Körpermerkmale gehören nicht in eine politische Bilanz

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Im Artikel «Anna Rosenwasser: Ha ke Ahnig», der auf «Inside Paradeplatz» erschienen ist, bedient sich der Autor ausführlich früherer Selbstbeschreibungen der Nationalrätin Anna Rosenwassers zu ihrer BH-Grösse und verknüpft diese mit einer negativen Bilanz ihrer Parlamentsarbeit. Ihre politische Leistung sei gering. Gleichzeitig macht er abwertende Bemerkungen zu ihren Brüsten: «Rosenwasser trägt schwer an ihnen. 80D seien ihre Masse, klagt sie. Das ist sehr voluminös. lm Autosport wären das 400 PS.»

«Inside Paradeplatz» verteidigt dies mit dem Argument, öffentliche Figuren müssten schärfere Kritik aushalten und die Aussagen dienten der pointierten Beurteilung ihrer Arbeit.

Der Presserat hält fest: Scharfe Kritik an Politikerinnen und Politikern ist zulässig. Unzulässig ist jedoch, wenn eine Person in einer Weise auf körperliche Merkmale reduziert wird, die keinen Informationswert bei der Beurteilung ihrer Leistung hat.

Genau das geschieht hier: Die ausführliche Thematisierung der Brustgrösse steht in keinem sachlichen Zusammenhang mit Rosenwassers Mandatsausübung. Der Artikel verletzt damit das Diskriminierungsverbot.

Zur Stellungnahme 22/2026