«bazonline.ch» produziert unter dem Label «BaZ direkt» täglich einen Podcast. Anfang 2024 wurde eine Episode publiziert, die den Titel trug «Basel, Schlaraffenland für Kriminelle: ‹Wir schaffen uns gerade selber ab›». In dem Podcast wurde fälschlicherweise suggeriert, dass eine neue polizeiliche Praxis insbesondere Asylsuchenden zugutekomme. Die Regelung galt indessen bereits seit einem Jahr für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, sie war neu lediglich auf ausländische Personen ausgedehnt worden.
Zudem wurde die Behauptung, dass «meist Asylsuchende» an Ladendiebstählen beteiligt seien, nicht belegt, Quellen wurden falsch zitiert und polizeiliche Statistiken nicht offengelegt respektive eingeordnet. Der Podcast enthielt auch Aussagen wie: «Die [Asylsuchenden] sind aggressiv, oft betrunken oder auf Drogen, sie sind eine Gefahr.» In seiner Stellungnahme hält der Presserat fest, dass solch pauschalisierende Aussagen unzulässig sind, da sie Stereotypen bedienen und eine ganze Personengruppe abwerten. Kritik an Minderheiten oder gesellschaftlichen Missständen muss möglich sein, doch gerade bei komplexen, heiklen oder emotional aufgeladenen Kontroversen ist eine besondere Sorgfaltspflicht gefordert, was die Podcast-Macher vermissen liessen. Der Presserat rügte deshalb die betreffende Podcast-Episode, weil sie gegen die Wahrheitssuche und gegen das Diskriminierungsverbot verstiess.