Nr. 7/1992
Stellungnahme des Presserates vom 12. Dezember 1992 zu Problemen des Reise-, Auto- und Sportjournalismus

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Stellungnahme

Wahrung der Unabhängigkeit / Transparenz

1. Die Grundsätze des Reisejournalismus sollen koordiniert werden mit den politischen Grundsätzen des gleichen Mediums. Länder, in denen die Menschenrechte anhaltend und massiv verletzt werden oder in denen Völkermord betrieben wird, sollen nicht oder nur sehr kritisch touristisch behandelt werden.

2. Tourismusredaktionen sollen Einladungen für Reisen eher von Ländern oder nationalen Fluggesellschaften annehmen als von einzelnen Veranstaltern der Reisebranche, da sie so weniger Gefahr laufen, Partei zu werden im touristischen Wettbewerb.

3. Tourismusredaktionen sollen Reisen aufgrund von Fähigkeiten und nicht als Belohnung für andere Verdienste an Redaktionsmitglieder und freie Medienschaffende vergeben.

4. Medienschaffende, die für Tourismusredaktionen arbeiten, sollen das zur Debatte stehende touristische Angebot nach einem Kriterienkatalog der Redaktion kritisch überprüfen. Die Redaktionen sollen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend ausbilden. Sie sollen den Veranstaltern gegenüber klar zum Ausdruck bringen, dass Einladungen nicht zu lobhudelnden Berichten verpflichten können.

5. Kleinere Medien sollen sich zusammentun, damit sie ausgewiesene freie Touristikjournalistinnen und -journalisten beschäftigen und sich an den Reisekosten angemessen beteiligen können.

6. Auch die Grundsätze des Autojournalismus sollen mit den politischen Grundsätzen des gleichen Mediums abgestimmt werden. Die Umwelt-, Verkehrs- und Energiepolitik der politischen Ressorts soll auch für den Autojournalismus gelten, sonst ist der Journalismus nicht glaubwürdig.

7. Fahrberichte sollen stark den Charakter von Konsumententest aufweisen. Alle Wagen sollen nach einem vergleichbaren Kriterienraster kritisch durchleuchtet werden. Die Redaktionen sollen freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend ausrüsten und ausbilden.

8. Im Sportjournalismus soll noch deutlicher öffentlich gemacht werden, was Wettkampf ist und was Geschäft. Sponsoren sollen dann genannt werden, wenn ohne sie eine wichtige Sportveranstaltung nicht stattfinden könnte. Werbung soll nur dann in Wort und Bild weitervermittelt werden, wenn sonst der sportliche Wettkampf nicht dargestellt werden könnte.

9. Immer dann, wenn Medienschaffende auf Kosten der Veranstalter unterwegs waren, sollen sie darüber informieren.

Prise de position

Un nouvel élément: sauvegarde de l’indépendance du journaliste / transparence.

1. Les principes du journalisme touristique doivent être coordonnés avec la politique rédactionnelle du média. Les pays dans lesquels les droits de l’homme sont constamment et gravement lésés, notamment ceux où est commis un génocide, ne doivent pas faire l’objet de reportage touristique, sinon de manière critique.

2. Les rubriques touristiques préféreront les invitations émanant de pays ou de compagnies nationales d’aviation plutôt que d’entreprises privées de la branche. Ainsi, elles se prêteront moins à des opérations de propagande touristique.

3. La rubrique touristique doit attribuer les voyages en fonction des capacités des intéressés et non en récompense pour d’autres mérites acquis par des membres de la rédaction ou des journalistes libres.

4. Les journalistes qui travaillent pour la rubrique touristique doivent examiner d’un oeil critique les propositions reçues et en fonction de la liste des critères dressée par la rédaction. Les rédactions doivent former leurs collaborateurs de manière adéquate. Ils doivent faire ententdre clairement aux organisateurs que l’acceptation d’une invitation n’implique aucun engagement lié à un compte rendu de complaisance.

5. Les petites publications devraient se grouper afin d’employer des journalistes libres du tourisme et se partager les frais de voyage de manière équitable.

6. Les principes du journalisme de l’automobile doivent eux aussi être déterminés en relation avec la politique rédactionnelle du média. L’attitude adoptée en matière d’environnement, de transport et d’énergie par le service politique doit valoir aussi pour la rubrique automobile, sinon le journalisme cesse d’être crédible.

