Die «Basler Zeitung» berichtete, dass die Stadtreinigung beim Werk eines berühmten Künstlers in der Basler Innenstadt täglich Exkremente wegputzen müsse. Der Titel lautete: «Nicht mehr nur ein Pissoir: Roma hinterlassen Exkremente bei der Serra-Plastik». Der Presserat stellte sich zwei Fragen: Verstösst der Artikel gegen das Wahrheitsgebot? Und ist er diskriminierend? Nach kontroverser Diskussion sieht das medienethische Gremium die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen» und Journalisten in beiden Punkten verletzt. Die von der «Basler Zeitung» offenbarte Quellenlage genügte nicht, um die beim Kunstwerk gefundenen Exkremente den Roma zuzuordnen. Der Presserat erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass es mindestens zwei voneinander unabhängige, verlässliche Quellen braucht, um unbestätigte Informationen verbreiten zu dürfen, die geeignet sind, das Ansehen der Angeschuldigten stark negativ zu beeinträchtigen. Im Titel des Beitrags sieht der Presserat zudem eine Verletzung des Diskriminierungsverbots, weil er Vorurteile bediene und unverhältnismässig sei. Die Redaktion hat im Artikel nicht hinreichend belegt, dass es sich bei den Verursachern des Problems um Roma handelt. Wäre diese Aussage mit Quellen untermauert, läge kein Verstoss vor, da der Informationswert die Gefahr der Diskriminierung dann wohl überträfe.