Das Jahrheft 2024 ist da
Edito von Susan Boos, Präsidentin Schweizer Presserat
Unser Jahrheft 2024 ist publiziert. Die Zahl der Beschwerden stieg leicht an (von 94 im Jahr 2022 auf 104) und pendelt sich verglichen mit dem langjährigen Durchschnitt auf hohem Niveau ein. Es war ein reges, vielfältiges Jahr. Im Zentrum standen wichtige medienethische Fragen, um nur einige herauszugreifen:
Wer entscheidet, ob eine Publikation ein Werbeblatt, ein Verbandsmagazin, eine Propagandamaschine oder ein echtes Medium ist? Wer darf sich eigentlich Journalist, Journalistin nennen? Ist der Presserat für alle zuständig, die von sich behaupten, Journalismus zu machen? Mehr im Edito des Jahrheftes.
Der Persönlichkeitsschutz, insbesondere die identifizierende Berichterstattung, gibt immer wieder Anlass für Beschwerden. Wann darf identifizierend berichtet werden? Jan Grüebler, Vizepräsident des Presserats, schreibt in seinem Jahrheftbeitrag, weshalb auch bei schweren Straftaten nicht-identifizierend berichtet werden sollte.
Die revidierte, leicht verschärfte Richtlinie 3.8 wurde in Kraft gesetzt. Es geht dabei um das «Anhören bei schweren Vorwürfen», eine für JournalistInnen sehr bedeutende Richtlinie.
Das Thema künstliche Intelligenz beschäftigte den Presserat während mehrerer Sitzungen, das Ergebnis ist im Frühling 2024 in Form eines Leitfadens publiziert worden.