7. Les comptes-rendus d’essai d’un véhicule doivent avoir le caractère d’un test à l’intention du consommateur. Tous les véhicules doivent être présentés de façon critique, au moyen d’une grille de critères qui permettent la comparaison.

La rédaction doit la fournir à ses collaborateurs et collaboratrices libres et les former de manière appropriée.

8. En matière de journalisme sportif, il y a lieu de mettre encore plus clairement en évidence ce qui relève de la compétition et ce qui relève du commerce. Les „parrains“ doivent donc être mentionnés même si sans eux, une manifestation sportive importante ne peut avoir lieu. La publicité ne doit donc être diffusée par la parole et par l’image que si la compétition sportive ne peut être présentée sans elle.

Lorsque les frais des journalistes sont pris en charge par l’organisateur, ce fait doit toujours être mentionné.

Presa di posizione

Tutela dell’indipendenza e trasparenza

1. I principi del giornalismo di viaggio vanno coordinati con la linea politica redazionale della testata. I paesi nei quali i diritti umani sono constantemente e pesantemente violati o in cui è in atto un genocidio devono, dal profilo turistico, essere ignorati o venir trattati solo in modo molto critico.

2. Le redazioni turistiche devono di preferenza accettare inviti da Stati o da compagnie aeree di bandiera piuttosto che da singoli organizzatori del ramo viaggi, poiché il tal modo corrono minor pericolo di diventare parte in causa nella concorrenza turistica.

3. I settori turistici devono trasmettere ai membri della redazione e ai giornalisti liberi gli inviti a viaggi in base alle loro competenze e non come ricompensa per altri meriti.

4. I gionalisti che lavorano per i settori turistici devono esaminare criticamente, secondo criteri elaborati in redazione, l’offerta turistica in discussione. I settori specailizzati devono formare in modo adeguate i loro collaboratori. Devono far sapere chiaramente agli organizzatori che gli inviti non possono impegnare a relazioni favorevoli.

5. I media di piccole dimensioni diano collettivamente incarichi a giornalisti liberi qualificati, partecipando proporzionalmente alle loro spese di viaggio.

6. Anche i principi del giornalismo automobilistico vanno fatti concordare con i principi politici della testata. La politica ambientale, energetica e del traffico fissata dalla linea redazionale della testata deve valere anche per il settore automobilistico, altrimenti ne soffre la credibilità della professione.

7. Le relazioni di viaggio al volante devono mostrare in modo netto il carattere di „test“ per i consumatori. I veicoli devono essere illustrati criticamente secondo una griglia di criteri analoghi per tutti. Le redazioni devono attrezzare e formare corrispondentemente i collaboratori.

8. Nel giornalismo sportivo deve ancor più chiaramente essere differenziato ciò che è agonismo da ciò che è affare. Gli sponsori devono quindi venire nominati se senza di essi una data importante manifestazione sportiva potrebbe svolgersi. La pubblicità con la parola e l’immagine può essere diffusa solo se altrimenti la gara sportiva non potrebbe essere descritta.

9. I gionalisti, quando viaggiano a spese degli organizzatori devono sempre render nota questa circonstanza nei loro scritti.

I. Sachverhalt

A. Im Frühling 1992 untersuchte der Presserat die Abhängigkeiten im Wirtschaftsjournalismus. Ausgangspunkt der Untersuchung waren die Fälle „Bilanz“/“Finanz und Wirtschaft“, deren Che
fredaktoren von einem Immobilienhändler Aktien geschenkt oder zu einem Vorzugspreis erhalten hatten. Der Ausschuss des Presserates, der Hearings durchführte, stellte dabei rasch fest, dass sich die Probleme der Abhängigkeiten nicht auf den Wirtschaftsjournalismus beschränken, sondern dass sich Fragen der materiellen Abhängigkeit auch im Reise-, Auto- und Sportjournalismus stellen, während im politischen Journalismus und im Kulturjournalismus vornehmlich die persönlichen Beziehungen (und allenfalls Abhängigkeiten) nicht zu unterschätzen sind. Daraus zog der Presserat zwei Konsequenzen:

– Erstens behandelte er die Thematik des abhängigen Wirtschaftsjournalismus sehr breit und bezog in seine Erwägungen und Feststellungen praktisch alle Sparten des Journalismus ein. Verschiedene Schlussfolgerungen – wie: Einhaltung einer gewissen Distanz zu Personen, Veröffentlichung der Interessenbindungen, Ausstandsregel, Ablehnung individueller Geschenke, Bedingungen bei Vergünstigungen für Gruppen – gelten daher auch für den Journalismus insgesamt (vgl. Stellungnahme des Presserates vom 18. Juni 1992 in Sachen abhängiger Wirtschaftsjournalismus – „Bilanz“/“Finanz und Wirtschaft“).

