Der Presserat hatte zwei Beschwerden gegen die Radio Télévision suisse (RTS) im Zusammenhang mit deren Berichterstattung über den Krieg in der Ukraine zu beurteilen. Er kam zum Schluss, im einen Fall habe die RTS die Pflicht verletzt, die Wahrheit zu suchen und keine wesentlichen Informationen zu unterschlagen. RTS drehte eine Reportage über ausländische Freiwillige, die im ukrainischen Bataillon «Carpathian Sich» kämpfen. In dem Beitrag wurde versäumt, auf die umstrittene Ideologie dieser Einheit einzugehen und mehr über die Ansichten der ausländischen Soldaten zu erfahren. Nicht verletzt sah der Presserat die Berichtigungspflicht, da der Titel der Reportage keine Täuschung beinhaltete.
Die Beschwerde gegen einen anderen Bericht über die Niederlage der ukrainischen Armee in Awdijiwka und die Suche nach Finanzierung des ukrainischen Präsidenten, in dem in einer kurzen Sequenz ein Soldat mit einem rechtsextremistisch konnotierten Armabzeichen gezeigt wurde, wies der Presserat angesichts des Themas der Reportage ab, hielt jedoch fest, dass die Bedeutung solcher Symbole keinesfalls banalisiert werden darf.