Im Nachgang zur Publikation des Buches «Jürg Jegges dunkle Seite» sind Stimmen laut geworden, welche die Haltung des Journalisten, der als Co-Autor des Buches fungiert, in Frage stellen. Sie gehen davon aus, das der schwer belastete Pädagoge vor Veröffentlichung des Buches hätte angehört werden müssen. Einige sind zudem der Meinung, der Schweizer Presserat müsste sich mit dieser Angelegenheit befassen.
Der Presserat weist darauf hin, dass sich seine Zuständigkeit nicht auf Bücher erstreckt (Art. 2 Geschäftsreglement des Presserats, Stellungnahme 13/2000). Er wird sich deshalb nicht zur Debatte rund um dieses Buch äussern. Er erinnert hingegen daran, dass die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» von Medien verlangt, die Person anzuhören, gegen welche schwere Vorwürfe erhoben werden.