– Zweitens beschloss er, dem Reise-, Auto- und Sportjournalismus eine besondere Stellungnahme zu widmen und zu diesem Zweck eine Umfrage bei Tourismus-, Auto- und Sportredaktionen von Zeitungen, Zeitschriften, Lokalradios sowie Radio und Fernsehen der SRG durchzuführen.

B. Die schriftliche Umfrage mit Hilfe eines Fragebogens fand im Sommer 1992 statt. Die Umfrage bezog nicht alle Medien ein, sondern richtete sich primär an grössere Medien mit abgegrenzten Tourismus-, Auto- und Sportressorts. Wichtig war, dass sowohl Presse, Radio und Fernsehen, als auch alle drei Sprachregionen berücksichtigt waren. Erhalten haben den Fragebogen 33 Tageszeitungen, 7 Wochenzeitungen, 6 Zeitschriften, 13 Lokalradios sowie 3 Fernseh- und 3 Radiosender der SRG. Geantwortet haben 25 Medien, und zwar 18 Tourismusredaktionen, 20 Autoredaktionen und 16 Sportredaktionen. Nach Medientypen und Sprachregionen ergibt der Rücklauf folgendes Bild:

Medientypen Deutsch- Suisse Svizzera Total schweiz romande italiana

Zeitungen 12 3 1 16 Gratisanzeiger 2 – – 2 Zeitschriften 2 – – 2 Lokalradios 2 1 – 3 Radio SRG – – 1 1 Fernsehen SRG – 1 – 1

Total 18 5 2 25

C. Zweierlei ist zum vornherein klar: Erstens kann eine Umfrage, die sich nur an 65 von vielleicht 350 mit dem Thema berührten schweizerischen Medien wandte, nicht alle Facetten der Problematik erfassen. Da aber der Trend der Antworten eindeutig ist, darf man davon ausgehen, dass auch eine Vollerhebung kaum ein anderes Bild ergeben hätte. Zweitens kann eine Umfrage, die die Betroffenen selbst konsultiert, nie vollkommen objektive Ergebnisse liefern. Denn das deklarierte Verhalten muss nicht unbedingt mit dem tatsächlichen Verhalten übereinstimmen. Gleichwohl erschien es dem Presserat der richtige Weg, in dieser Sache jene zu befragen, die Tag für Tag damit zu tun haben.

Was hat die Umfrage ergeben? Die quantitativen Resultate werden in der Folge gegliedert nach allgemeinen Fragen sowie nach Fragen zum Reisejournalismus, zum Autojournalismus und zum Sportjournalismus. Die Fragen sind im gleichen Wortlaut und in der gleichen Reihenfolge wiedergegeben wie im Fragebogen.

1) Allgemeine Fragen

„Wem fühlen Sie sich bei Ihrer journalistischen Arbeit verpflichtet?“

. dem Publikum: 20 . dem eigenen Gewissen: 18

. dem Arbeitgeber: 8 . der Redaktion: 5

. den beschriebenen Akteuren: 5 . den Inserenten/Sponsoren: 0

.niemand: 0 . allen ein bisschen: 2

„Kommt es vor, dass Sie in Interessenkonflikte geraten zwischen den Erwartungen einer Firma oder einer prominenten Persönlichkeit und Ihrer journalistischen Recherchier- und Informationsaufgabe?“

. nie: 10 . selten: 13

. manchmal: 3 . häufig: 1

„Welchen Stellenwert haben für Sie berufsethische Ueberlegungen?“

. einen grossen: 25 . einen mittleren: 2

. einen geringen: 0 . weiss nicht: 0

2) Fragen zum Reisejournalismus

„Wieviele Reisen (Programme, Destinationen etc.) kann Ihre Redaktion pro Jahr journalistisch behandeln?“

. unter 20: 10 . 20-50: 6

. 50-100: 3 . über 100: 1

„Wieviele von diesen Reisen werden ganz oder mehrheitlich von den Veranstaltern bezahlt?“

