Der Presserat hat sich noch nie zur Frage geäussert, ob eine Sperrfrist auch ein Recherchierverbot beinhalten kann. Dieser Ansicht war die Stadt Luzern. Das Onlinemagazin zentralplus.ch wandte sich an den Presserat und bat um Klärung dieser Frage. Der Presserat hat in seiner heute veröffentlichten Stellungnahme festgehalten, dass Sperrfristen dazu dienen, zu klären, wann eine Information der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll und darf. Sie hindern Medien jedoch nicht daran, zu einem mit einer Sperrfrist belegten Thema zu recherchieren. Der Presserat hat klar festgehalten, dass ein Recherchierverbot mit der verfassungsrechtlich geschützten Informationsfreiheit nicht vereinbar ist.