Der Artikel «Liebe Kosovarinnen, wir müssen uns wehren!», der im Oktober 2024 im «Magazin» publiziert wurde, löste eine Debatte über Frauenfeindlichkeit in der albanischen Gemeinschaft aus. Der Presserat hat nun eine Beschwerde gegen das «Magazin» abgewiesen. Der Essay von Kaltërina Latifi ist für die Leserschaft eindeutig als Meinungsstück erkennbar. Die Autorin macht zudem von Beginn an klar, dass zahlreiche Personen ihre Sichtweise nicht teilen.
Der Presserat weist die Kritik zurück, dass die Autorin ihre subjektive Meinung als allgemeine Tatsache darstelle und sie verallgemeinere. Latifi thematisiert frauenfeindliche Machtstrukturen in der (kosovo-)albanischen Gemeinschaft und beschreibt damit ein Problem von hoher Relevanz. Indem die Autorin das kulturelle Wertesystem analysiert, kommt sie gar nicht darum herum, die Gemeinschaft explizit benennen zu müssen. Die Autorin weist mehrfach in ihrem Essay darauf hin, dass sie über soziale Normen und Traditionen schreibt, und verdeutlicht damit ausreichend, dass sich ihre Kritik nicht auf sämtliche (Kosovo-)Albanerinnen respektive -Albaner bezieht. Gleichzeitig anerkennt der Presserat, dass bei einer selektiven und voreingenommenen Lektüre der Text Vorurteile bestätigen oder gar verstärken kann. Das ist allerdings nicht der Autorin zur Last zu legen.
Eine Aufgabe des Journalismus ist es, gesellschaftliche Debatten anzustossen und zu führen. Im Sinne der Meinungs- und Medienfreiheit muss es möglich sein, eine Minderheit öffentlich und gegebenenfalls scharf zu kritisieren. Das «Magazin» wie auch die Autorin haben sich in der Folge der Kritik gestellt und diese aufgenommen, was der Presserat begrüsst.