. keine: 3 . weniger als die Hälfte: 3

. mehr als die Hälfte: 6 . alle: 4

„Wenn sich Ihre Redaktion an den Kosten beteiligt, wie hoch ist diese Beteiligung in der Regel?“

. symbolisch: 4 . 20-30 %: 1

. 30-50 % 2 . 50-75 % 0

. 75-100 % 1 . keine Angaben 0

„Wenn Ihr Medienunternehmen alle journalistisch zu beurteilenden Reisen selber bezahlen müsste, was hätte das für Konsequenzen?“

. Das Ressortbudget müsste . Wir müssten auf (eigene) enorm aufgestockt werden: 7 Tourismusberichte verzichten: 5

. Die Zahl der Reisen müss- . Keine Konsequenzen: 5 te reduziert werden: 5 . . Es wären nur noch Reisen . Mehrere Medien müssten in der in Europa möglich: 1 Tourismusberichterstattung kooperieren: 1

„Was erwarten die Veranstalter von Ihnen, wenn Sie auf Reisen eingeladen werden?“

. Eine korrekte, durchaus . PR für die Reise: 6 kritische Berichterstattung: 12

. Eine wohlwollende Bericht- . keine Erwähnung der erstattung: 4 Konkurrenz: 0

. Weiss nicht: 1

„Wie häufig haben Sie nach Reisen, auf die Sie eingeladen worden sind, folgendermassen reagiert?“

häufig manchmal nie

unberechtigtes Lob 0 0 8 wohlwollend-sachlicher Bericht 6 2 4 nüchtern-kühler Bericht 5 3 3 Verriss 0 3 6 gar kein Bericht 1 4 4

„Wie beurteilen Sie es, wenn journalistische Berichte über bestimmte Destinationen mit der entsprechenden Werbung zusammengeschaltet werden (Inserate nebenan, Werbeblöcke hinterher)?“

sollte vermieden werden: 11 . gehört zur Realität: 8

. stört mich überhaupt nicht: 2 . ist eine gute Dienstleis- btung: 1 3) Fragen zum Autojournalismus

„Welche Bedeutung messen Sie den Fahrberichten zu?“

. kritische Bewertung im Sinne . Dienstleistung für eines Konsumententests: 16 potentielle Kunden: 6

. Reportage über Fahrer- . PR für die betreffende lebnis: 3 Firma 2

„Wie lange wird Ihnen in der Regel ein Wagen zur Verfügung gestellt?“

. für eine kurze Testfahrt: 5 . für 2 Wochen: 17

. für länger: 0 . überhaupt nicht: 2

„Welche Vergünstigungen bieten Ihnen die Autofirmen an?“

. Zurverfügungstellung von Autos: 10 .Einladungen in die Herstellerländer zu Besichtigungen und Demonstrationen: 10

. Spezialrabatt bei Autokauf: 2 . keine: 5

4) Fragen zum Sportjournalismus

„Wie üblich sind Werbegeschenke von Sportfirmen an Sportjournalistinnen und Sportjournalisten?“

. völlig normal: 1 . kommt ab und zu vor: 8

. ganz rar: 4 . gibt es gar nicht: 7

„Was erwarten Sponsoren von Mannschaften, Rennen, Meetings, Turnieren etc. von den Medienschaffenden?“

. erwähnt zu werden: 12 . dass sie Bilder mit dem Werbelogo des Sponsors veröffentlichen: 6

. dass sie die von ihnen . gerühmt zu werden: 2 gesponserten Sportler positiv herausstellen: 4 . nichts: 3

