Ein Satz genügt, um diskriminierende Vorurteile zu stärken

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Der Presserat hat eine Beschwerde gegen die «Neue Zürcher Zeitung» teilweise gutgeheissen. Im Artikel «Nordafrikaner haben wenig zu befürchten» respektive online mit dem Titel «Sie ziehen durch Europa und lassen sich von der Polizei nicht beeindrucken» berichtet die Autorin über Fahrzeugeinbrüche von jungen Männern im Kanton Aargau. Diese Delikte würden in den meisten Fällen von Tätern aus Nordafrika verübt und seien ein Phänomen, das auch in anderen Kantonen zunehmen würden, berichtet die «NZZ». Die Täterschaft sei gut untereinander vernetzt, schreibt die «NZZ». Doch: «Im Unterschied zu den Roma, die sich in ganz Europa bewegen und auf deren Konto die meisten Wohnungseinbrüche gehen, scheinen die Nordafrikaner nicht in eigentlichen Clans organisiert zu sein.» Die «NZZ» macht dabei nicht kenntlich, auf welche Quelle sich diese Aussage stützt. Das verstösst gegen die Quellenbearbeitung. 

Im vorliegenden Artikel hätte es die unbelegte Behauptung zu den Roma nicht gebraucht, um die Praktiken der nordafrikanischen Kleinkriminellen zu umschreiben. Mit der Aussage werden negative Vorurteile gegenüber Roma transportiert. Die Verhältnismässigkeit ist nicht gewahrt und das Diskriminierungsverbot wird verletzt. Selbst wenn Minderheiten nicht das eigentliche Thema in der Berichterstattung sind, sondern lediglich in einem Satz erwähnt werden, ruft der Presserat dazu auf, dessen Informationswert stets gegen die Gefahr einer Diskriminierung abzuwägen.

Zur Stellungnahme 36/2025