Presserat weist Beschwerden gegen NZZ ab: Verstoss gegen die Wahrheitspflicht nicht belegt

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Die «Neue Zürcher Zeitung» hat mit einem Kommentar zu Aktivitäten von KlimaaktivistInnen die Wahrheitspflicht nicht verletzt, jedoch den Sachverhalt ungenau beschrieben. Der Autor hatte in seinem Kommentar festgehalten, dass KlimaaktivistInnen, die sich auf Strassen festklebten, erstmals nicht mehr nur als Ärgernis wahrgenommen würden, sondern als Gefährder von Menschenleben. In Berlin sei eine Velofahrerin gestorben, nachdem sie mit einem Betonmischer kollidiert sei. «Die Rettungskräfte trafen verspätet am Unfallort ein, weil sie in einem Stau feststeckten, der durch Klimaaktivisten verursacht worden war.»  Der Presserat stellt fest, dass die Frage, ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Blockade und dem Tod der Verunfallten bestand, aufgrund der Unterlagen nicht sicher beantwortet werden kann. Entsprechend ist ein Verstoss gegen die Wahrheitspflicht nicht belegt. Jedoch ist die Verwendung des Plurals «Einsatzkräfte», die verspätet am Unfallort eingetroffen seien, nicht korrekt. Eine Notärztin war von Beginn an anwesend und es war ein einziger Rettungswagen, der einige Minuten zurückgehalten wurde. Dies bewertet der Presserat als journalistische Ungenauigkeit.

Zur Stellungnahme 28/2023