„Wie beurteilen Sie die Verquickung von Sport und Werbung?“

. als natürliche Symbiose: 5 . als notwendiges Uebel: 12

. als störend: 2 . als Skandal: 1

II. Erwägungen

1. Der Presserat nimmt die Aussagen der betroffenen Journalistinnen und Journalisten zur Kenntnis, wonach sie sich bei ihrer Arbeit von ethischen Gesichtspunkten leiten lassen, sich primär dem Publikum und dem eigenen Gewissen verpflichtet fühlen und selten in Konflikte zwischen ihrer journalistischen Aufgabe und den Interessen der Veranstalter geraten. Dabei ist es leicht möglich, dass das subjektive Bewusstsein und die objektiven Gegebenheiten auseinanderk
laffen. Denn es kommt immer wieder vor, dass Differenzen sichtbar werden zwischen den politischen Redaktionen eines Mediums und beispielsweise der Tourismus- oder der Autoredaktion. So gab es Inlandredaktionen, die aus ökologischen Gründen gegenüber dem grenzenlosen, überbordenden Autoverkehr kritisch Position bezogen, während die Autoredaktionen in den gleichen Medien das Auto geradezu verherrlichten. Oder es gab Auslandredaktionen, die die südafrikanische Apartheid konsequent verurteilten, während Tourismusredaktionen der gleichen Medien Reiseberichte veröffentlichten, die die Apartheid verharmlosten oder negierten. Einen solchen Fall hatte der Presserat bereits einmal zu beurteilen, als in der Sendung „Passepartout“ des Radios der italienischen Schweiz ein gegenüber der Apartheid völlig unkritischer Reisebericht ausgestrahlt worden war (Stellungnahme vom 26. September 1989, Entscheidsammlung 1989/90, S. 2 ff.). Die Reise war auf Einladung des südafrikanischen Fremdenverkehrsbüros erfolgt. Es gehört also durchaus zur Realität, dass Geldleistungen und Vergünstigungen zu Abhängigkeiten führen und das Urteil beeinflussen.

2. Im Reisejournalismus sind die von den Veranstaltern bezahlten Reisen die Regel. Nur wenige und nur grosse Medien können es sich leisten, die Reisen, die sie journalistisch behandeln, ganz oder teilweise selber zu bezahlen. Müssten alle Redaktionen selber für die Reisen aufkommen, könnte der Reisejournalismus in den mittleren und kleineren Medien nur noch ein kümmerliches Dasein fristen. Da also die Journalistinnen und Journalisten in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle eingeladen sind von Veranstaltern, deren Leistungen sie zu beurteilen haben, neigen sie naturgemäss zu zumindest nüchternen, eher aber wohlwollenden bis lobhudelnden Berichten. Den meisten Medienschaffenden fällt es schwer, die Einladung mit einem vernichtend-kritischen Bericht oder mit überhaupt keinem Bericht zu quittieren. Und genau dies ist der Hintergedanke der Veranstalter: Die Medien durch die Einladung der Medienschaffenden dazu zu bringen, ein wenig Public Relations für die Reise zu machen.

Die Reisebranche kann zwar darauf zählen, dass die Reiselust der Menschen ungebrochen ist, solange das nötige Geld zur Verfügung steht. Aber da vor allem für populäre Destinationen die konkurrierenden Angebote recht zahlreich sind, sind die einzelnen Veranstalter an möglichst positiven Medienberichten sehr interessiert. Journalismus ist indessen mit Public Relations nicht identisch; im Gegenteil. Journalismus steht nicht im Dienst interessierter Akteure, sondern im Dienst des Publikums. Aufgabe der Journalistinnen und Journalisten ist es, die jeweiligen Sachverhalte aus einer kritischen Position heraus zu beschreiben und den Rezipientinnen und Rezipienten das Für und Wider darzulegen. Das setzt Sachverstand und Unabhängigkeit voraus.

3. Dabei spielt immer auch eine Rolle, was für Medienschaffende sich im Reisejournalismus tummeln. Mitglieder von Tourismusredaktionen und freie Touristikjournalistinnen und -journalisten verfügen in der Regel über einen genügend geschärften Blick für kritische Punkte und sind meist auch über das Umfeld (Land, Leute, Politik, Wirtschaft, Kultur) im Bild. Es kann sich aber rächen, wenn Redaktionen Reiseeinladungen an jene vergeben, die sie aus bestimmten Gründen belohnen wollen (Anciennität, besonderer Arbeitseinsatz, wertvolle Sekretariatsdienste usw.). Denn die so Belohnten sind meist nicht genügend für ihre Aufgabe gewappnet und lassen zuweilen vor lauter Begeisterung über die Gratis-„Ferien“ jeden kritischen Blick vermissen.

