Darf ein Erfahrungsbericht unter einem Pseudonym geschrieben werden? Ja, wenn die Regeln eingehalten werden.

Drucken

Der Presserat hat eine Beschwerde gegen «Die Zeit Schweiz» teilweise gutgeheissen. Unter dem Titel «Ich will heim! Erfahrungsbericht aus dem Pflegeheim» hat eine Autorin über ihr Erlebtes in einer von ihr anonymisierten Institution geschrieben. Sie tat dies unter einem Pseudonym. Dies erachtet der Presserat als unproblematisch. Allerdings behauptet die Autorin in ihrem Artikel, dass die Heiminsassen durch stark sedierende Medikamente ruhiggestellt worden seien. Ihre Aussage belegt die Autorin nicht. Sie stützt diese einzig auf ihre eigenen Beobachtungen, ohne die Pflegebedürftigkeit der jeweiligen Heiminsassen zu kennen. Ebenfalls schreibt die Autorin, dass die Putzequipe pflegerische Tätigkeiten übernommen hätte. Dies, um den Pflegemangel zu verschleiern. In der Folge unterlässt es die Autorin, die Heimleitung mit den schweren Vorwürfen zu konfrontieren. Dies verletzt die Wahrheitssuche und somit Richtlinie 1.1. Der Presserat weist darauf hin, dass auch eine Anonymisierung sämtlicher Beteiligten und Institutionen nicht dazu genutzt werden darf, um journalistische Rechte und Pflichten über Bord zu werfen.

Zur Stellungnahme 33/2023