«Grüne» müssen sich Kritik von scheidendem Parteimitglied gefallen lassen

Drucken

Die Grüne-Partei sei mitschuldig an den Gräueltaten im Ukrainekrieg: Unter anderem mit dieser Begründung hat das langjährige Parteimitglied und der Luzerner Kantonsrat Urban Frye seinen Austritt aus der Partei begründet. Diesen gab er in einem Interview mit der «Luzerner Zeitung» bekannt. Auch die «Grünen» erfuhren auf diesem Weg davon. Diese wandten sich an den Presserat, weil sie im Interview mit Urban Frye die Anhörungspflicht bei schweren Vorwürfen verletzt sahen.

Der Presserat beurteilt dies anders. Gerade in politischen Interviews müssen pointierte Aussagen und harsche Vorwürfe möglich sein. Einzig bei einem gravierendem Fehlverhalten oder bei Rufschädigung muss die Gegenstimme eingeholt werden. Die Vorwürfe von Frye zielen allerdings nicht auf eine Einzelperson – und auch nicht auf eine einzelne Partei. Vielmehr wird im Interview deutlich, dass er die Mitschuld am Ukrainekrieg direkt an die Waffenlieferung koppelt. Das betrifft weit mehr Parteien und politische Akteure als die «Grünen». Frye zählt dazu auch Rechtsbürgerliche und «Putin-Versteher». Aufgrund dieser offenen Formulierung ist es zulässig eine solche Meinung ohne Gegenstimme abzudrucken.

Zur Stellungnahme 31/2024