4. Auch im Autojournalismus bestehen Abhängigkeiten. Für Fahrberichte werden den Journalistinnen und Journalisten die Wagen für jeweils zwei Wochen zur Verfügung gestellt. Die Hersteller laden die Medienschaffenden regelmässig zu Besichtigungen und Vorführungen ein. Teilweise gewähren sie ihnen Rabatte beim Autokauf. Zwar sehen die Autojournalistinnen und -journalisten ihre Aufgabe in erster Linie darin, mit den Fahrberichten so etwas wie Konsumententests zu veröffentlichen. Aber die Autobranche erwartet natürlich eine verkaufsfördernde Wirkung, also Public Relations, und nicht kritische Einwände. Wie empfindlich diese Branche reagiert, zeigte sich spätestens beim Frühstücks-Boykott gegen den Tages-Anzeiger, als dieser im „Magazin“ die Autolobby kritisch unter die Lupe genommen hatte. Die Logik des Boykotts besagt, dass die Branche nur jenen Autojournalismus akzeptiert, der die gleichen Ziele wie die eigene Werbung verfolgt bzw. die Absichten der Werbung nicht durchkreuzt. Es kommt sogar vor, dass das Radio der SRG keine Testwagen erhält, weil es bei der SRG keine Radiowerbung gibt. So gesehen, stehen die Autojournalisten unter einem hohen Erwartungsdruck der Veranstalter. Nur grosse und starke Medien sind imstande, diesem Druck zu widerstehen und unter Umständen auch Werbeausfälle in Kauf zu nehmen.

5. Was würde passieren, wenn die Medien die Testwagen bei Händlern mieteten und für die Miete bezahlten, um gegenüber der Herstellerfirma unabhängiger zu sein? Es hätte zwei Folgen: Die mittleren und kleineren Medien könnten sich dies finanziell kaum leisten, so dass die Zahl der Autotests deutlich abnehmen würde. Und die grossen Medien, die es sich eher leisten könnten, könnten dem Publikum nicht mehr die gleiche Dienstleistung bieten, da sie neue Modelle erst verspätet präsentieren könnten, wenn sie sie bei den Händlern mieten müssten. Solange das Auto ein unentbehrliches Verkehrsmittel für einen Grossteil der Bevölkerung bleibt und ein wichtiger (weil teurer) Konsumartikel ist, bestehen Informationsansprüche – genau gleich wie beispielsweise über Computer und über Reisen. Zwar wird das Auto privilegiert behandelt (mit eigenen Gefässen in fast allen Medien) – privilegierter jedenfalls als Möbel, Immobilien, Kunstwerke, Sportausrüstungen. Aber wenn schon Autojournalismus betrieben wird, dann müssten alle Vorkehrungen getroffen werden, die einen kritischen Autojournalismus zulassen.

6. Im Sportjournalismus bestehen zum Teil ebenfalls direkte Abhängigkeiten zwischen Medienschaffenden und Veranstaltern. Es kommt immer wieder vor, dass einzelne Journalisten privilegiert werden mit dem Ziel, günstige Berichte zu erwirken. Da aber der Sport zur Bühne der Werber und Sponsoren geworden ist, werden die Medien nach Möglichkeit instrumentalisiert, damit sie die entsprechenden Werbe- oder PR-Botschaften weiterverbreiten. Und die Organisatoren von Sportveranstaltungen erwarten oft, dass die Medien die Veranstaltungen promovieren, statt dass sie kritisch darüber berichten, und üben entsprechenden Druck auf Medien aus, die dennoch kritisch berichten (wollen). In diesen Zusammenhang gehören auch Werbegeschenke an Sportjournalistinnen und -journalisten. Die Umfrage ergab ein kontroverses Bild, ob solche Geschenke hin und wieder verabreicht werden oder ob es sie gar nicht gibt. Ein ehemaliger Sportjournalist schrieb jedenfalls: „Im Sportjournalismus herrschen nach wie vor verheerende Zustände! Ich habe die Sportjournalisten – von wenigen Ausnahmen abgesehen – als eine Gruppe von gierigen Geschenkempfängern kennengelernt. Wirtschaftsjournalisten sind geradezu Sonntagsschüler dagegen!“

Kein Zweifel, dass die Sportjournalistinnen und -journalisten permanent mit Veranstalterinteressen konfrontiert sind. Dabei gibt es Zulässiges und Unzulässiges. Es ist klar, dass bei Direktübertragungen durch das Fernsehen auch die Bandenwerbung in Fussball- und Eishockeystadien, die Transparentwerbung an Velorennen, die Dresswerbung der Spieler und Fahrer, die Ski- und Fahrzeugmarkenwerbung usw. sichtbar werden. Und es ist legitim, dass Hauptsponsoren grosser und dem Allgemeininteresse dienender Sportveranstaltungen in Medienberichten neutral und knapp erwähnt werden. Schwierig wird es, wenn das eigene Medienunternehmen selber zu den Sponsoren gehört: Wie ist dann kritischer Journalismus noch möglich? Natürlich gäbe es ohne Sponsoring und ohne Werbung kaum noch Spitzensport. De
nnoch muss in Erinnerung gerufen werden, dass sich der Presserat schon einmal mit dem Sponsoring befasst und festgehalten hat:

