Zulässige Verknappung

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Der Schweizerische Presserat hat die Beschwerde gegen den Teletext der Westschweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft («TXT RTS») abgewiesen. Der Beschwerdeführer behauptet, die Meldung «Gaza/Egypte: évacuations suspendues» («Gaza/Ägypten: Evakuierungen ausgesetzt») vom 4. November 2023 verletze die journalistische Pflicht der Wahrheitssuche. Sie stelle die palästinensische Sichtweise dar, ohne den israelischen Standpunkt zu erwähnen. Der Presserat ist der Auffassung, ein Medium wie «TXT RTS» sei bekannt dafür, kontinuierlich Informationen in sehr kurzen Texten (maximal 25 Zeilen mit je 40 Zeichen) zu verbreiten. Daher könne es nicht in jeder Meldung die Perspektive aller betroffenen Parteien einbeziehen und muss auch nicht alle Ereignisse, die einer bestimmten Information vorausgegangen sein könnten, wiedergeben. Zudem basiert der Beitrag auf einer Meldung der Nachrichtenagentur Agence France Presse (AFP), die selber den Standpunkt Israels nicht aufnimmt. Der Presserat erinnert daran, dass Journalisten und Redaktionen sich auf die Genauigkeit der Inhalte anerkannter Nachrichtenagenturen verlassen dürfen. «TXT RTS» war daher nicht verpflichtet, die Informationen der AFP-Meldung zu überprüfen oder durch eigene Recherchen zu ergänzen.

Zur Stellungnahme 09/2025