«20 Minuten» berichtete in mehreren Artikeln über Wohnungskündigungen in Windisch. Laut «20 Minuten» mussten die Mieterinnen und Mieter ihre Wohnungen verlassen, weil der Kanton in der Liegenschaft Asylsuchende einquartieren wollte. Den Anstoss zur Berichterstattung gab eine Information aus dem Gemeinderat. Das Co-Präsidium der SP Schweiz reichte beim Presserat gegen zwei dieser Artikel Beschwerde ein: Die Unterbringung von Asylsuchenden werde als einziger Grund für die Kündigungen genannt, der Eigentümer der Liegenschaft habe aber bereits nach Erscheinen des ersten Artikels erklärt, die Häuser seien in schlechtem Zustand und müssten abgebrochen werden. Die Unterbringung von Asylsuchenden sei eine Zwischennutzung. Der Schweizer Presserat kam zum Schluss, «20 Minuten» habe im ersten Artikel den damaligen Wissensstand korrekt wiedergegeben. Der zweite beanstandete Artikel gebe hingegen die Fakten so verkürzt wieder, dass sie nicht mehr stimmten. Damals war bereits klar, dass die Kündigung aufgrund des geplanten Abrisses erfolgte und die Unterbringung von Asylsuchenden nur eine Zwischennutzung war. «20 Minuten» hatte das in der Zwischenzeit selber berichtet. Die Wahrheitspflicht und die Pflicht zur Berichtigung sind damit verletzt. Der Presserat beschäftigte sich zudem mit der Frage, ob das Medium auch die Informationen im ersten Artikel hätte berichtigen müssen, nachdem weitere Fakten auf den Tisch kamen. Er ist der Ansicht, dass das unverhältnismässig wäre, schliesslich fussten die ersten Informationen auf einer Mitteilung von Behörden.