„Le Conseil de la presse rappelle (…) – que le premier devoir du journaliste est de rechercher la vérité en raison du droit qu’a le public de la connaître; – que pour être fidèle à cette mission il n’accepte aucun avantage qui pourrait limiter son indépendance; – qu’il s’interdit de confondre son métier avec celui de publicitaire; – qu’il s’oppose a toute pression, directe ou indirecte, dans l’exercice de son métier.

s’inquiète de voir les médias participer eux-mêmes à une évolution du sponsoring qui risque de limiter ainsi la liberté de leur rédaction;

met en garde les éditeurs de journaux, la SSR et les radios ou télévisions locales contre la détérioration de l’image publique et du respect de soi qui pourrait en résulter pour leur rédaction;

invite les journalistes à refuser toute complaisance dans ce domaine et à s’interroger systématiquement sur les intentions avouées ou cachées de tout sponsor avant de lui accorder le privilège d’être cité dans une rubrique rédactionelle.“ (Résolution du 17 novembre 1988, Décisions 1983-1989, p. 69).

Obwohl inzwischen das Sponsoring auch bei der SRG Einzug gehalten hat, ist der damaligen Stellungnahme des Presserates grundsätzlich nichts hinzuzufügen.

7. Welche Regelungen bestehen denn in diesem Beziehungsgeflecht zwischen Veranstaltern und dem Reise-, Auto- und Sportjournalismus bereits heute im Ausland und in der Schweiz? Der nachfolgende Ueberblick, der keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, gibt einen Eindruck von den geltenden Berufsregeln:

a) Der „Code of Ethics der Society of Professional Journalists; der Vereinigten Staaten von Amerika (aufgestellt 1926, mehrmals revidiert, zum letztenmal 1987), hält unter Punkt III. 1. fest:

„Gifts, favors, free travel, special treatment or privileges can compromise the integritiy of journalists and their employers. Nothing of value should be accepted.“

b) In den von Benjamin C. Bradlee, Chefredaktor der „Washington Post“, formulierten, für seine Zeitung gültigen „Standards and Ethics“ steht:

„We accept no gifts from news sources. We accept no free trip. We neither seek nor accept preferential treatment that might be rendered because of the positions we hold. Exceptions to the no-gift rule are few and obvious – invitations to meals, for example, may be accepted when they are occasional and innocent, but not when they are repeated and their purpose is deliberately calculating. Free admissions to any event that is not free to the public are prohibited. The only exception is for seats not sold to the public, as in a press box. Whenever possible, arrangements will be made to pay for such seats.“

c) Die „Financial Times“ in London hält speziell für den Reisejournalismus fest:

„Trips paid for by outside organisations should be accepted very selectively, and again only with the relevant assistant editor’s consent. We remain anxious to reduce our use of paid-for travel. No one should accept a free or reduced price trip, obtained as a result of their employment with the Financial Times, for their personal benefit. This would be regarded as bringing the name oft the paper into disrepute.

This also applies to any other substantional personal benefit obtained from an outside organisation as a result of employment with the Financial Times. The test where there is any doubt is wheter full public disclosure could affect the good name of the newspaper.“

d) In den für den Deutschen Presserat geltenden „Publizistischen Grundsätzen (Pressekodex)“ steht unter Punkt 15:

„Die Annahme und Gewährung von Vorteilen jeder Art, die geeignet sein könnten, die Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion zu beeinträchtigen, sind mit dem Ansehen, der Unabhängigkeit und der Aufgabe der Presse unvereinbar. Wer sich für die Verbreitung oder Unterdrückung von Nachrichten bestechen lässt, handelt unehrenhaft und berufswidrig.“

Der Deutsche Presserat hat im übrigen zweimal (13. 12. 1973 und 6./7. 6. 1974) dazu aufgerufen, Sportveranstaltungen von Schleichwerbung möglichst freizuhalten.

e) In der Schweiz enthält die „Erklärung der Pflichten und Rechte des Journalisten“ (von 1972) die folgenden zwei Punkte, die in unserem Zusammenhang relevant sind:

„(8) Er – der Journalist – nimmt weder Vorteile noch Versprechungen an, die geeignet sind, seine berufliche Unabhängigkeit und die Aeusserung seiner persönlichen Meinung einzuschränken.

