Übernimmt ein Medium von einem anderen Medium eine Nachricht, ist es kein Plagiat, wenn der Beitrag durch weitere Informationen ergänzt und in einem anderen Stil verfasst wird; auch dann nicht, wenn der Hinweis auf die Erstveröffentlichung fehlt.
Beim Schweizer Presserat ging eine entsprechende Beschwerde gegen zwei Artikel ein, die in «La Domenica del Corriere» und «Corriere del Ticino» erschienen sind. Der erste Artikel betraf den Fall des ehemaligen Schlachthofs in Lugano und die damit im Zusammenhang stehende Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft. Das Onlineportal «naufraghi.ch» hatte schon vor «La Domenica del Corriere» ausführlich darüber berichtet. Der zweite Artikel betraf das Estival Jazz in Lugano und dessen wahrscheinliche Einstellung, eine Nachricht, über die il Quotidiano vom Radio und Fernsehen der italienischsprachigen Schweiz (RSI) erstmals berichtet hatte. In beiden Fällen wurde kein Hinweis auf die früher erschienenen Berichte gemacht. Hingegen unterschieden sich die Beiträge vom «Corriere» stilistisch wie inhaltlich von den angeblich plagiierten Texten.