Presserat rügt «Blick»: Wahrheit und Berichtigungspflicht verletzt

Drucken

Mit dem Artikel «Weltweiter Ausstieg vom Atomausstieg» vom 13. März 2023 hat der «Blick» den Journalistenkodex verletzt. Der Schweizer Presserat heisst eine entsprechende Beschwerde gut, wonach der Einstieg des Textes falsch sei, genauer genommen die Sätze: «Am Samstag hat Japan der Opfer der Reaktorkatastrophe von Fukushima gedacht. Zwölf Jahre ist es seit dem Atom-GAU her, der 20’000 Menschen das Leben gekostet hat.» Aus Sicht des Presserats ist die Wahrheitspflicht mit dem zweiten Satz verletzt. Es waren nachweislich die Flutwellen (Tsunami) des Tohoku-Erdbebens vom 11. März, die Tausenden Japanerinnen und Japanern das Leben kosteten. Bei einem Ereignis, das weltweit derart für Schlagzeilen sorgte, ist Präzision zwingend. Auch ist die Diskussion um Kernenergie und Atomkraft von zu grosser politischer Relevanz, als dass einfach angenommen werden darf, wie vom «Blick» geltend gemacht, dass der Ausdruck «Atom-GAU» von DurchschnittsleserInnen auch im Sinne eines Überbegriffs für die Fukushima-Katastrophe verstanden werde. Bei so wichtigen wie umstrittenen Themen müssen die Fakten stimmen – sie sind wesentlich, nicht nur für die Artikel selbst, sondern insgesamt für die Diskussion. Verletzt hat der «Blick» den Journalistenkodex auch, weil er die falsche Formulierung zwar nach wenigen Stunden bemerkt und online korrigiert hat, jedoch auf ein Korrigendum in einer der nächsten Print-Ausgaben verzichtet hat. Dieses wäre zwingend gewesen. 

Zur Stellungnahme 24/2023