(9) Er vermeidet in seiner beruflichen Tätigkeit als Journalist jede Form von kommerzieller Werbung und akzeptiert keinerlei Bedingungen von seiten der Inserenten.“

8. Die gesteckten Ziele sind klar: Die Medienschaffenden sollen sich ihre Unabhängigkeit bewahren, ihre Urteilsfreiheit behalten, sich nicht korrumpieren lassen, sich nicht für die kommerzielle Werbung einspannen lassen. Doch welche Wege sollen gewählt werden, um diese Ziele zu erreichen? Die strengen Vorschriften der „Washington Post“ und der „Financial Times“ eignen sich in der Schweiz wohl nur für grosse, finanzkräftige Medien – etwa für die SRG, die „Neue Zürcher Zeitung“, den „Tages-Anzeiger“, die „Weltwoche“ oder die Publikationen von Ringier und Edipresse. Alle anderen Medien dürften Mühe haben, aus puristischen Gründen keine Vergünstigungen mehr anzunehmen. Es müssten daher Regeln formuliert werden, die die Abhängigkeiten auf ein Minimum beschränken und die ein Maximum an kritischem Journalismus zulassen.

III. Feststellungen

Im Reise-, Auto- und Sportjournalismus bestehen Abhängigkeiten, die schwer gegen die ethischen Berufsregeln verstossen und die Glaubwürdigkeit der Medien beeinträchtigen. Aus diesen Gründen hält der Presserat fest:

1. Die Grundsätze des Reisejournalismus sollen koordiniert werden mit den politischen Grundsätzen des gleichen Mediums. Länder, in denen die Menschenrechte anhaltend und massiv verletzt werden oder in denen Völkermord betrieben wird, sollen nicht oder nur sehr kritisch touristisch behandelt werden.

2. Tourismusredaktionen sollen Einladungen für Reisen eher von Ländern oder nationalen Fluggesellschaften annehmen als von einzelnen Veranstaltern der Reisebranche, da sie so weniger Gefahr laufen, Partei zu werden im touristischen Wettbewerb.

3. Tourismusredaktionen sollen Reisen aufgrund von Fähigkeiten und nicht als Belohnung für andere Verdienste an Redaktionsmitglieder und freie Medienschaffende vergeben.

4. Medienschaffende, die für Tourismusredaktionen arbeiten, sollen das zur Debatte stehende touristische Angebot nach einem Kriterienkatalog der Redaktion kritisch überprüfen. Die Redaktionen sollen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend ausbilden. Sie sollen den Veranstaltern gegenüber klar zum Ausdruck bringen, dass Einladungen nicht zu lobhudelnden Berichten verpflichten können.

5. Kleinere Medien sollen sich zusammentun, damit sie ausgewiesene freie Touristikjournalistinnen und -journalisten beschäftigen und sich an den Reisekosten angemessen beteiligen können.

6. Auch die Grundsätze des Autojournalismus sollen mit den politischen Grundsätzen des gleichen Mediums abgestimmt werden. Die Umwelt-, Verkehrs- und Energiepolitik der politischen Ressorts soll auch für den Autojournalismus gelten, sonst ist der Journalismus nicht glaubwürdig.

7. Fahrberichte sollen stark den Charakter von Konsumententest aufweisen. Alle Wagen sollen nach einem vergleichbaren Kriterienraster kritisch durchleuchtet werden. Die Redaktionen sollen freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend ausrüsten und ausbilden.

8. Im Sportjournalismus soll noch deutlicher öffentlich gemacht werden, was Wettkampf ist und was Geschäft. Sponsoren sollen dann genannt werden, wenn ohne sie eine wichtige Sportveranstaltung nicht stattfinden könnte. Werbung soll nur dann in Wort und Bild weitervermittelt werden, wenn
sonst der sportliche Wettkampf nicht dargestellt werden könnte.

9. Immer dann, wenn Medienschaffende auf Kosten der Veranstalter unterwegs waren, sollen sie darüber informieren.