Kritik an spezifischen ausländischen Gruppen muss möglich sein

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Die «Bodensee Nachrichten» berichteten über Autoposer und zitierten den ehemaligen Präsidenten der betreffenden Stadt, der sich kritisch zu diesen Posern äusserte. Unter anderem sagte er, wenn man Kontrollschilder abfrage, komme man darauf, dass die Halter der lärmenden Fahrzeuge den gleichen Migrationshintergrund hätten. Gegen den Artikel ging eine Beschwerde beim Presserat ein, weil damit negative Werturteile gegen eine bestimmte Ausländergruppe geschürt würden. Der Presserat sah das jedoch nicht so, mit dem Hinweis, Kritik am Verhalten von Gruppen müsse möglich sein, solange es um dieses Verhalten und nicht um suggerierte Eigenschaften der ganzen Ethnie gehe: «Sonst wäre – um ein anderes Beispiel zu nennen – eine Kritik an den Machenschaften der sizilianischen Mafia nicht zulässig, weil sie riskiert, negative Werturteile gegen SizilianerInnen zu verallgemeinern.»

Zur Stellungnahme 05/2024