dimanche», in welchem er des «autoritären Machismus» bezichtigt und mit Namen und Bild identifiziert wurde. Die detaillierten Vorwürfe kamen von «Studentinnen und Studenten der Universität Bern», im Speziellen von einer Forschungsdoktorandin, die mit ihm in Konflikt stand.

Der Professor sah eine Verletzung der Pflicht zur Wahrheitssuche, die vorgebrachten Vorwürfe seien nicht korrekt. Zudem war er der Ansicht, der Artikel hätte berichtigt werden müssen. Für den Presserat sind diese Beschwerdepunkte unbegründet, der Artikel hat die Tatsachen richtig wiedergegeben. Ohne faktischen Fehler ist auch der Vorwurf der fehlenden Berichtigung unbegründet, diese ist von «Le Matin Dimanche» zu Recht verwehrt worden.

Nach eingehender Diskussion ist der Presserat zum Schluss gekommen, dass gemäss Praxis des Presserats in einem derartigen Fall eine identifizierende Berichterstattung zulässig ist und der Schutz der Privatsphäre (Ziffer 7 der «Erklärung») nicht verletzt wurde: Der betroffene Professor übt eine leitende Funktion in seiner Institution aus und ist der Öffentlichkeit durch Medienauftritte bekannt. Zudem hätten seine Kollegen ohne Namensnennung mit ihm verwechselt werden können.

Zur Stellungnahme 38/2022